CDU/CSU und SPD kündigen Verbesserungen im Kampf gegen die OK an – mögen Worten Taten folgen

„Die Bedrohung der inneren Sicherheit durch die organisierte Kriminalität nimmt zu. Die bisherigen Möglichkeiten reichen nicht aus, um die Aktivitäten der oft internationalen und auch hochtechnisierten Banden einzudämmen.“

So heißt es in einem Papier, dem Beschluss der Geschäftsführendenn Vorstände von CDU/CSU und SPD vom 16. April 2015.  Über dieses Dokument haben wir uns sehr gefreut, werden darin doch endlich lange schon vermisste Änderungen zumindest einmal angekündigt: das Recht der Vermögensabschöpfung soll vereinfacht werden, da Verbrechen sich oft auszahlten, selbst wenn die Täter verurteilt werden. Bei Vermögen unklarer Herkunft solle verfassungskonform eine Beweislastumkehr gelten. Das heißt, das Kriminelle gegebenenfalls belegen müssen, dass ihr Vermögen legal erworben worden war.

Ein weiterer, von Mafia-Experten schon lange bemängelter Punkt ist das laxe Vorgehen gegen Geldwäscheaktivitäten in Deutschland. Die Vorstände von CDU/CSU und SPD wollen auch hier der Ankündigung zufolge rechtliche Verbesserungen schaffen.

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