Es ist gefährlich, über die Mafia in Deutschland zu berichten – dank deutscher Gesetze

Netzwerk Erfurt

Die ’ndrangheta weiß bestens, die für sie günstige Gesetzeslage in Deutschland auszunutzen – dies gilt nicht nur, wenn es darum geht, Drogengelder und anderes Kapital aus kriminellen Geschäften in Deutschland in die legale Wirtschaft zu verschieben. Dies gilt leider auch, wenn es darum geht, die Berichterstattung durch seriöse Journalisten über Mafia-Mitglieder und ihre Unterstützer zu verhindern. Und leider sind die Mafia-Gruppen auch darin sehr erfolgreich. Diese Erfahrung mussten nun auch die Verfasser eines Beitrages des MDR machen, der über eine ’ndrangheta-Zelle in Erfurt und ihre transnationalen Geschäfte berichtet hatte. Vor dem Dresdener Oberlandesgericht erging nun ein Urteil, das den MDR verpflichtet, den gesendeten Beitrag in dieser Form nicht weiterzuverbreiten.

In Erfurt, so viel wird wohl kaum jemand bestreiten, gibt es einen Ableger der ’ndrangheta. Dies belegen italienische Akten, dies ist auch die Erkenntnis der Mafiaspezialisten des Bundeskriminalamtes. Das Problem ist in Deutschland nur, darüber zu sprechen. Sofern man allgemein bleibt, wie in diesem Text bisher, ist das Risiko gering. Wollen Journalisten dagegen auf Verwicklungen einzelner oder mehrerer Personen hinweisen, laufen sie schnell Gefahr, von den entsprechenden Personen vor Gericht gezerrt zu werden. Warum ist das so?

Ein Grundsatz im deutschen Pressewesen ist, der Person, die man – auf der Grundlage von Fakten, nicht Gerüchten – etwas beschuldigt, die Möglichkeit zu geben, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. „Konfrontieren“, nennt man diesen Vorgang im Journalistenjargon. Im Bereich der Mafia-Berichterstattung ist dies naturgemäß ein wenig angenehmer Vorgang, bedenkt man, dass die Mafia in Italien viele Journalisten ermordet hat und Bedrohungen von Journalisten auch gegen deutsche Journalisten ausgesprochen werden. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele in Deutschland. Dennoch haben die Verfasser des Beitrags vom MDR diesen Schritt getan. Nichtsdestotrotz wurden sie angeklagt. Doch betrachten wir die Erfurter Zelle einmal aus einer historischen Perspektive.

Das BKA ermittelt seit vielen Jahren zu den Umtrieben der ’ndrangheta. In einem Bericht aus dem Jahr 2008 etwa heißt es:

B

Nach dem Sechsfach-Mord in Duisburg im August 2007 intensivierte die deutsche Polizei ihr Vorgehen gegen die ’ndrangheta. Dabei stieß sie auf auch Personen, die jetzt der Erfurter ’ndrangheta-Zelle zugerechnet werden. Wie kamen sie zu diesen Personen?

Die Polizei ermittelte damals zu den Schlüsselpersonen der am Sechsfach-Mord von Duisburg beteiligten Clans. Dabei handelte es sich um eine Auseinandersetzung zwischen dem Clan Romeo-Pelle-Votari auf der einen Seite und dem Clan Nirta-Strangio. Beide Clans kommen aus San Luca, einem Ort in Kalabrien, der vor allem dafür bekannt ist, dass der überwiegende Teil seiner Einwohner der ’ndrangheta zugehörig ist. In den Neunzigern bekriegten sich diese beiden Fraktionen, und im Jahr 2006 brach dieser Krieg erneut aus. Der Sechsfach-Mord von Duisburg war Teil dieses Kriegs. Bei diesem Mord störte ein Killerkommando aus San Luca die Initiationsfeier, also die Aufnahme eines jungen Mannes in die ’ndrangheta. Inzwischen sind die Täter festgenommen worden.

Der Besitzer des Lokals, in dem die für die ’ndrangheta quasi heilige Feier der Taufe stattgefunden hat, hat das Duisburger Lokal in der Folge abgegeben und ist nach Erfurt gezogen, wo er mehrere Restaurants eröffnet hat, darunter auch Lokale in bester Innenstadtlage. Italiener sehen in diesem Gastronomen ein Mafia-Mitglied. Italienische und deutsche Ermittler beobachten das Netzwerk, in das dieser Gastronom eingebunden ist, seit Langem. Sie haben keine Zweifel daran, dass der Mann Mafia-Bezüge hat. Der Gastronom hat in der Folge noch weitere Restaurants in Deutschland als Teilhaber miteröffnet. Außerdem hat die Polizei beobachtet, dass Lokale, die er nur als Pächter innehatte, von ihm aufwändig saniert worden sind, auf seine Kosten. Die Zelle rund um den Gastronomen betrieb laut Polizeiinformationen einige Pizzerien in Westdeutschland, die als Drogenumschlagplatz dienten.

In der Zwischenzeit interessierten sich italienische Sicherheitskräfte auch für die internationalen Investitionen der Erfurter Zelle. Italienische Ermittler beobachteten, dass über komplizierte Finanzaktionen Gelder aus Erfurt nach Italien flossen, mit ihnen wurden in Rom Lokale gekauft. Allein in zwei Jahren wurden 15 Millionen Euro transferiert. Auch in anderen europäischen Ländern wurde Kapital aus Erfurt aufgespürt, investiert in weitere Restaurants. Insgesamt gehen die Ermittler von Investments durch die Erfurter Zelle in Höhe von hundert Millionen Euro aus, in Deutschland wie in Europa. Dies zeigt, wie wichtig Ermittlungen und auch investigative Berichte sind, nicht nur, aber vor allem auch über die Erfurter Zelle. Und über einzelne Mitglieder, die der ’ndrangheta angehören sollen bzw. die Clans unterstützen.

Kurz zusammengefasst: Mafiabezüge sind bei den Mitgliedern der Erfurter Zelle sehr wahrscheinlich, zumal sie sich seit Jahrzehnten im Mafiaumfeld bewegen. Allerdings wurden sie in Deutschland nie gerichtsfest festgestellt. Und das hat einen simplen Grund: In Deutschland ist die Mitgliedschaft in der Mafia nicht verboten (so wie dies in allen europäischen Ländern mit Ausnahme Italiens nicht verboten ist). Dies hat zur Konsequenz, dass in Deutschland die Frage der Mitgliedschaft in Mafia-Clans keine Rolle spielt. Folglich gibt es in Deutschland, im rechtlichen Sinne, keine Mafia-Mitglieder, außer die Personen, die von einem italienischen Gericht wegen ihrer Zugehörigkeit zur Mafia verurteilt worden sind.

Zugleich können sich Personen, die öffentlich der Zugehörigkeit zur Mafia beschuldigt werden, sich wegen Diffamierung an die Gerichte wenden. Wer also über die Mafia berichtet, läuft also schnell Gefahr, angeklagt zu werden. Selbst eine Anklage wegen übler Nachrede, also dass man absichtlich etwas Falsches über jemanden behauptet, ist möglich.

De facto hat die Rechtslage in Deutschland also zur Folge, dass Mafia-Mitglieder in Deutschland nicht nur völlig ungestört ihren millionenschweren Geschäften nachgehen können, sondern auch die Recherchen von engagierten Journalisten nicht zu fürchten brauchen. Die Mafia hat das deutsche Gesetz, so muss man leider feststellen, auf ihrer Seite. Dies im Übrigen in mehrfacher Hinsicht, denn bisher hat die Polizei kein Mittel, um die Herkunft von Kapital ausreichend zu überprüfen.

Für Deutschlands Gesellschaft und Wirtschaft ist das auf lange Sicht ein hochgefährlicher Zustand. Denn er erlaubt, dass die immensen Gewinne aus kriminellen Geschäften der Mafia ungestört in die hiesige Ökonomie eingeführt werden können – sogar dann noch, wenn es sich bei den Investoren um ein Netzwerk handelt, das anderswo als kriminell gebrandmarkt ist.

Es gibt dafür im Grunde nur eine Lösung: Die Zugehörigkeit zur Mafia muss schnellstens unter Strafe gestellt werden. Nur so können Journalisten künftig den Mafiosi die legale Maske vom Gesicht reißen und eine weitere Infiltration der bundesdeutschen Gesellschaft und Wirtschaft durch die italienische Mafia bremsen. Dazu braucht es eine weit bessere Überwachung globaler Kapitalströme, sonst wird die Organisierte Kriminalität weiterhin Spielchen mit den Polizeien der jeweiligen Länder spielen.

Möge das Urteil gegen die drei MDR-Journalisten hoffentlich deutlich machen, dass die gegenwärtige Gesetzeslage investigativen Mafia-Journalismus nicht nur einschränkt, sondern faktisch unmöglich macht, hätte das Urteil doch noch etwas Gutes.