Seit März 2015 beobachtete das Antimafia-Bezirkskriminalamt Rom (Direzione Distrettuale Antimafia di Roma) mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Köln die Aktivitäten von Salvatore R. Salvatore R. ist als Boss des Mafia-Clans von Gela, einem Zweig der Cosa Nostra, bekannt. Dank des Eingreifens der zuständigen lokalen Behörden wurde im Januar 2016 eine von Salvatore R. geführte kriminelle Zelle aufgedeckt, die versuchte, die Drogengeschäfte zwischen Deutschland und Italien wieder auszubauen. Die Zelle bestand aus Ivano M., dem Statthalter des Bosses in Deutschland, und Paolo R., der mit der Organisation und Verwaltung der Geschäfte beauftragt war. Die beiden hatten in diesem Zusammenhang versucht, Kontakte mit Antonio S. – dem zur Zeit flüchtigen ehemaligen Betreibers des Lokals, in dem sich 2007 die bekannten Mafiamorde von Duisburg ereigneten – zu knüpfen.
Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Salvatore R. in Deutschland in den Besitz von drei Kilogramm Kokain gekommen war, das zum Verkauf bestimmt war. Verwickelt in dieses Geschäft waren auch Angelo und Calogero M., Vater und Sohn, die der mafiösen Organisation der Stidda angehören, die traditionell in den baden-württembergischen Städten Mannheim und Pforzheim verankert ist. Ebenso hatte der in Pforzheim wohnhafte Apulier Michele L. seine Hände mit im Spiel. Im August 2015 hatte die deutsche Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei L. zwei halbautomatische Pistolen und eine abgesägte Schrotflinte entdeckt.
Anfang Oktober diesen Jahres haben die Antimafia-Bezirkskriminalämter Rom und Caltanissetta unter der Leitung der Procura Nazionale Antimafia e Antiterrorismo eine Anti-Mafia-Operation mit Namen „Druso“ – „Extrafines“ gestartet – und zwar genau gegen den Clan von Gela. Die Ermittlungsarbeiten haben ergeben, dass der Boss von Gela sehr an einem Ausbau des Handels mit Fischereierzeugnissen (ein Sektor, der von der Familie Rinzivillo dominiert wird, die eng mit anderen im Business tätigen Mafiosi verschiedener Provinzen zusammenarbeitet) im Ausland und besonders in Deutschland interessiert war. Die kriminelle Zelle sondierte für den Boss auch die Möglichkeiten, in Deutschland in der legalen Wirtschaft Fuß zu fassen. Es ist bekannt, dass der Clan von Gela seine Geschäfte auf zwei Ebenen aufbaut: auf der einen Seite widmet er sich lokal verwurzelten Unternehmenszweigen, auf der anderen Seite illegalen Geschäften. Die illegalen Einnahmen werden dann im Nahrungsmittel- und Bausektor gewaschen.
Aus den Untersuchungen der Antimafia-Bezirkskriminalämter, die die Operation veranlasst haben, geht auch hervor, wie Rinzivillo eine große Zahl Vertrauter um sich geschart hätte. Unter diesen zum Beispiel den Amtsträger Marco L., der stellvertretend für Rinzivillo Kontakt zum Statthalter M. hielt und sich nicht selten für Einschüchterungsversuche gegen eine römische Unternehmerfamilie zur Verfügung stellte. In Vergangenheit hatte der Rinzivillo-Clan diese Familie um 180.00 Euro erpresst. Zusammen mit Marco L. wurden auch dessen Kollege Cristiano P. und der römische Anwalt Giandomenico D’A. verhaftet. D’A. hatte nicht nur Rinzivillo über die aktuellen Untersuchungen informiert, sondern bediente sich auch zu seinen eigenen Gunsten den mafiösen Methoden des Clans.
Die Zusammenarbeit von italienischer Justizbehörde und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Köln sowie das Einschreiten von circa 600 Polizeikräften haben zur Verhaftung von 37 Personen geführt; zwei davon in Sürth, einem Stadtviertel im Süden Kölns. Salvatore R., der seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2013 den Clan gemeinsam mit den Brüdern Antonio und Crocifisso (die momentan in Italien unter besonders schweren Haftbedingungen einsitzen) führte, wurde wegen Wirtschaftsdelikten, Erpressung und Drogengeschäften zwischen Deutschland und Italien festgenommen. Zusätzlich hat das Antimafia-Bezirkskriminalamt Caltanissetta die Beschlagnahmung von Gütern in Höhe von 11 Millionen Euro angeordnet, darunter die Gesellschaft, Bargeld und ein Auto mit großem Hubraum. Es wurde nicht bekannt gegeben, ob auch Güter R.’s in Deutschland beschlagnahmt wurden.