Die jüngste Streichung des Transparenzregisters ist nur das neueste Kapitel in einer Reihe von Deregulierungsmaßnahmen der Trump-Regierung. Trump und seine Regierung gehen gegen die Finanzmarktregulierung und Regierungsbehörden vor, die die Macht großer Konzerne einschränken wollen, wie etwa das Consumer Financial Protection Bureau, und machen durch das Streichen der Foreign Corrupt Practices Act Korruption wieder hoffähig. Es droht eine gefährliche Aufweichung der internationalen Standards der FATF und somit gefährliche Rückschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen. Die Wirtschaftskriminellen – nicht nur in den USA – reiben sich die Hände.
Die Rolle der Transparenzregister zu den wirtschaftlich Berechtigten in der EU und den USA
Eine der wesentlichen Neuerungen bei der Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche, auf die sich die internationale Staatengemeinschaft im letzten Jahrzehnt verständigt hat, war die Schaffung eines elektronischen Transparenzregisters. In diesem Register werden die Angaben zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten erfasst. Letztere sind natürliche Personen, die mittelbar und unmittelbar einen bestimmenden Einfluss auf eine Gesellschaft ausüben. Unter diese Gesellschaften fallen juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften, Trusts und Rechtsgestaltungen, die in ihrer Struktur und Funktion den Trusts ähneln.
Dadurch soll verhindert werden, dass sich wirtschaftliche Berechtigte nicht länger hinter Briefkastenfirmen, die der Geldwäsche und Steuerhinterziehung dienen, verstecken können. Die internationale Erfahrung zeigt, dass intransparente Gesellschaftsstrukturen genutzt werden, um aus Straftaten generierte Vermögenswerte zu verschleiern und dadurch deren justizielle Einziehung zu verunmöglichen.
Die EU-Staaten müssen seit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie von 2015 sicherstellen, dass die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten in einem gesonderten Register oder einem vergleichbaren Mechanismus erfasst und verwaltet werden. Außerdem müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden schnell und effizient auf Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zugreifen können.
Im Frühjahr 2022 hatte sich die FATF (Financial Action Task Force)[1] auf eine Verschärfung ihrer Standards und Auslegungshinweise zur Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten geeinigt, nach denen die FATF-Mitgliedsstaaten nunmehr zwingend über ein Register sicherstellen müssen, dass die zuständigen Behörden Zugang zu genauen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Entitäten über die Schaffung eines Registers haben.
2021 verabschiedete der US-Kongress den Corporate Transaction Act (CTA), der bestimmte juristische Personen dazu verpflichtet, grundlegende Identifizierungsinformationen über ihre tatsächlichen oder „wirtschaftlichen“ Eigentümer:innen gegenüber dem FinCen (Financial Crimes Enforcement Network) bereitzustellen. Damals noch mit Unterstützung der Gefolgsleute der ersten Trump-Regierung. Ein Beschleuniger dieser Gesetzesinitiative war das Prüfungsergebnis der FATF zum Anti-Geldwäsche-System der USA. Sie kritisierte die Black Box des fehlenden Zugangs zu Informationen hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten in den USA. Entsprechend durchwachsen fiel die Bewertung der Effektivität des US-Systems gegen Geldwäsche durch die FATF aus. Erst mit der Schaffung des CTA wurden die USA jedoch im Rating auf „weitgehend konform“ mit den FATF-Standards hochgestuft (2024).
Die USA war immer ein Geldwäscheparadies für bestimmte Tätergruppen der Weiße-Kragen-Kriminalität
Überraschend war diese zunächst negative Bewertung der FATF nicht. Seit dem Ende des Kalten Krieges wurde die USA zu einem der Zentren der Geldwäsche weltweit. Trotz und im Widerspruch zu allen markigen Bekenntnissen der USA im Kampf gegen Geldwäsche und der von den USA in der FATF in Anspruch genommenen Führungsrolle zogen die USA als attraktiver Anlage- und Investitionsstand sehenden Auges auch Gelder aus anderen Kontinenten an, die mittels Korruption und anderen illegalen Methoden generiert worden waren. Die problemlose Gründung von anonymen Gesellschaftsstrukturen erleichterte die Verschleierung der illegalen Herkunft solcher Investitionen. Der Föderalismus im US-Gesellschaftsrecht und die laxe Regulierung solcher Vehikel durch die Bundesstaaten machten dies möglich. Die Bundesstaaten konkurrieren untereinander mit laxen Gesetzen, um Kapital anzuziehen und daraus Staatseinnahmen zu generieren. Delaware ist weltweit führend bei anonymen Briefkastenfirmen, South Dakota bei anonymen Trusts. Gleiches gilt für Nevada. Delaware wurde durch den späteren US-Präsidenten Biden 36 Jahre als Senator vertreten.
Was den 2021 verabschiedeten CTA selbst anbelangt, hatte dieser trotz der erreichten Fortschritte Lücken, weil Banken bei der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zwar das Management einer solchen Gesellschaftsstruktur erfassen müssen. Die Gründer:innen werden jedoch von dieser Transparenzpflicht ausgenommen.
Bereits der 2001 verabschiedete Patriot Act, dessen Regelungsinhalt und Umsetzung im Vergleich zum Anti-Geldwäscheregime in der EU sehr rigide ist, wurde vom US-Finanzministerium mit Befreiungen auf Druck der Bundesstaaten und der Industrielobby versehen, etwa für die Immobilienbranche oder Private Equity- und Hedgefonds. Dies unterstreicht die Janusköpfigkeit des Kampfs gegen Geldwäsche in den USA.
Die Kehrtwende in den ersten 100 Tagen von Trump
Zu einer konsequenten Umsetzung des CTA kommt es nun nicht mehr. Die im CTA festgelegten Sanktionen für die Nichtmeldung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer:innen oder die Übermittlung falscher Informationen über Eigentümer:innen an FinCEN wurden ausgesetzt. Sie umfassten eine zivilrechtliche Strafe von 500 US-Dollar pro Tag, Geldbußen von bis zu 10.000 US-Dollar und eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Die zivilrechtliche Strafe, die einer jährlichen Inflationsanpassung unterliegt, war Anfang Februar 2025 auf 606 US-Dollar pro Tag gestiegen.
Die auf Druck der Trump-Regierung und seines wirtschaftlichen Umfelds in der ersten Märzwoche 2025 über die Medienplattform X verkündete Entscheidung des US-Finanzministeriums, die einschlägigen Vorschriften im CTA nicht mehr gegenüber Unternehmen durchzusetzen, ging mit der Ankündigung einher, dass das Finanzministerium weitere Vorschriften veröffentlichen werde, die nur ausländische Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer verpflichten. Ein Zeitrahmen wurde dafür noch nicht vorgelegt. Trump wiederholte diese Ankündigung auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social und erklärte, dass es die Berichterstattung über Informationen über wirtschaftliche Eigentümer bald nicht mehr geben werde. Bereits vorher hatte er die Meldepflicht gegenüber FinCEn als „unverschämt und invasiv“ kritisiert. Elon Musk, Chef der US-Behörde für Regierungseffizienz (DOGE), hatte vor der Entscheidung auf der Social-Media-Website X angekündigt, die Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer zu „prüfen“. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die Regulierungsschwäche des Finanzministeriums gegenüber der kleptokratischen Allianz um Trump.
Für die Trump-Clique und deren wirtschaftliche Profiteur:innen ist die Streichung des Transparenzregisters nur das neueste Kapitel in einer Reihe von Deregulierungsmaßnahmen. Neben dem Corporate Transparency Act geht Trump seit seiner zweiten Amtseinführung gegen die Finanzmarktregulierung und Regierungsbehörden vor, die die Macht der Konzerne einschränken wollen, wie etwa das Consumer Financial Protection Bureau. Im März erließ der Präsident zudem eine Executive Order, die die Umsetzung des 48 Jahre alten Foreign Corrupt Practices Act stoppt. Dieser verbietet allen Personen und Unternehmen mit Verbindungen zu den USA, ausländischen Amtsträgern Geld zu zahlen oder Geschenke anzubieten, um deren Geschäfte zu fördern. Korruption wird so wieder hoffähig.
Obwohl die Ankündigung Teil von Trumps flächendeckenden Plan ist, „belastende Regulierungen einzudämmen“, sind die Banken im Rahmen bestehender Sorgfaltspflichten weiterhin verpflichtet, ihre Kunden sorgfältig zu überprüfen und wirtschaftliche Eigentümerstrukturen abzuklären. Die nun getroffene Entscheidung, US-Unternehmen nicht mehr zu verpflichten, ihre wirtschaftlichen Eigentümer:innen in einem Bundesregister offenzulegen, führt zu höheren Kosten der Banken bei der Erfüllung der ihnen weiterhin obliegenden Pflicht zur Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten. Sie können bei ihren Recherchen nicht auf ein für sie zugängliches öffentliches Register zurückgreifen. Sie müssen sich anderweitig die nötigen Informationen beschaffen. Dabei fällt negativ ins Gewicht, dass diese Informationen oftmals nicht die gleiche Aktualität und Verlässlichkeit wie ein öffentliches Register haben und damit die Black Box hinsichtlich der wahren Eigentümerstrukturen weiterbesteht.
Die internationalen Folgen
Die von der Trump-Administration getroffene Entscheidung verstößt unzweifelhaft gegen die FATF-Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche. Medien befürchten nun, dass diese „schwerwiegende Auswirkungen“ auf die Stellung der USA in der Financial Action Task Force haben werde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die FATF Anfang 2026 die nächste Vor-Ort-Prüfung des US-amerikanischen Anti-Geldwäscheregimes durchführen wird und die USA deshalb in ihrem Rating herabstufen würde. Wenn die USA als ein Staat wahrgenommen werde, die intransparente Strukturen ermöglicht, könnte nach der Befürchtung einzelner US-amerikanischer NGOs dem Land drohen, dass Forderungen nach verstärkter Kontrolle der USA oder sogar nach einer Aufnahme der USA in die Graue Liste der FATF von anderen FATF-Staaten gestellt werden.
Die internationalen Folgen dürften jedoch ganz andere sein. Es droht ein Rückschlag bei der internationalen Bekämpfung der Geldwäsche durch Schwächung der FATF und eine Aufweichung von erreichten Standards gegen Geldwäsche. Großer Widerstand aus der FATF wird dieser Trumpschen Erosion der FATF-Standards kaum entgegengesetzt werden. Die USA finanzieren über 20 Prozent des Haushalts der FATF und stellen einen Großteil ihrer Beschäftigen und derjenigen, die die FATF-Länder in den gegenseitigen Prüfungen evaluieren. Die Standards der FATF, insbesondere gegen Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung, tragen ohnehin die Handschrift der US-Außenpolitik, etwa gegen den Iran. Kein FATF-Staat wird im Wege des „naming and shaming“ im Falle der USA offen die Abstufung des Rating der USA fordern und diese auf die graue Liste von Staaten setzen wollen, die die Standards der FATF unvollständig erfüllen.
Also dürfte eher Unterwerfung unter die USA auf diplomatischem Wege angesagt sein und die Standards der FATF entsprechend aufgeweicht werden. Ansonsten ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Prüfer:innen der FATF ein ähnliches Schicksal ereilen könnte wie jüngst den Internationalen Strafgerichtshof. Dessen Mitglieder wurden im Februar 2025 wegen des erteilten Haftbefehls gegen Israels Premier Benjamin Netanyahu mit US-Sanktionen belegt. Seither dürfen sie nicht mehr in die USA einreisen, zudem droht ihnen, dass ihre Vermögen eingefroren werden.
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[1] Die FATF ist eine in Paris domizilierende internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation) setzt. Sie überprüft die Einhaltung (sowohl die rechtliche Implementierung als auch die effektive Anwendung) durch die Mitgliedsstaaten. Mehr als 200 Staaten und Jurisdiktionen haben sich zur Einhaltung der FATF-Standards verpflichtet, weshalb die FATF das international führende Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche ist. Staaten, die die Standards nicht einhalten, können auf eine graue oder schwarze Liste gesetzt werden, was für das betroffene Land neben Reputationsrisiken mit Sanktionswirkungen verbunden ist.