Schäuble will gegen Briefkastenfirmen vorgehen

Kabinett

Es ist nun schon einige Zeit her, dass mit den Veröffentlichungen zu den Panama Papers ein lange bekanntes Instrument für viele kriminelle Geschäftstätigkeiten in den Fokus rückte: die Briefkastenfirma. Solche Konstrukte dienen zum Verstecken von Zahlungen, der Steuerhinterziehung oder auch dem nicht illegalen Steuersparen. Lange Zeit hat das Bundesfinanzministerium dem Treiben tatenlos zugesehen. Nun hat man dort einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das Einsetzen von Briefkastenfirmen für illegitime Zwecke zumindest schwieriger macht. Wer mit solchen Unternehmen Geschäfte macht, soll diese künftig offenlegen müssen. Tut er oder sie dies nicht, drohen einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge Bußgelder von immerhin bis zu 25 000 Euro. Werde eine Briefkastenfirma zusätzlich zur Steuerhinterziehung genutzt, erhöht das die Strafgelder. Auch für die Banken gibt es Änderungen: Sie sollen dem Entwurf zufolge in Zukunft den Steuerbehörden eine Mitteilung geben, wenn sie Kunden Briefkastenfirmen erfolgreich angedient haben. Auch ihnen drohen Strafzahlungen, etwa wenn mit diesen Briefkastenfirmen dann Steuern hinterzogen werden: die Banken treten dann in Haftung für die Ausfälle. Das Ministerium hat den Fraktionen des Bundestages seinen Entwurf zugeschickt. Dieser muss nun noch diskutiert werden.

Aus Sicht von mafianeindanke e.V. ist der Entwurf als erster Schritt zur Eingrenzung der Hilfsfunktion von Crime Enablern für das Organisierte Verbrechen zu begrüßen. Ihm müssen jedoch viele weitere folgen, so müssen etwa die Rahmenbedingungen für geschlossenen Fonds so gestaltet werden, dass transparent wird, wer die Geldgebenden für diese Fonds sind.

VORHERIGER POST

RECAST