Der internationale Währungsfond hat die deutschen und italienischen Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bewertet. Die Berichte wurden im Juni und Februar 2016 veröffentlicht.
Die Bewertung Italiens ist insgesamt positiv ausgefallen. Trotz des hohen Geldwäscherisikos, hat das Land ein gut entwickeltes Rechtssystem: Behörden sind in der Lage komplexe finanzielle Untersuchungen durchzuführen und die in die Prävention von Geldwäsche involvierten Entitäten weisen dem Phänomen gegenüber ein gutes Verständnis auf. Nichtsdestotrotz stehen die erzielten Ergebnisse in keinem Verhältnis zu den kriminell erwirtschafteten Erträgen in und außerhalb des Landes. Der Gebrauch von Briefkastenfirmen und anderen Kollektivgütern zum Zweck von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist den Behörden bekannt (insbesondere der italienischen Zollbehörde), doch wie auch immer bedarf es mehr Transparenz was die Nutzungsberechtigten anbelangt. Besonders die Banken laufen Gefahr aufgrund ihres breiten Produktangebotes, des großen Transaktionsvolumens und der Ungebundenheit des Bankensektors zum internationalen Finanzsystem, für Geldwäsche missbraucht zu werden. Noch hat der IWF weder schärfere Sanktionen den Banken gegenüber gefordert, noch die Einführung einer gemeinschaftlichen Haftung.
Die Bewertung des deutschen Finanzsystems ist kritischer ausgefallen. Trotz bedeutender Reformen nach der Veröffentlichung des Prüfungsberichtes der FATF in 2010, wie zum Beispiel die Kriminalisierung der Selbstwäsche im Jahr 2015 und die Erweiterung der Liste der Vortaten, ist die Formulierung der Straftat noch nicht zufriedenstellend. Dennoch nennt der IWF keine spezifische Empfehlung über weitere Änderungen zur Verbesserung des Wortlautes des Vergehens. Darüber hinaus zeigen die jüngsten Sanktionierungen deutscher Banken mit grenzüberschreitenden Vorgängen von ausländischen Behörden, dass die nationale Bankenaufsicht gestärkt werden muss.
Zudem wird mehr Transparenz im Hinblick auf außerhalb des Finanzsektors agierende juristische Personen gefordert, wie zum Beispiel in der Immobilienbranche tätige Unternehmen. Der IWF scheint die aktuelle Studie im nicht-finanziellen Sektor über die Geldwäsche in dunklen Bereichen, insbesondere im Immobilienhandel, nicht in Betracht zu ziehen, besonders im Handelsbereich mit High-End-Kunstgegenständen und Antiquitäten, Import- und Export-Unternehmen, sowie Unternehmen im Dienstleistungssektor, darunter vor allem Hotels und Restaurants.