Im Mai 2016 hat die Europäische Zentral Bank (EZB) nach mehrmonatigen Diskussionen bekannt gegeben, dass sie im Jahr 2018 keine 500€-Scheine mehr ausgeben wird (dies hat allerdings keinen Wertverlust der im Umlauf befindlichen Scheine zur Folge). Die Europäische Union versucht mit der Abschaffung des 500€ Scheins organisierten Banden ein bequemes Schmugglermittel zu nehmen. Allerdings gibt es heutzutage noch andere Methoden des illegalen Finanzflusses. Mit der Einführung virtueller Währungen (darunter ist mit Bitcoin eine der bekanntesten Währungen dieser Kategorie) haben kriminell organisierte Banden eine alternative Methode erhalten, illegal angehäuftes Kapital zu transferieren. Deutschland und Österreich wurden auf das Thema aufmerksam und leiteten eine Untersuchung ein, die sich mit der Verwendung virtueller Währungen im Bereich des organisierten Verbrechens beschäftigt. Das Projekt trägt den Namen „BitCrime“ und wird vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit einem Gesamtbetrag von 2,4 Mio. € finanziert.
Virtuelle Währungen werden bei sogenannten Peer-to-Peer-Transaktionen verwendet – das bedeutet, dass es bei diesen Transaktionen keinen Zwischenhändler gibt. Anders als bei normalen Banken, die die Anlagespiegel überwachen, ist die Verwaltung virtueller Währungen dezentralisiert. Es gibt niemanden, der die Legalität des Geldtransfers überwacht. Aus diesem Grund gibt es eine Tendenz zur Verwendung von Bitcoins auf dem Schwarzmarkt. Ziel des Projekts BitCrime ist es, bereits begangene Finanzverbrechen, bei denen virtuelle Währungen benutzt wurden, zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen. Ferner strebt das Projekt eine Entwicklung innovativer und praktikabler Konzepte zur Regulierung virtueller Währungen an. Das Vorhaben ist in zwei Bereiche geteilt: Die in das Projekt involvierten deutschen Einrichtungen untersuchen jene Transaktionen, bei denen virtuelle Währungen verwendet wurden und sie versuchen, gemeinsame Charakteristika von als illegal befundenen Transaktionen zu identifizieren. Auf diese Weise erhofft sich das Projekt Merkmale zu entdecken, die erste Indikatoren von illegalen Transaktionen darstellen und somit auf längerer Sicht die Effizienz strafrechtlicher Ermittlungen steigern. Das österreichische Teilprojekt konzentriert sich darauf, die Identitäten von kriminellen Akteuren virtueller Währungstransaktionen aufzudecken. Zudem versuchen sie die in kriminellen Finanztransaktionen zu beobachtenden Muster ausfindig zu machen und zu analysieren.
Die Einführung von Bitcoin (die erste virtuelle Währung) auf dem freien Markt im Jahr 2009 hat gezeigt, dass Menschen im 21. Jahrhundert für Geldangelegenheiten keine zentralen Institutionen mehr brauchen. Unglücklicherweise sind virtuelle Währungen (genauso real wie berührbares Geld) anfällig für Schmuggel, Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten. Da die neue Währung verhältnismäßig jung ist, haben nationale wie Europäische Rechtssysteme noch nicht auf dieses Phänomen reagiert. Mit der wachsenden gesellschaftlichen Besorgnis und mehr Fällen illegaler Verwendung von virtueller Währung, sind nun sowohl die europäischen Regierungen als auch die Europäische Union bereit dazu, die Gesetzesgrundlage zu ändern und die Transaktionen auf einen legalen Handlungsbereich zu begrenzen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Bericht der Nichtregierungsorganisation European Digital Currency & Blockchain Technology sorgfältig geprüft wird, während eine neue Europäische Anti-Geldwäsche Richtlinie erarbeitet wird. Bislang mag das Gesetz noch keine Lösung für den Missbrauch virtueller Währung gefunden haben. Aus diesem Grund sind Projekte wie BitCrime bedeutsam für eine angemessene Anerkennung des Problems und die Aneignung von wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen dieses Phänomen.