Bei der Geldwäschebekämpfung in Europa gibt es Neuigkeiten: Am 19. Juni dieses Jahres wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die “V. Geldwäscherichtlinie 2018/843” vom 30. Mai 2018 veröffentlicht, mit der die Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) der Europäischen Union gestärkt werden. Ziel ist der Schutz des europäischen Finanzsystems vor Geldwäsche und Terrorfinanzierung durch Prävention, Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung, die Beaufsichtigung der Nutzung anonym genutzter Zahlungsinstrumente und virtueller Währungen sowie die Begrenzung von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Drittländern mit hohem Risiko.
Außerdem wurde der Anwendungsbereich Geldwäscherichtlinie auf Dienstleistungsanbieter, bei denen virtuelle in echte Währungen und umgekehrt getauscht werden können, Anbieter von elektronischen Geldbörsen, Wechselstuben und Betreiber von Galerien und Aktionshäusern ausgeweitet.
Aber wie steht es denn in Deutschland um die Geldwäschebekämpfung?
Es ist gemeinhin bekannt, dass der Immobiliensektor eine für Geldwäsche sehr anfällige Branche ist. Besonders auf dem derzeit stark wachsenden deutschen Immobilienmarkt wird Geld über Investitionen in Immobilien gewaschen; 7 Prozent der im Jahr 2016 registrierten 563 Fälle von organisierter Kriminalität waren Geldwäschefälle. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes werden über den Kauf von Immobilien und Grundstücken jährlich Beträge in Höhe von 25 Milliarden Euro gewaschen. Offenbar ist es wohl weiterhin viel zu einfach, die Herkunft von Geschäftsgewinnen zu verschleiern.
Bei der Geldwäschebekämpfung ist in Deutschland also noch einiges zu tun: Wie der Finanzminister gegenüber der WirtschaftsWoche erklärte, müssen die einzelnen Bundesländer mehr Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der Geldwäschegesetzgebung zu überprüfen. Vor einem Jahr wurde eine Novellierung des Geldwäschegesetzes verabschiedet, um das Problem anzugehen (Geldwäschegesetz vom 26.06.2017); mit der Gesetzesnovelle erhalten Strafverfolgungsbehörden die Befugnis, auf begründeten Verdacht Vermögen einzuziehen, bei denen eine illegale Herkunft anzunehmen ist, auch wenn dafür noch keine stichhaltigen Beweise vorliegen (wenn z.B. nicht bekannt ist, aus welcher konkreten Straftat das Vermögen stammt).
José Andrés Asensio Pagan, Leiter der bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm angesiedelten Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung, hat kürzlich berichtet, dass dank der Gesetzesnovelle zahlreiche im Besitz Krimineller befindliche Vermögen eingezogen werden konnten: vor nicht allzu langer Zeit konnten z.B. am Flughafen Düsseldorf illegale Vermögen Wert von ca. 8 Millionen Euro eingezogen werden.
Die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden haben indes weiterhin Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Aktualisierung von Informationen zu Anzahl und Größenordnung von Geldwäscheverdachtsfällen auf dem deutschen Immobilienmarkt: deshalb galt der Aufruf von Bundesfinanzminister Scholz in erster Linie den Bundesländern, die allerdings mit erheblichem Personalmangel zu kämpfen haben. Die Grünen haben Olaf Scholz für seine Worte auch stark kritisiert; die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus sagte dazu, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen Geldwäsche und wachsendem Immobilienmarkt gäbe und führte dies zu einem guten Teil auf mangelnde staatliche Kontrollen zurück, weswegen es dringend notwendig sei, weitere Reformen zu beschließen.
Mit dem neuen Geldwäschegesetz wurde, auch infolge der Enthüllung der Panama Papers, ein Transparenzregister geschaffen, das allerdings noch nicht bei allen Finanzämtern eingeführt wurde; bislang sind darin 55.504 in Deutschland tätige Unternehmen registriert. In dem Register werden Personen erfasst, die 25 Prozent oder mehr Kapital- oder Aktienanteile an einem Unternehmen, einer Genossenschaft oder einer Stiftung halten und in gleichem Umfang Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt.
Allerdings bedarf es bereits jetzt einiger Änderungen und Verbesserungen beim Transparenzregister, wie z.B. einen uneingeschränkten öffentlichen Zugang zum Transparenzregister und ein Recht auf Einsichtnahme in alle nationalen Register. Laut der Finanzexpertin von Transparency International, Marina Popzov, wäre z.B. eine Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und Trusts schon ab einem Anteil von 10 Prozent wünschenswert. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, ist da anderer Ansicht: Seiner Meinung nach hat man mit der jetzigen Regelung, die die Identifizierung der Hintermänner von Firmenkonstrukten deutlich vereinfacht, bereits einiges erreicht.
Dem Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Steuerbetrug und schädlichem Steuerwettbewerb wird im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hohe Priorität eingeräumt. Die Partner der Großen Koalition sind sich einig, dieses Problem auch über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft anzugehen.