Ergebnisse der Deutschland-Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) und politische Schlussfolgerungen

Wo steht Deutschland heute bei der Bekämpfung der Geldwäsche?

Am 25. August 2022 hat die FATF, das international führende Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche, ihren Bericht zur Umsetzung der FATF-Standards und zur Effektivität der Geldwäschebekämpfung in Deutschland vorgelegt.[1] Dieser attestiert Deutschland zwar wesentliche Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung seit der letzten Prüfung der FATF im Jahr 2010, die katastrophal ausgefallen ist. Im Prüfungsbericht wird der gesteigerte Personaleinsatz gegen Geldwäsche bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Überwachung des Finanzsektors und der beim Zoll angesiedelten Verdachtsmeldestelle (FIU) positiv hervorgehoben. Auch die Verschärfungen beim Geldwäschestraftatbestand § 261 StGB und die Errichtung des Transparenzregisters für Gesellschaften im Jahr 2017 werden positiv gesehen. Trotz dieser Verbesserungen ist die Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus Sicht der FATF nach wie vor unzureichend. Sie zweifelt zudem an der Wirksamkeit der erwähnten Regelungen in der Praxis. Kritisiert wird insbesondere, dass die Strafverfolgung von Geldwäsche in Deutschland durch die Justizbehörden der Länder Deutschlands unzureichend ist. Dies zeige die im Vergleich zu anderen Ländern geringere Anzahl von Strafverfahren und die dürftigen Volumina der eingefrorenen beziehungsweise eingezogenen Vermögenswerte. Die meisten Verfahren betreffen die Bagatellkriminalität, was mit dem Risikoprofil der viertgrößten Volkswirtschaft nicht in Einklang steht. Deutliche Kritik übt der Bericht auch an der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor bei sog. Güterhändlern durch die Länder. Dort ist die Aufsicht zersplittert und personell nicht ausreichend ausgestattet. Die Auflistung der Schwachstellen im 300 Seiten-Bericht der FATF und ihre Verbesserungsvorschläge sind im Kern deckungsgleich mit den Beurteilungen und Petiten von mafianeindanke in ihrer Broschüre zum Koalitionsvertrag vom Februar 2022.[2]

Die FATF betont in ihrem Bericht den Widerspruch zwischen öffentlichen Erklärungen der Politik zu den Risiken der Geldwäsche für Staat und Gesellschaft und dem tatsächlichen Stand der Implementierung und ihrer Effektivität. Wie eine Monstranz wird bei allen öffentlichen Bekenntnissen zur Bekämpfung der Geldwäsche die Aussage vorangetragen, dass sich Finanz- und Wirtschaftskriminalität nicht lohnen dürfen und illegale Gewinne durch eine erfolgreiche Geldwäschebekämpfung abgeschöpft werden müssten. Geschehen ist auf der präventiven, aufsichtlichen Ebene – primär im Finanzsektor – einiges, in der Strafrechtspflege und bei der Gewinnabschöpfung jedoch wenig.  Dass der gesamte Bekämpfungs- und Präventionsansatz oder gar die Kriminalisierung der Geldwäsche dogmatisch und unter Effizienzgesichtspunkten ein Irrweg unter dem politischen Druck der USA ist, wird zwar nur noch vom früheren Vorsitzenden des 1. Senats BGH und Herausgebers des StGB-Standardkommentars und streitbaren Spiegelkolumnisten Thomas Fischer offen vertreten.[3] Heute eine eher exotische Position. Das Problem ist aber damit nicht vom Tisch. Bis heute. Man sollte sich da nicht täuschen:

Bei vielen Politikern, die in der Regierungsverantwortung stehen oder standen, gibt es – quer durch alle Parteien im Deutschen Bundestag – seit dem Beginn der internationalen Maßnahmen gegen Geldwäsche einen Widerspruch zwischen öffentlichen Bekenntnissen, insbesondere im internationalen Kontext, über die Notwendigkeit der Stärkung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und dem, was dann tatsächlich getan wird – auf EU-Ebene in den Ratsverhandlungen, bei der Verabschiedung und Implementierung von Gesetzen und insbesondere ihrer finanzielle Unterfütterung mit Haushaltsmitteln. Ein Problem, das nicht nur in Deutschland besteht. Politiker konzentrieren sich meist auf zwei Ziele:

 1. Der Wirtschaftsstandort muss attraktiv bleiben und darf nicht dadurch in Verruf geraten, dass das Land de facto ein Geldwäscheparadies ist. Insbesondere dann, wenn diese Einschätzung von einem internationalen Gremium wie dem der FATF untermauert wird. Das könnte Investoren abschrecken. Und

2. Geldwäschebekämpfung darf nicht viel kosten 

Nicht nur die Exekutive und die Legislative reden kaum darüber, dass eine funktionierende Geldwäschebekämpfung Geld kostet. Selbst bei kritischen Journalisten und NGOs wird zudem das verkürzte Bild gezeichnet, dass das bloße Drehen an einzelnen gesetzlichen Stellschrauben der Schlüssel zum Erfolg ist. Die Probleme und Lösungen sind komplexer, wobei das deutsche System – die Deutschlandprüfung der FATF vom August 2022 bestätigt dies – mehr an Implementierungsdefiziten als an Lücken im Rechtsrahmen krankt.[4]

Eine wirksame Geldwäschebekämpfung ist nicht zum Nulltarif oder mit Billiglösungen zu haben. An dieser Einsicht fehlt es bis heute. Obwohl durch eine schlagkräftige Gewinnabschöpfung viel Geld in die Staatskasse gespült werden könnte.   Ebenso fehlt es an einem Konzept, wie die maßgeblich durch den deutschen Föderalismus vorgegebene Kompetenzzersplitterung reduziert bzw. eine Arbeitsteilung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern organisiert werden kann. Eine strategische Koordinierung zwischen Bund und Ländern auf Leitungsebene hat es bei der Bekämpfung der Geldwäsche in der Vergangenheit nie gegeben. Das Prüfungsergebnis der FATF sollte Anlass sein, hier umzusteuern. Das BMF muss sich mit den Ländern endlich an einen Tisch setzen. 

Das Eckpunktepapier des BMF vom August 2022

Der Bundesfinanzminister hat verstanden, dass der FATF-Deutschlandbericht vom August 2022 Konsequenzen haben muss. Er ist für die viertgrößte Industrienation Deutschland wahrlich kein Ruhmesblatt.   Er kündigte sofort nach Erscheinen des FATF-Berichts in einem Eckpunktepapier[5] als „großen Wurf“ (sic!) die Schaffung einer neuen „Bundesfinanzpolizei“ an. Wo und wie der Minister die Monita der FATF abarbeiten will, bleibt vage.[6] Unklar ist zunächst, warum es anstelle des bereits existenten Zollkriminalamts und der FIU einer weiteren Stelle bedarf und welche zusätzlichen, qualitativ anders ausgerichteten Kompetenzen diese in welchen Feldern der Maßnahmen gegen Geldwäsche und allgemein gegen „Finanzkriminalität“ erhalten soll. In Pressegesprächen des Ministers ist davon die Rede, dass er nun „die großen Fische“ unter den Geldwäschern durch verfahrensunabhängige Finanzermittlungen fangen will. Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen gehören aber bereits zu den polizeilichen Aufgaben der Länder. Am Rande auch zu denen des Bundeskriminalamts.  Der Streit über die Zuordnung dieses Zuständigkeitsbereichs bei Bund oder Ländern ist jedenfalls vorprogrammiert, wenn der Finanzminister mit einem vagen Konzept vor die Presse tritt, bevor er sich mit den Ländern hierzu über eine etwaige Arbeitsteilung überhaupt ausgetauscht hat. Sein Eckpunktepapier wurde auch nicht mit den anderen Ressorts im Bund abgestimmt. Ein Interview des mafianeindanke-Experten Michael Findeisen zu dem Eckpunktepapier mit der welt finden Sie hier.

Wenn Minister Lindner im Übrigen die Aufsicht über alle Nicht-Finanzinstitute in der Fläche durch eine „koordinierende Zentralstelle“ (des Bundes oder mit dem Bund) optimieren will, dürfte dieses Konzept für die Länder – ohne Gegenleistung – nicht attraktiv sein. Die Länder wollen etwas anderes: Die Übernahme der gesamten Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch den Bund und nicht eine Art „Oberaufsicht“ durch den Bund, während die Länder weiterhin die zuständigen Aufsichtsbehörden stellen und für deren Budgetierung sorgen sollen.  Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Bundesrat – allein aus Kostengründen – für eine vollständige Übertragung auf den Bund ausgesprochen.

Ob eine solche „koordinierende Zentralstelle“ die Aufsicht über mehrere hunderttausend Güterhändler und sonstige Nicht-Finanzinstitute in der Fläche hinsichtlich der Überwachung ihrer Bartransaktionen über 10.000 € durch einheitliche Standards wirksam verbessern kann, steht auf einem anderen Blatt. Zumal gegenwärtig noch völlig offen ist, ob der Kreis der Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor, etwa KFZ-Händler, durch die aktuellen Verhandlungen in Brüssel nicht europarechtlich drastisch reduziert wird. Für die EU-Kommission hat sich diese Ausdehnung des Kreises der Verpflichteten aufgrund einer Evaluierung als unwirksam erwiesen. Sie will weiterhin besonders gefährdete Branchen wie Gold- und Edelsteinhändler sowie Auktionshäuser in das Aufsichtsregime miteinbeziehen und zudem eine unionsweite, allgemeine Obergrenze für große Bargeldtransaktionen von über 10.000 Euro festlegen. Diese gilt dann auch für die übrigen Güterhändler. Mit diesem Tauschhandel und insbesondere der Schaffung einer Obergrenze für Bargeldtransaktionen tut sich ein FDP-Minister, dessen Partei Bargeldobergrenzen immer abgelehnt hat, schwer. 17 von 23 EU-Staaten haben bereits eine solche Bargeldobergrenze.

„Why cash is still a king“

Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die FATF die Haltung der Bundesregierung zu den geldwäscherechtlichen Risiken des Bargelds und den unzureichenden Gegenmaßnahmen kritisch sieht. Nicht nur im Handel, sondern auch bei den laxen Bargeldkontrollen des Zolls an den Grenzen. Das unterscheidet Deutschland von allen Ländern in der Eurozone. Europol hatte bspw. in der Studie „Why cash is still a king“ dargelegt, welche Wirtschaftssektoren durch illegal generiertes Bargeld betroffen sind und welche kriminellen Strukturen von nach oben unbegrenzten Barzahlungen profitieren (etwa bestimmte Sektoren des Drogenhandels, der Terrorismusfinanzierung oder der Steuerhinterziehung).[7] Stattdessen erklärt die für Geldwäschefragen nicht zuständige, aber von steigender Bargeldemission und dem Bargeldhandel im In- und Ausland profitierende Deutsche Bundesbank[8], dass Gefahren der Geldwäsche ohnehin nur durch virtuelles Geld drohten, das ähnlich wie Bargeld anonym ist.  Einen empirischen Beleg für diese steile These hat sie nicht.

Die Befürworter von Schwellenwerten hatten nie behauptet, dass diese ein Allheilmittel gegen Geldwäsche in der gesamten Wirtschaft wären. Die Mehrzahl der Geldwäschefälle von Bedeutung ist im unbaren Zahlungsverkehr und bei der Nutzung spezifischer Finanzprodukte und der Immobilien anzusiedeln.  Bargeld spielt jedoch bei den Methoden der Geldwäsche nach wie vor eine bedeutende Rolle, die, seit es Geldwäschebekämpfung gibt, nicht geringer geworden ist.

Jedenfalls muss eine Einigung über den neuen, gegenwärtig in Brüssel verhandelten EU-Standard zum Bargeld im Regulierungsvorhaben „AML- Package“ abgewartet werden, bevor eine „koordinierende Zentralstelle“ überhaupt in Angriff genommen werden kann.

Unzureichende Strafverfolgung bei der Geldwäsche und bei der Vermögensabschöpfung sind für das negative Prüfungsergebnis der FATF in besonderem Maße verantwortlich

Das Eckpunktepapier des BMF klammert ebenfalls aus, dass die Länder für die Strafverfolgung zuständig sind und eben nicht der Bund. Die Defizite in der Strafrechtspflege der Länder sind maßgeblich für das durchwachsene Prüfungsergebnis der FATF verantwortlich. Also nicht nur bei der Aufsicht über die Nicht-Finanzunternehmen durch die Länder, sondern auch in der Strafverfolgung fehlt es an ausreichendem, qualifiziertem Personal und an den notwendigen Sachmitteln, etwa bei der Digitalisierung. Sowohl bei der Strafverfolgung nach dem Geldwäschestraftatbestand als auch bei der Sicherstellung und Einziehung von illegalem Vermögen.[9]

Auch eine Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 hat bisher nicht die erhoffte Verbesserung gebracht. Das neu geschaffene Institut der selbstständigen Einziehung (§ 76a Abs. 4 StGB) sollte es ermöglichen, die Entscheidung über die Vermögensabschöpfung von der Hauptsache (von der Schuld- und Straffrage im Strafverfahren) dadurch abzutrennen, dass die Abschöpfung in einem getrennten (nachträglichen) Verfahren erfolgen kann. Dass diese in der Praxis schwer handhabbare Reform der Vermögensabschöpfung bisher erfolgreich ist, lässt sich empirisch nicht belegen. Der Schlüssel zu einer effektiven und einer rechtsstaatlich tragfähigen Abschöpfung wäre der administrative Zugriff durch Verwaltungsakt unmittelbar auf das (mutmaßlich) illegal erlangte Vermögen. So wie es uns Italien über den codice antimafia von 2011 (Art. 20 bis 24) vormacht.[10] Die Durchführung dieser administrativen, „verurteilungsfreien“ Einziehungen („in rem-Verfahren“) könnte zur Entlastung der Länder ein neues Kompetenzfeld des Bundes werden – in Abstimmung mit den Ländern.

Ein wesentliches Defizit besteht auch darin, dass komplexe Geldwäschestrukturen von den Ländern nicht ausreichend im Wege verfahrensunabhängiger Finanzermittlungen, also durch die Ermittlung von Finanzflüssen unabhängig vom Grunddelikt, aufgedeckt werden. Kritisiert wird im FATF-Bericht 2022, dass die tatsächliche Strafverfolgung von Geldwäsche in Deutschland politischen Erklärungen und der nationalen Risikoanalyse hinterherhinkt. Dies zeige die im Vergleich zu anderen Ländern die geringe Zahl von Fällen, die zur Anklage gebracht bzw. Verurteilungen wegen Geldwäsche ausgesprochen werden ebenso wie die relativ geringen Beträge eingefrorener oder eingezogener Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Geldwäsche. Bei den wenigen Verurteilungen in Deutschland (deutlich unter 1000 p.a.) handelt es sich lediglich um Geldwäschefälle mit Bagatellcharakter. 

Eine erster Lösungsschritt: Deutschland braucht einen Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern für die Bekämpfung der Geldwäsche

Strafverfolgung ist Ländersache. Die letzten 30 Jahre zeigen, dass sich ohne die Unterstützung des Bundes das Problem von den Ländern nicht lösen lässt.  In einem Pakt für den Rechtsstaat wurde die Länder seit 2019 mit finanzieller Unterstützung vom Bund insgesamt 2.000 neue Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften – allerdings für andere Deliktsbereiche, etwa im Sexualstrafrecht – geschaffen. Der Bund hatte sich verpflichtet, im Gegenzug insgesamt 220 Millionen Euro aus dem Portfolio der ihm zustehenden Steuern an die Länder zu überweisen. Dieser Pakt hat sich unstreitig bewährt und könnte um ein spezifisches Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern für eine Optimierung der Bekämpfung von OK und Geldwäsche erweitert werden: für eine bessere Datenaufbereitung bei den Ländern bei ihren im Nicht-Finanzsektor getroffenen Aufsichtsmaßnahmen (§ 51 GwG) und insbesondere für ihre Zulieferungen für die Strafverfolgungsstatistik, für bessere Lagebilder durch die Polizei. Finanzmittel des Bundes sind auch für die Schulung und Qualifizierung in der Strafrechtspflege, für mehr Zentralstellen für Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität, für Spezialzuständigkeiten für die Gewinnabschöpfung, und für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Analyse von Informationen nötig.

Die Länderjustiz ist bereits jetzt bei Strafverfahren wegen Geldwäsche überfordert. Valide Aussagen über die Strafverfolgung bei der Geldwäsche und über die Qualität der von der FIU analysierten Meldungen, die an die Strafverfolgung weitergegeben werden, lassen sich nicht treffen, weil die Daten aus Personalmangel in den Ländern nicht erhoben werden und in eine aussagekräftigere Strafverfolgungsstatistik eingehen.[11] Wenn die Richter und Staatsanwälte der Babyboomerjahre jetzt in Pension gehen, wird die angespannte Situation in den Ländern noch dramatischer. Deutschland hat verglichen mit allen Staaten Westeuropas die niedrigste Richterbesoldung. Qualifiziertes Personal kann nur gewonnen werden, wenn der Staat – etwa durch Zulagen – in die Lage versetzt wird, mit Großkanzleien um gute Berufseinsteiger erfolgreich zu konkurrieren. 

Ähnlich sieht es bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, der FIU, aus. Sie wurde als administrative Behörde im Jahr 2017 zum Zoll verlagert. Sie folgte damit dem FIU-Modell, das dem Standard der FATF-Länder entspricht und Voraussetzung für eine funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Vorher war sie als polizeiliche Institution im Bundeskriminalamt angesiedelt und hatte 21 Mitarbeiter. Im Februar 2022 besaß die FIU 380 Mitarbeiter auf Planstellen und zudem 200 Geschäftsaushilfen. Die von der parlamentarischen Opposition und den Medien geäußerte Kritik an der FIU, u. a. zu ihrer risikobasierten Arbeitsweise bei der Weitergabe von Vorgängen an die Strafverfolgungsbehörden[12], entbehrt vielfach jeglicher Grundlage. Der Personalstand sieht zwar prima vista beeindruckend aus. Die Mitarbeiter der FIU sind jedoch mehrheitlich Sachbearbeiter (Angehörige des gehobenen Diensts der Besoldungsgruppe A 9 bis A 13). Die Zahl der Mitarbeiter des höheren Dienstes ist gering. Qualifikationen für die Analysetätigkeit im Bereich Financial Investigation oder für strategische Analysen sind selten. Die Analysetätigkeit der FIU ist anspruchsvoll. Die FIU braucht deshalb bei den Mitarbeitern Erfahrungswissen und besondere Qualifikationen, die etwa Geschäftsaushilfen nicht haben. Auch hier steht der Staat in Konkurrenz mit der Industrie, wo Compliance und Fraud Officers sehr gesucht – und gut bezahlt sind.

Der Finanzminister erklärt in seinem Eckpunktepapier vom August 2022 etwas ostentiös, dass er zukünftig die besten Finanzermittler ausbilden werde. Die Multiplikatoren für eine solche Ausbildung bei der FIU oder im Bereich der Strafverfolgung sind jedoch rar, sofern diese nicht auf Finanzermittler mit größerem Erfahrungswissen in anderen Staaten, etwa in Italien oder Frankreich zurückgreifen. Dieser langwierige Prozess der Akkumulation von eigener Expertise bei der FIU kann nicht dadurch abgekürzt werden, dass die FIU und die BaFin mit Vertretern der beaufsichtigten Institute in der Analyse- und Typologienarbeit eine Anti Financial Crime Alliance (AFCA), eine „strategische Partnerschaft“ (sic!)  im Rahmen einer Private Public Partnership (PPP) eingegangen sind. Hier handelt es sich nicht bloß um einen lockeren Informationsaustausch zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten, der durchaus sinnvoll wäre. Die Interessen von Aufsichtsbehörden und Beaufsichtigten können nie deckungsgleich sein und lassen deshalb eine solche Partnerschaft nicht zu. Kreditinstitute können nicht die Analysearbeit der FIU zur Anfälligkeit bestimmter Wirtschaftssektoren oder Produkte für Geldwäsche mitbestimmen. Der Cum-Ex-Skandal belegt dies. Da gab es trotz des Vorliegens eines „Verdachts“ keine Meldungen an die FIU, wenn das Institut an solchen Modellen der schweren Steuerhinterziehung beteiligt war. PPP-Modelle haben in der Eingriffsverwaltung von FIU und BaFin nichts verloren. Sie sind schlichtweg verfassungswidrig und verzerren aufgrund der unterschiedlichen Interessen der „Partner“ die Analysearbeit der FIU auf der Makroebene.[13]

Schlussbemerkungen

Der FATF-Deutschlandbericht 2022 hat bestätigt, dass nicht nur Regulierungslücken durch den Gesetzgeber geschlossen werden müssen, sondern in Zukunft auch und gerade auf der untergesetzlichen Ebene viel passieren muss. Ohne das neuerliche Prüfungsergebnis der FATF und des damit verbundenen Drucks auf die Reputation des Finanzplatzes würde die Bundesregierung keinen Anlass zum Handeln sehen. Fakt ist, dass die Wirkungen eines FATF-Berichts für das geprüfte Land äußerst heilsam sind. Gerade in Deutschland.  Der Grund dafür ist, dass die FATF inzwischen nicht nur, wie in ihren Anfangstagen, nationale Regelungen und Maßnahmen dahingehend abprüft, ob die Empfehlungen und Interpretationsnoten der FATF in Gesetzen und untergesetzlichen Vorgaben des geprüften Landes eingehalten werden, sondern in einem umfangreichen Prüfungsprozess auch deren Wirksamkeit in die Prüfung einbezieht bzw. wie Normen „gelebt werden“. So werden Defizite transparent.

Nebenbei sei bemerkt, dass die FATF mitnichten ein supranationales Wesen mit göttlicher Einsicht ist, die die Schwachstellen der Strafverfolgung oder der Finanzmarktaufsicht eines Mitgliedsstaats vollständig ans Licht bringen kann. Bereits der Prüfungsstandard der FATF, etwa im Bereich der Terrorismusfinanzierung oder der Maßnahmen gegen Proliferation wirft Fragen auf.[14]  Der Prüfungsmechanismus hat zwangsläufig Defizite und Schwachstellen. Die Länder prüfen sich gegenseitig und halten dafür keine unabhängigen Fulltime-Prüfer vor, die einem einheitlichen Prüferstandard (WPO), einheitlichen Qualifikationen und Prüfungstechniken wie Wirtschaftsprüfer unterliegen. Prüfungen können nicht unternehmens-, instituts- oder behördenbezogen durchgeführt werden, die alle zuständigen Behörden oder mehrere Hunderttausend Adressaten umfassen. Es handelt sich also um eine Bewertung aufgrund einer Gesamtschau, die schon aufgrund fehlender Daten in Deutschland lückenhaft sein muss. Es mutet deshalb etwas vermessen an, wenn die BaFin oder die Lobby der Notare in ihren Presseerklärungen zum Prüfungsergebnis ein Bild an die Wand malen, dass ihr Aufsichtsbereich vollständig „compliant“ ist. Bei der BaFin konnten bspw. ganze Institutsbereiche, etwa dem GwG unterliegende Fonds nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) bzw. Spezialinstitute oder das in Deutschland fest etablierte,  unerlaubt betriebene Hawalabanking, für das die BaFin ebenfalls zuständig ist, aber kein Engagement entfaltet, nicht bewertet werden. Für vollständige Compliance spricht das nicht. 

Viel Zeit für die Mängelbeseitigung hat Deutschland nicht. In 6 Jahren stehen die Prüfer der FATF wieder vor der Tür.  


[1] https://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/mer4/Mutual-Evaluation-Report-Germany-2022.pdf

[2] https://mafianeindanke.de/broschuere-von-mafianeindanke-zum-koalitionsvertrag-der-bundesregierung-erschienen/

[3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gesetz-gegen-geldwaesche-wir-sind-alle-verdaechtig-a-203bf355-435d-4a20-ac4b-4f04adfcfc90

[4] Vgl. Hierzu: https://mafianeindanke.de/broschuere-von-mafianeindanke-zum-koalitionsvertrag-der-bundesregierung-erschienen/ S.8ff.

[5] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-bekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitaet.html

[6] https://www.welt.de/wirtschaft/video240638753/Kampf-der-Geldwaesche-Finanzminister-Lindner-will-neue-Behoerde-schaffen.html?cid=socialmedia.email.sharebutton

[7] https://www.europol.europa.eu/publications-events/publications/why-cash-still-king-strategic-report-use-of-cash-criminal-groups-facilitator-for-money-laundering (2015)

[8] https://www.bundesbank.de/resource/blob/670998/af1bc43d50165834a36570d330a2a020/mL/zahlen-und-fakten-data.pdf

[9] Zur Kritik am Eckpunktepapier des BMF vgl. Findeisen (mafianeindanke e.V.), https://www.welt.de/wirtschaft/video240638753/Kampf-der-Geldwaesche-Finanzminister-Lindner-will-neue-Behoerde-schaffen.html?cid=socialmedia.email.sharebutton

[10] Vgl. Hierzu: https://mafianeindanke.de/broschuere-von-mafianeindanke-zum-koalitionsvertrag-der-bundesregierung-erschienen/ S.32ff.

[11] Vgl. Hierzu: https://mafianeindanke.de/broschuere-von-mafianeindanke-zum-koalitionsvertrag-der-bundesregierung-erschienen/ S.10

[12] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Publikationen/gutachten-zu-risikobasierter-arbeitswoeise-der-fiu.html

[13] Vgl. Findeisen, https://www.finanzwende-recherche.de/2022/03/24/geldwaeschebekaempfung-durch-private-public-partnerships/

[14] Der 11.9.2001 hat seine regulatorischen Spuren in allen FATF-Staaten und ihrer Regionalstrukturen hinterlassen. Der Beitrag, den Banken und sonstige Verpflichtete im Rahmen der Erfüllung spezifischer Kundensorgfaltspflichten zur Aufdeckung von Strukturen der Terrorismusfinanzierung und damit mittelbar gegen den Terrorismus leisten können, fällt allerdings – anders als bei der Geldwäsche – kaum in´s Gewicht. Er ist , sieht man von den Schnittstellen zum Hawala Banking ab  selbst bei verstärktem Risikomanagement der Verpflichteten – bescheiden. Warum? Das Quantum der für terroristische Anschläge notwendigerweise einzusetzenden Gelder ist gering. Das Maßnahmepaket der FATF gegen Terrorismus und Terrorismusfinanzierung, die Empfehlungen 6-8, sind ohnehin äußerst kritisch zu sehen. Dieser Standard, auch gegen die Proliferationsfinanzierung, folgt den spezifischen Interessen der Außenpolitik der Bush- und Clinton-Administration. Hinzu kommt, dass die Sorgfaltspflichten und staatlichen Maßnahmen in Bezug auf sog. Non-Profit-Organisations (NPOs) unter Berufung auf diesen Standard von staatlichen Despotien wie des FATF-Latin America Mitglieds Nicaragua oder des FATF-Lands Türkei als Instrument gegen die inländische friedliche Opposition eingesetzt worden sind. Diesen Ungeist hat die FATF bisher nicht wirksam wieder in die Flasche verbannen können.