Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25.9.2018 mitgeteilt, dass sie einen Sonderbeauftragten bei der größten deutschen Bank eingesetzt hat. Dieser soll die Umsetzung der von der BaFin angeordneten Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim Institut überwachen.
Es ist zwar das erste Mal, dass die BaFin eine solche aufsichtsrechtliche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet. Seit Jahren steht jedoch die Bank beim Heimatlandaufseher BaFin, der US-amerikanischen bzw. der britischen Aufsicht wegen ihrer Defizite bei der Verhinderung der Geldwäsche in der Kritik. In Deutschland und den USA wurden deshalb gegen die Bank Geldbußen in Millionen- bzw. (in den USA) sogar in Milliardenhöhe verhängt.
Als Sonderbeauftragter wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingesetzt, weil die BaFin bzw. die Deutsche Bundesbank dafür kein qualifiziertes Personal vorhält. Ein Manko, das auf Seiten der Aufsicht schnellstens behoben gehört. Ob die KPMG die hierfür geeignete Institution ist, ist fragwürdig, zumal Interessenkollisionen nicht auszuschließen sind: Die KPMG ist aktuell wieder als Jahresabschlussprüfer im Auftrag der Bank tätig.
Zwar wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme keinen konkreten Anlass zum Gegenstand hat und nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Geldwäscheskandalen bei der dänischen Danske Bank, der holländischen INB und weiteren europäischen Banken steht. Wenn aber die Deutsche Bank in Reaktion auf die von der BaFin getroffene Maßnahme selbst davon ausgeht, dass ihre Anti-Geldwäschemaßnahmen, gerade im Investmentbanking „verbesserungswürdig“ sind, heißt dies auch, dass die Bank – ebenso wie die BaFin – davon ausgehen, dass bisher unbekannte Geldwäscherisiken im Institut schlummern und der Bank ein solcher Skandal jederzeit ebenfalls drohen kann.
Die sich häufenden Skandale im europäischen Finanzsektor bei der Umsetzung der europarechtlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche belegen aus der Sicht von „Mafia- Nein Danke“ zweierlei:
Der Finanzsektor spielt nach wie vor aufgrund seines breiten Angebots von Finanzdienstleistungen, insbesondere als Kapitalsammelstelle und als Intermediär im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr für Geldwäscher eine Schlüsselrolle. Die auf Schnelligkeit und Qualität ihrer Services beruhende Attraktivität von Bankdienstleistungen kann schon aus logistischen Gründen nicht vollständig durch die Einschaltung von Nicht-Finanzunternehmen, Schattenmärkten und illegalen Transfersystemen im Untergrundkapitalismus ersetzt werden. Obwohl sich, nicht zuletzt durch die Wirkung bankinterner und aufgrund der von der Aufsicht in den einzelnen Nationalstaaten geforderten Sicherungsmaßnahmen, bestimmte, eher simple Methoden der Geldwäsche (Bareinzahlungen) teilweise auf andere Unternehmen verlagert haben. Für den Prozess der Geldwäsche stehen Banken sowohl bei der Einschleusung illegaler Gelder in den legalen Finanzkreislauf als auch bei der Verschleierung bereits im Finanzkreislauf befindlicher, illegaler Erträge nach wie vor im Fokus. Dies betrifft aufgrund der Geldwäscherisiken von vielen Finanzprodukten im Prinzip jede Bank.
Die besorgniserregenden Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene stehen im Widerspruch zu der von Opposition und Medien in Deutschland ständig wiederholten Einschätzung, der zufolge im europäischen Zusammenhang (ausschließlich) Deutschland „als Geldwäscheparadies“ gilt und die dabei vornehmlich den Nicht-Finanzsektor, insbesondere den Immobilienmarkt, im Blickwinkel hat.