Bargeld spielt nach einer aktuellen Untersuchung von Europol bei der Geldwäsche nach wie vor eine zentrale Rolle, obwohl es im Wirtschaftsleben aufgrund der verstärkten Nutzung elektronischer Zahlungsinstrumente (Kreditkarten, Debitkarten) immer mehr an Bedeutung verliert. Um ein Einspeisen von Bargeld mit illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf zu verhindern, verpflichtet das Geldwäschegesetz Finanzinstitute und Gewerbeunternehmen, ihre Kunden bei der Zahlung mit Bargeld in bestimmter Höhe zu identifizieren. Dem Zoll stehen Instrumente der Bargeldkontrolle zur Verfügung. Die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „die Linke“ bestätigt nun, dass diese Bargeldkontrollen beim Zoll nur formaler Natur sind und leicht unterlaufen werden können. Die Antworten beleuchten auch, dass die Deutsche Bundesbank mit als größter Emittent von Euronoten in der Eurozone keinerlei Übersicht hat, in welche Länder außerhalb Europas und zu welchem Zweck große Bargeldbestände, die die Bundesbank an große Sortenhändler verkauft hat, fließen und auf welchem Weg diese Gelder an die Bundesbank zurückfließen.
Nach Artikel 3 der EU-Verordnung Nr. 1889/2005 sind Reisende an den Außengrenzen der EU verpflichtet, mitgeführte Barmittel von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll zu deklarieren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können durch Bußgelder sanktioniert werden. Gelder, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie illegalen Ursprung sind, können sichergestellt werden. Die Verordnung und begleitende Regelungen im Zollverwaltungsgesetz sind Maßnahmen gegen Geldwäsche, um über die Finanzströme mit Bargeld, die keine Spuren hinterlassen, mehr Transparenz zu erhalten sowie die Tatmittel und Erträge der Geldwäscher verkehrsunfähig durch Einziehung zu machen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten De Masi und der Fraktion der Linken „Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank“ (BT-Drucksache 19/7201 vom 21.1. 2019) zeigt, wie auch bei der Handhabung der Bargeldkontrolle an den Außengrenzen und die grenzüberschreitende Barmittelüberwachung der gesetzliche Anspruch bei der Bekämpfung der Geldwäsche und deren tatsächliche Umsetzung auseinanderfallen, gesetzlichen Regelungen leicht umgangen werden können und damit ein stumpfes Schwert sind.
Gewiefte Geldwäscher sind offensichtlich dazu übergegangen, bemakelte Bargeldbeträge in Euro – selbst bei sechsstelligen Volumina – bei der Einreise beim Zoll nicht zu verbergen, sondern diese ordnungsgemäß anzumelden und sich dafür eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Reisende mit iranischer, chinesischer, lybischer, russischer oder ukrainischer Staatsangehörigkeit. Bei diesen Drittstaaten“ handelt es sich um Länder, die nach den EU-Standards unter Geldwäschegesichtspunkten als problematisch gelten. Bei den Bargeldeinfuhren aus diesen Ländern handelt es sich um Sachverhalte, denen Anhaltspunkte für Korruption, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Devisenvorschriften oder Geldwäsche immanent sind. Gelder können von einer Bank, etwa in der VR China, zu einer Bank in Deutschland im internationalen Zahlungsverkehr innerhalb eines Tages unbar überwiesen werden. Wenn der risikoreiche Weg des Transports von Bargeld „im Koffer“ von der VR China nach Deutschland zur Vermeidung der Rückverfolgbarkeit der Papierspur gewählt wird, muss regelmäßig davon ausgegangen werden, dass es sich um bemakeltes Geld handelt.
Eine Abklärung der deklarierten Beträge auf ihre Herkunft durch den deutschen Zoll mittels einer Abfrage bei den Financial Intelligence Units (FIUs) dieser Länder findet jedoch nicht statt , weil es ausweislich der Antwort der Bundesregierung hierfür entweder keine bilateralen Regelungen gäbe oder eine solche Abklärung diese Personen der Gefahr hoher Freiheitsstrafen einschließlich der Todesstrafe aussetzen würde.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage ergibt sich jedoch auch, dass in solchen Fällen auf anderweitige Ermittlungen oder auf vorläufige Sicherstellungen der Gelder durch den Zoll gänzlich verzichtet wird. Sicherstellungen unter diesen Umständen hätten nicht nur einen abschreckenden Effekt, sondern würden der deutschen FIU mehr Zeit geben, den Sachverhalt zu untersuchen – und dies auch ohne Unterstützung der FIU im jeweiligen Drittstaat.
Im Ergebnis führt diese Praxis dazu, die die Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs in Deutschland und die Implementierung der Anmeldepflicht beim Zoll zur buchhalterischen Pflichtübung bei der Erfassung von Barmittelanmeldungen und zur Sanktionierung von formalen Verstößen gegen diese Pflicht mutiert sind, ohne dass sich der Zoll dabei von einer fundierten Risikoanalyse bei der Einfuhr von Bargeld leiten ließe. Ein wirksames Instrument gegen die Geldwäsche stellen sie aufgrund ihrer formalen Implementierung nicht einmal ansatzweise dar.
Bemerkenswert ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Linken auch unter dem Gesichtspunkt, welche Rolle die Deutsche Bundesbank bei der Verhinderung der Geldwäsche in Deutschland spielt. Die Deutsche Bundesbank ist wie jedes Finanzinstitut Verpflichtete des Geldwäschegesetzes. Sie hat die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche bezüglich ihrer Geschäftsaktivitäten auch im Zusammenhang mit der Emission bzw. der Distribution sowie des Recyclings von Euronoten zu treffen und hierfür eine Risikoanalyse zu treffen. Bei der tatsächlichen Implementierung ist nicht erkennbar, dass die Bundesbank adäquate Analysen hinsichtlich des Bedrohungspotentials dieser Geschäftsaktivitäten durch Geldwäsche vorhält bzw. überhaupt vorhalten will. Dies scheint den Gesetzgeber auch nicht weiter zu stören, da die Bundesbank keiner geldwäscherechtlichen Aufsicht unterliegt.
Bargeld spielt bei der Geldwäsche nach den Analysen von Europol nach wie vor eine zentrale Rolle. Für Geldwäscher ist Bargeld ein nützliches Zahlungsinstrument, weil es keine elektronischen Spuren hinterlässt, die von Ermittlern nachvollzogen werden können. Diese oder vergleichbare Erkenntnisse spielen jedoch für das Risikomanagement der Bundesbank, wie diese in ihrer Antwort in aller Offenheit erklärt, keine Rolle.
Der Umlauf der von der Bundesbank emittierten Euro-Banknoten ist in den letzten Jahren – anders als bei den übrigen Zentralbanken in der Eurozone – weiter stark gewachsen. Die Bundesbank war in der Eurozone der einzige Bremser bei der inzwischen erfolgten Abschaffung der 500 Euro-Noten. Der Wert der von der Bundesbank ausgegebenen neuen Banknoten stieg zwischen Ende 2009 und Ende 2017 von 348 auf rund 635 Milliarden Euro. Das entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von im Schnitt fast acht Prozent. Die Bundesbank führt den Anstieg vor allem auf die „starke Nachfrage aus dem Ausland“, vorwiegend außerhalb von Europa zurück, die sie durch die Emission von Bargeld bedient. Ein Großteil der von der Bundesbank emittierten Banknoten wird von ihr an internationale Sortenhändler verkauft, die jedoch – als Kunden der Bank – bezüglich ihrer Geschäftsaktivitäten im Sortengeschäft nicht einer besonderen Risikoanalyse unterliegen. Nach einer Schätzung der deutschen Notenbank befanden sich Ende 2016 etwa 70 Prozent der von der Bundesbank ausgegebenen Banknoten im Ausland, davon seien etwa 50 Prozentpunkte auf das Ausland außerhalb des Euro-Raumes entfallen und 20 Prozentpunkte auf den restlichen Euro-Raum. Es handelt sich dabei um ein Gesamtvolumen von über 25 Mrd. Euro. Sie erklärt sich den Verwendungszweck des Bargelds außerhalb Europas mit der Hortung von Euro-Banknoten als Wertaufbewahrungsmittel. Belastbare Zahlen und Aussagen darüber , wo und wie diese Gelder zirkulieren bzw. gehortet werden, besitzt jedoch die Bundesbank nicht, zumal sie sich seit Jahren nicht dazu entschließen kann, die Wege der emittierten Banknoten anhand der Erfassung der Seriennummern abzuklären.
Dieses Wachstum bei der Emission von Euronoten durch die Bundesbank steht im Widerspruch zur Vereinfachung, Verbilligung und Beschleunigung des nationalen und grenzüberschreitenden unbaren Zahlungsverkehrs sowie der damit im Zusammenhang stehenden starken Zunahme der Ausgabe und des Einsatzes unbarer Zahlungsprodukte wie Debit- und Kreditkarten dar. Wer Gelder vom Ausland nach Deutschland verbringen bzw. große Beträge dort ausgeben will, kann dies unproblematisch mit elektronischen Zahlungsinstrumenten tun.
Belastbare Statistiken über den Rückfluss von ihr emittierter Euronoten nach Deutschland hält die Bundesbank nicht vor. Eines ist jedoch sicher: Ein Teil davon gehört zu den bemakelten Geldern, die durch das großmaschige Netz des Zolls bei der Bargeldkontrolle an den Außengrenzen schlüpfen und hier in Deutschland investiert werden, etwa – erwiesenermaßen – in den Berliner Immobilienmarkt – um mit diesen Investments diesen Markt – auf dem Rücken der Mieter – weiter spekulativ anzuheizen und legal handelnde Konkurrenz zu verdrängen. So schließt sich der Zyklus der Geldwäsche – auch durch das Zuschauen des Zolls und das Wegschauen der Bundesbank. List Tabl