Broschüre von mafianeindanke zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung erschienen

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Der Rechtsausschuss von mafianeindanke hat eine Broschüre zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung für die 20. Legislaturperiode erstellt, soweit dieser die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) einschließlich mafiöser OK-Strukturen, der Geldwäsche und von „financial crime“ in den Blick nimmt. Die Broschüre kann als pdf-Datei über unsere Website heruntergeladen werden (s.u.). Die Broschüre wird es (zur Weiterverteilung vor Ort) auch in Printform geben (Bestellungen über recht[AT]mafianeindanke.de).

In diesem Text formulieren wir unsere Position als Nichtregierungsorganisation zu den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen über die von der Bundesregierung geplanten, präventiven und repressiven Schritte gegen dieses gesellschaftliche und ökonomische Übel. Einen noch größeren Raum nehmen in unserer Broschüre allerdings die Handlungsschritte ein, die – aus welchen Gründen auch immer – im Koalitionsvertrag außen vor geblieben, aber notwendig sind. Der Koalitionsvertrag enthält zum Teil durchaus sinnvolle, allerdings singuläre Aspekte. Die im Koalitionsvertrag angesprochene unzureichende Datenlage, die defizitäre statistische Erfassung zum Umfang der OK und von Finanzverbrechen einschließlich der Geldwäsche erschwert es in der Tat staatlichen Instanzen, mit den richtigen Maßnahmen gegenzusteuern. Das Manko in Wissenschaft und Forschung, die anders als in anderen EU-Ländern zu diesen Themen kaum und nie multidisziplinär arbeitet, kommt hinzu. Dieser dadurch erzeugte Blindflug der Akteure erschwert nicht nur die Strafverfolgung bzw. die Finanzmarkt- und Gewerbeaufsicht, sondern auch die Arbeit des Bundestags bei jeder Gesetzesinitiative im Bereich öffentlicher Sicherheit.   

Die Analyse des Koalitionsvertrags ergibt, dass die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung aus einem Flickenteppich von meist vagen Handlungsschritten bestehen, wo es an einem einheitlichen Handlungskonzept und einer konzertierten strategischen Ausrichtung fehlt. Man würde es sich zu einfach machen, hierfür den im Organisationsaufbau der Bundesrepublik stark ausgeprägten Föderalismus ausschließlich verantwortlich zu machen. Es ist zwar richtig, dass ein Großteil polizeilicher Tätigkeit und die Strafverfolgung Ländersache sind. Und die Implementierung und der Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder ist in der Tat die größte Baustelle, die wir im Kampf gegen OK und Finanzverbrechen haben. Der Bund kann jedoch hier Vieles verbessern; nicht nur durch mehr Steuermittel, die er den Ländern für eine verbesserte Strafverfolgung und die Verbesserung der bisher kümmerlichen Abschöpfung illegal generierter Vermögen zur Verfügung stellt. Vielmehr ist ein spezieller Pakt des Bunds und der Länder nötig, der in einem Verwaltungsvertrag die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund- und Länderbehörden im Kampf gegen OK und Geldwäsche vereinbart und diesen ständig geänderten Gefahrenlagen anpasst.

Und noch ein wichtiger Gesichtspunkt sollte nicht außer Acht gelassen werden. Im Kampf gegen OK, Geldwäsche, financial crime einschließlich der Steuerhinterziehung muss nicht das Rad immer neu erfunden werden. Wir können von denjenigen EU-Staaten viel lernen, die hier weiter sind als Deutschland. Hierzu gehört insbesondere Italien mit seiner Guardia die Finanza und der wichtigen Zusammenarbeit staatlicher Instanzen mit gesellschaftlichen Initiativen, die  arbeitsteilig, aber gemeinsam der mafiösen OK entgegentreten.