Flaut der Kampf gegen Geldwäsche weltweit ab? // Baseler Institute on Governance stellt Anti-Money-Laundering (AML)-Index 2018 vor

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Das an die Baseler Universität (Prof. Mark Pieth) angedockte gemeinnützige Baseler Institute of Governance (Institut) untersucht jedes Jahr anhand von 14 Indikatoren mehr als 100 Länder, wie diese mit Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung umgehen bzw. wie anfällig sie gegen diese Übel sind und dadurch ein Risiko für andere Staaten darstellen, mit denen sie über Handelsbeziehungen und Zahlungssysteme verbunden sind. Im Oktober hat das Institut seinen neuesten Bericht vorgestellt. Der Jahresbericht fällt ernüchternd aus.

Das Institut sieht weltweit deutliche Verschlechterungen im Ranking der Nationalstaaten. Das Ranking des Instituts geht von 0 (kein Risiko) bis 10 (hohes Risiko). Selbst früher als Musterschüler bewertete Länder wie Dänemark und die Niederlande wurden nun mit deutlich schlechteren Ergebnissen evaluiert. Aus europäischer Sicht beunruhigend ist die Liste der diesjährigen Verlierer. Von den zehn Ländern mit den größten Indexeinbußen stammen acht aus Europa. Vier der größten Absteiger (Dänemark, Island, Slowenien und Portugal) wurden in den vergangen zwölf Monaten erstmals nach der verschärften FATF-Methode geprüft.

Eigene Untersuchungen vor Ort in den geprüften Ländern stellt das Institut bei der Ausarbeitung des Index nicht an. In den Index des Instituts gehen die Ergebnisse der Länderprüfungen der FATF1 ein, soweit diese in der gegenwärtigen Prüfungsrunde vorliegen.2 In die Bewertung wird ebenfalls der Schattenfinanzindex berücksichtigt, der von der NGO „Tax Justice Network“ kontinuierlich zusammengestellt wird. Ebenfalls werden Berichte des US-Außenministeriums zur Situation der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verarbeitet, die sich aber in erster Linie an Interessen der US-Außenpolitik im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung orientieren.

Einige bislang mit niedrigem Risiko vom Institut bewertete Staaten wie Dänemark, die Niederlande, Polen und überraschend auch Zypern kommen im Index nun schlecht weg. Gründe sind weniger die jüngst in Dänemark (Danske Bank) oder in den Niederlanden (ING-Bank) an´s Licht gekommene Geldwäscheskandale größeren Umfangs, sondern eine Änderung der Bewertungskriterien.

War bisher in dem Index ausschließlich das in den Staaten bestehende rechtliche Rahmenwerk gegen Geldwäsche berücksichtigt worden, hat die nun auch von der FATF postulierte Priorisierung auf die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen klar gemacht, dass es mit der Geldwäschebekämpfung nicht so weit her ist, wie früher vermutet. Es sei zu befürchten, dass viele Regierungen den Kampf gegen Geldwäsche zurückfahren würden und Arbitrageeffekte und Lücken bsp. bei der EU-Geldwäscherichtlinie ausnutzten.

Die überwiegende Mehrheit der Länder, die in den vergangenen zwölf Monaten nach der verschärften Methode der FATF geprüft wurden, tauchen jetzt mit „dramatisch tieferen“ Bewertungen im Index auf. Der Index gewichtete die Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche doppelt so hoch wie die in einem Staat getroffenen Maßnahmen. Tatsächlich seien in der Mehrzahl der unter der neuen FATF Methode bewerteten Länder die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gar nicht oder nur in einem sehr geringen Maße nachweislich in den Kampf gegen Geldwäsche involviert. Die Staaten versteckten sich hingegen hinter formal existenten, wenig tauglichen und bei Beratungsunternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der Stange gekauften Compliance-Systemen in Banken und Industrieunternehmen, die der Geldwäscheprävention einen ernsthaften Anstrich geben würden, merkt das Institut zutreffend an.

Erfreulich ist, dass das Institut aufgrund der desolaten Situation den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Geldwäsche-Aufsicht in den einzelnen EU-Staaten über eine Ausweitung des Mandates der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zu verschärfen. Eine ähnliche Forderung hatte „Mafia? Nein Danke“ angesichts der Defizite auf Seiten der nationalen Regulatoren in den EU-Staaten jüngst erhoben.

BOX

Die FATF (Financial Action Task Force) ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Das 35 Mitgliedsstaaten, 3 Staaten mit Beobachterstatus und zwei internationale Organisationen (Europäische Kommission und Gulf Cooperation Council) umfassende Gremium domiziliert bei der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in Paris. Die FATF besitzt Regionalgruppen u. a. in Asien, Europa, dem Vorderen Orient und Afrika. Wichtige internationale Organisationen wie der Internationale Währungsfonds, die Weltbank oder Substrukturen der Vereinten Nationen arbeiten in der FATF mit. Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern dieser im Jahr 1989 von den G 7-Staaten und der EG-Kommission gegründeten Expertengruppe. Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und andrer Delikte, die die Integrität der Finanzmärkte bedrohen. Sie sorgt für die weltweite Verbreitung dieses Ansatzes und überwacht seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Hierzu hat die FATF Mindeststandards gegen Geldwäsche verabschiedet, die seit 1990 mehrfach aktualisiert worden sind (»40 Empfehlungen vom 16. Februar 2012«3).

Die 40 Empfehlungen legen erstmalig einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe für den gesamten Finanzsektor und für alle beteiligten Personen und Berufsgruppen des Nicht-Finanzsektors sowie für die Verfolgung der Geldwäsche und der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich fest. In die Überarbeitung der Standards fließen neue Erkenntnisse, Typologien und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung ein.

Obwohl die politischen Standards der FATF nicht unmittelbar bindendes Recht sind, erkennen sie bislang mehr als 130 Länder als verbindlich an. Bei den Empfehlungen und Erklärungen der FATF handelt es sich um »soft law«, die keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung entfalten aber ihre Legitimität durch Zustimmung der Mitgliedstaaten erhalten. Diese haben sich verpflichtet, diese Empfehlungen und Erklärungen der FATF in ihr nationales Recht umzusetzen. In der Europäischen Union werden diese Standards für die Mitgliedsstaaten jedoch rechtlich verbindlich über Richtlinien (EU-Geldwäscherichtlinie) und EU- Verordnungen umgesetzt. Die EU-Geldwäscherichtlinie ist in ihrem Inhalt inzwischen strikter als die FATF, reduziert stärker Ermessenspielräume und fokussiert deutlicher auf neue Geldwäscherisiken wie virtuelles Geld (bitcoins).

Die Umsetzung der FATF-Standards wird in einem regelmäßigen Länder-Prüfungsverfahren durch die FATF überprüft. Seit kurzem wird nicht nur geprüft, ob das geprüfte Land die Standards der FATF in sein Rechtssystem übernommen hat, sondern wie diese Standards in der Praxis umgesetzt werden. Die Prüfungsberichte werden auf der Website der FATF veröffentlicht. Länder, die diese Standards nicht erfüllen, können von der FATF auf eine „Schwarze Liste“ von Hochrisikoländern gesetzt werden, was mit einem erheblichen Reputationsrisiko für den jeweiligen Wirtschaftsstandort verbunden ist. Erfüllen Staaten die Standards der FATF nicht, kann die FATF ihre Mitgliedsstaaten anhalten, den Zahlungsverkehr mit einem solchen Staat Restriktionen und einem verstärkten Prüfungsmechanismus für Risikofaktoren zu unterwerfen.

Die von der FATF bei der Eindämmung der weltweiten Geldwäsche ohne Zweifel erzielten Erfolge werden dadurch geschmälert, dass Abstimmungen über Mindeststandards und deren Weiterentwicklung aufgrund der hohen Zahl der Mitgliedsstaaten, der unterschiedlichen Interessen und des Abstimmungsverfahrens (Konsensualprinzip) zeitaufwendig und schwerfällig sind. Die FATF ist auch nicht in der Lage, Vor-Ort-Prüfungen in den Ländern als Stichprobenprüfungen durchführen und dadurch belastbare Erkenntnisse über den tatsächlichen Stand der Umsetzung zu gewinnen. Sie muss auf der Basis der von den Staaten zuglieferten Zahlen und Fakten ihre Bewertungen im Rahmen der Länderberichte „nach Aktenlage“ vornehmen. Hinzu kommt, dass die personellen Ressourcen des FATF-Sekretariats beschränkt sind und deshalb finanzstarke FATF-Länder das Personal mit „Experten“ verstärken müssen. Großmächte wie die USA spielen in der FATF eine dominierende Rolle, was sich u. a. in der Prioritätensetzung bei den Aufgaben der FATF und der Bewertung von Hochrisikoländern (Nordkorea, Iran) bemerkbar macht.

1 Zur FATF vgl. BOX

2 Für Deutschland ist dies nicht der Fall. Deutschland wird frühestens 2019 von der FATF geprüft

3 Die im Jahr 2012 letztmals aktualisierten 40 Empfehlungen sind herunterladbar unter
www.fatf-gafi.org.