Ermittlungsversäumnisse in Baden-Württemberg werden Thema im Landtag

Die Operation Stige Ist Gegenstand Einer Anfrage Im Landtag Von Baden Württemberg

Rechtshilfeersuchen verschleppt, ein Beamter versetzt, Haftbefehle nicht anerkannt, Verdächtige geschont – die Vorwürfe, die mafianeindanke gegen die Behörden in Baden-Württemberg erhebt, wiegen schwer. Wird in Baden-Württemberg also nicht genug gegen die Mafia getan? Obwohl es das Land mit den meisten Mafiosi in der Bundesrepublik ist? Die SPD hatte der Landesregierung – auch bezugnehmend auf mafianeindanke – eine Liste von 14 Fragen geschickt. Die Antworten darauf fielen aus Sicht der SPD nicht zufriedenstellend aus. Deshalb wird der Abgeordnete Sascha Binder das Thema nun im Landtag zur Sprache bringen. Dass das Thema überhaupt in den Fokus geriet, hat sehr viel mit der Tätigkeit von mafianeindanke zu tun, wozu wir bereits berichtet haben. Nun werden wir in einem längeren Artikel Hintergrundinformationen zu der Angelegenheit geben und dabei die Antworten der Landesregierung sehr kritisch beleuchten.

Warum mafianeindanke Behörden in Baden-Württemberg so stark kritisiert

Zunächst vorweg: mafianeindanke agiert seit jeher in einem Geiste der Kooperation mit staatlichen Stellen. Dabei ist unsere Erwartung an Strafverfolgungsbehörden, dass sie mit Engagement und einer proaktiven Grundhaltung Organisierte Kriminalität bekämpfen. Gerade wenn es um eine der mächtigsten kriminellen Organisationen der Welt geht, der ’ndrangheta, ist es unabdingbar, diese Gefahr für Demokratie, Innere Ordnung und Wirtschaft in Deutschland entschieden zu bekämpfen. Umso mehr hat dies in dem Bundesland zu gelten, das am stärksten in Deutschland von Mafia-Kontaminationen betroffen ist und wo es auch darum geht, eine funktionierende Wirtschaft vor Mafia-Infiltrationen zu schützen. Kommt es bei Strafverfolgungsbehörden zu Fehlentwicklungen, weisen wir selbstverständlich darauf hin – immer mit dem Ziel, eine effektivere Verfolgung von Organisierter Kriminalität zu erreichen.

Aus diesen Beweggründen haben wir begonnen, die Nachlässigkeit bei der Bekämpfung der italienischen Mafia in Baden-Württemberg in den Blick zu nehmen. Diese Versäumnisse kristallisieren sich vor allem rund um die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Allerdings wäre es wohl falsch, die Unzulänglichkeiten in der Mafia-Bekämpfung allein dieser Behörde anzulasten, wie auch die Antwort der Landesregierung auf die Fragenliste der SPD zeigt. Dabei ist zudem festzustellen, dass diese Fragen nur eine Auswahl verschiedener Problemlagen thematisieren. Andere Aspekte werden nicht angesprochen. Aus unserer Sicht bräuchte es in Baden-Württemberg eine umfassende Aufarbeitung von Versäumnissen im Antimafia-Kampf, die über die aufgeworfenen Fragen hinaus geht – im Interesse von Sicherheit, Prosperität und Integrität der Bürger*innen im Ländle. Es sind Fragen zu klären, warum gerade Baden-Württemberg für so viele Mafiosi attraktiv ist, wie man die Sensibilisierung für das Thema erhöhen kann, aber auch konkret, wer dafür verantwortlich ist, dass ein gut begründeter Haftbefehl in einem Fall nicht anerkannt wurde und zum mittelbaren Tod eines Unbeteiligten führte. Oder auch wie man konkret eine weitere Verflechtung zwischen mafiöser Sphäre und dem Bürgertum verhindern kann.

Eine überblickshafte Analyse über die Antwort der Landesregierung auf die SPD-Fragen zeigt zunächst, dass die Landesregierung weder gewillt ist, Transparenz herzustellen, noch lässt sie eine Bereitschaft erkennen, das Problem Mafia ernst zu nehmen. Nicht einmal zu erwartende Alibi-Sätze finden sich, wie dass der Kampf gegen Organisierte Kriminalität in Baden-Württemberg entschieden geführt werde oder ähnliches. Vielmehr zeigt die Antwort, dass die Behörden im Kampf gegen die italienische Mafia nur das Notwendigste tun. Man schützt sich mit dem Verweis auf Geheimhaltung. Die Antwort auf die Frage, warum ein engagierter und kompetenter Polizeibeamter sich nicht mehr um die Bekämpfung der Mafia kümmern darf, entzieht man der Öffentlichkeit, indem man sie als geheim einstuft. Darüber hinaus finden sich auch eine Reihe von Falschaussagen, Verdrehungen und unzulässigem Framing in der Antwort der Landesregierung, was doch sehr bedenklich stimmt.

Unzutreffende Information der Landesregierung zu Hinweisgebersystem

Ein Beispiel für eine solche unzutreffende Tatsache: Das LKA Baden-Württemberg hatte im Jahr 2014 eine Initiative gestartet mit dem (italienischen!) Titel „Insieme si può!“ Übersetzt heißt das so viel wie „Gemeinsam schaffen wir es“ und dies umschreibt auch gut das Ziel der Initiative, gezielt die italienische Community in Baden-Württemberg anzusprechen, um Hinweise auf Straftaten und natürlich Mafia-Aktivitäten zu erhalten.

Die Landesregierung schreibt dazu:

„Das Hinweistelefon des LKA BW wurde im Rahmen einer Initiative zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Jahr 2014 eingerichtet und ist somit nicht auf die Italienische Organisierte Kriminalität (IOK) begrenzt.“

Das ist unzutreffend. Allein schon der Titel der Initiative legt nahe, dass diese Information falsch ist. Richtig ist auch, dass das italienische Generalkonsulat in Stuttgart von Anfang an in die Entstehung der Initiative eingebunden war und kein sonstiges Konsulat. Einen weiteren Beleg für die Einbindung allein der italienischen Community in Baden-Württemberg gibt die italienische Auslandsvertretung COMITES in Stuttgart. Die COMITES (Comitati degli Italiani all’Estero – Komitees der Italiener im Ausland) sind gewählte Organe, die – gemäß dem italienischen Gesetz 286/2003 die Bedürfnisse der Italiener im Ausland in den Beziehungen zu den diplomatischen und konsularischen Institutionen sowie zu den lokalen Behörden vertreten. Im Protokoll einer Sitzung der Vereinigung vom 7.3.2014 steht, auf Italienisch: „Nach der Präsentation gab es viele Beiträge, die sich für das Projekt aussprachen, während einige Räte sich nicht einverstanden erklärten mit dem Informationsblatt, das ausschließlich auf Italienisch erstellt worden war und daher als diskriminierend für die italienische Gemeinschaft empfunden wurde.“ Später heißt es: „Weder das Flugblatt noch die Pressemitteilung konnten eine Freigabe bekommen, weil einige Räte der COMITES die Versammlung verlassen hatten und so die Mindestzahl anwesender Mitglieder nicht mehr gegeben war.“ Die Landesregierung verdreht hier also die Fakten. Dies ist umso bedenklicher, wie nach unseren Informationen das baden-württembergische Innenministerium von Seiten der COMITES über diese Bedenken informiert worden ist und in der Folgezeit auch reagierte. Mehrere tausend bereits gedruckte Plakate mussten eingestampft werden.

Hier im Hintergrund ist das Plakat für die Initiative „Insieme si può“ zu sehen. Die Aufnahme stammt aus einem Tatort des SWR aus dem Jahr 2018. Foto: ARD


Ursprünglich bestand das Angebot vor allem in einer Telefonnummer, unter der Anrufende ein italienischsprechendes Gegenüber im LKA an den Apparat bekamen. Gerade im Bereich Antimafia zeigt die Erfahrung, dass der individuelle Kontakt unverzichtbar ist. Wer Hinweise geben mag, benötigt vor allem zwei Voraussetzungen: Vertrauen in sein Gegenüber und persönlichen Kontakt. Beides kann das neue System, das Insieme si può ersetzt hat, nicht bieten. Bei dem nun aufgeschalteten System handelt es sich um ein klassisches internet-basiertes Hinweisgebersystem. Es dürfte daher ein eher internetaffines Publikum ansprechen. Die Rufnummer von Insieme si può ist zwar weiterhin vorhanden, richtet sich aber nicht mehr gezielt an ein italienischsprachiges Publikum und wird auch nicht als solche beworben. Insofern ist es keine Überraschung, dass die Zahl der Hinweise stark zurückgegangen ist.

Versetzung des Mafia-Ermittlers W.R.

Die SPD fragt die Landesregierung, „aus welchen Gründen der erfahrene Mafia-Ermittler W. R. des Landeskriminalamts Stuttgart nach der erfolgreichen Operation „Stige“ von seinen Aufgaben entbunden und versetzt wurde“. Die Landesregierung antwortet, es handele sich „um einen vertraulich zu behandelnden Personalsachverhalt“. Unsere Sicht darauf ist eine andere. W.R. war die zentrale Person bei der Bekämpfung Italienischer Organisierter Kriminalität, auch in Italien bekannt und anerkannt, eine tragende Stütze im Antimafia-Kampf. W.R. hat in Pressegesprächen im LKA in Anwesenheit der Pressesprecher weitere Ermittlungen angekündigt und auch Beschlagnahmen mafiösen Vermögens in Aussicht gestellt. Insider wissen, dass der Beamte ein Motor war, der Ermittlungen anschob. Dies soll im Übrigen keine Geringschätzung seiner Kolleg*innen in der Polizei darstellen, sondern die Frucht von vielen Jahrzehnten engagierter Tätigkeit in dieser Funktion beschreiben. Wenn jemand mit diesem Profil und tadellosem Ruf gegen seinen Willen entfernt wird, ist das kein vertraulich zu behandelnder Sachverhalt, sondern ein Vorgang, der im öffentlichen Interesse aufgeklärt werden sollte. Wir legen der Landesregierung daher nahe, den Betroffenen und seinen Dienstherrn um eine umfassende Aussagegenehmigung zu bitten und ihn dann zu einer öffentlichen Anhörung im Landtag zu laden. So ließe sich jeder Zweifel am Vorgehen der Behörden vom Tisch wischen. Angesichts so gravierender Vorwürfe wie Strafvereitelung im Amt sollte eine umfassende Aufklärung auch im Interesse der Landesregierung sein.

Identifizierung von Kontaktpersonen

Die Frage an die Landesregierung lautet: „Welche Versuche haben die deutschen Ermittlungsbehörden unternommen, um eine aus dem Raum Stuttgart stammende Kontaktperson eines Haupttäters im Verfahren „Stige“, der wegen Mordes verurteilt wurde, zu identifizieren und mit welchem Erfolg, unter Darstellung, inwiefern das Umfeld dieser Kontaktperson, auf die der Verein mafi­aneindanke unter Verweis auf die italienischen Ermittlungsakten Bezug nimmt, ausge­forscht wurde“.

Die Landesregierung antwortet hierauf durch das Innenministerium:

„Soweit die italienischen Behörden um die Identifizierung einer Kontaktperson ersucht haben, ist dies erfolgt. Sie konnte im Rahmen der offenen Maßnahmen am 8. Januar 2018 festgenommen werden. Gleiches gilt für eine Person aus dem Umfeld der Kon­taktperson. Soweit in der Begründung zur Anfrage hingegen auf die Homepage des Vereins mafi­aneindanke Bezug genommen wird und dort als mögliche Kontaktperson von einem „Unternehmer, der sich im Kreis der Schönen und Mächtigen bewegt“ die Rede ist, kann der mitgeteilte Sachverhalt nicht zugeordnete werden.“

Aus rechtlichen Gründen darf mafianeindanke keine Namen nennen. Würde diese Person in einer öffentlichen Darstellung identifizierbar, könnte der Betroffene mafianeindanke wegen Verleumdung verklagen und bekäme mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht. Jemanden in die Nähe der Mafia zu rücken, ist eine Straftat, selbst wenn diese Person tatsächlich enge Kontakte zu Mafia-Mitgliedern unterhält.  Insofern kann mafianeindanke hier keine Transparenz herstellen. Innenminister Strobl informiert  mit dieser Antwort aber insofern die Öffentlichkeit unzutreffend, wie eine Anfrage beim LKA  mit der Bitte um Zuordnung zweifelsohne auf die entsprechende Person hinweisen würde. Der Vorname der Person ist im italienischen Rechtshilfeersuchen gegeben. Der Einfachheit halber ersetzen wir den gegebenen Vornamen durch „Carlo“, um den nun folgenden Text verständlicher zu gestalten. Ein „Carlo“  ist bei der Polizei als Kontaktperson von dem inzwischen verurteilten M.L. bekannt. Dieser Kontakt von M.L., „Carlo“, wird in mehreren Ermittlungsverfahren mit Mafia-Bezug namentlich genannt, unter anderem als „Freund“ von M.L.. Zudem sind in den Akten der Operation Stige weitere Hinweise gegeben, die den Verdacht weiter auf diesen „Carlo“ lenken. Im Folgenden soll das dargestellt werden, immer unter Bezugnahme auf das Rechtshilfeersuchen der Antimafia-Staatsanwaltschaft Catanzaro und der Antwort von Innenminister Strobl auf die SPD-Anfrage.

In der nun vorliegenden Antwort aus dem Stuttgarter Innenministerium heißt es:

„Mitgeteilt werden kann jedoch, dass das in italienischer Sprache gehaltene Rechtshilfeersuchen am 29. No­vember 2016 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen ist. Aus der zunächst eingeholten Übersetzung ergab sich, dass sich das Ersuchen auf zwei nicht im württembergischen Landesteil wohnhafte, italienische Staatsangehörige bezog, die im Auf­trag der ‚Ndrangheta in Deutschland, möglicherweise in Hessen, Weinbauprodukte absetzen sollten. Hiernach war bereits eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Erledigung des Ersuchens fraglich.“

De facto argumentieren die italienischen Antimafia-Staatsanwälte in ihrem Schreiben anders. Sie beschreiben zwei tatverdächtige Mafiosi aus Italien, die regelmäßig nach Deutschland reisen und dort auf ein Netz von Unterstützern zurückgreifen können. Dann werden vier Personen in Hessen genannt und eine, die in Baden-Württemberg und in Teilen auch in Hessen tätig ist, M.L.. Wörtlich heißt es, dass der Einfluss von M.L. über eine Vereinigung von Gastwirten bis nach Hessen reiche. „Die Oberaufsicht in Bezug auf die Entscheidungen dieser Vereinigung obliegt jedoch M.L, auch wenn er keinerlei formelle Führungsämter bekleidet.“

Nicht nur im Rechtshilfeersuchen, auch in weiteren Akten zu den Stige-Ermittlungen zeigt sich immer wieder eine zentrale Rolle von M.L. und vor allem auch von seinem Netzwerk in Stuttgart. So fanden auch Versammlungen dieser Gastwirt-Vereinigung in Stuttgart statt. Akten der hessischen Ermittler zu dieser Vereinigung verweisen im Übrigen ebenfalls auf „Carlo“.

Die italienischen Staatsanwälte schreiben weiter im Rechtshilfeersuchen, dass Ermittlungen ergeben hätten, dass nicht nur die zwei zunächst genannten Italiener regelmäßig nach Deutschland reisten, sondern zwei weitere Personen, darunter auch G.S..

G.S. ist nach ihren Angaben ein Mafia-Schwergewicht:
„Das kriminelle Profil des G. S. innerhalb des ‚Ndrangheta-Clans Ciro lässt sich an zahlreichen Straftaten erkennen, die insbesondere im Bereich des Rauschgifthandels und dem illegalen Waffenbesitz anzusiedeln sind. Ebenso wird er mit der Begehung von zahlreichen Morden in Verbindung gebracht, die im Rahmen der kriminellen Strategie der Führungsspitzen des locale der ‚Ndrangheta in Ciro verübt wurden, um die vollständige territoriale Kontrolle an sich zu reissen.“

Auf zweieinhalb Seiten im Rechtshilfeersuchen sind dann Verurteilungen und Delikte aus der Strafakte von G.S. aufgezählt, darunter mehrere mehrjährigen Haftstrafen.

G.S. spielt in den Ermittlungen der Italiener eine zentrale Rolle.

„Die genaue Überprüfung der Telefonüberwachungsaktivitäten, welche auch in Bezug auf G. S. durchgeführt wurden, hat die Existenz eines kriminellen Ausläufers des locale Ciro in Deutschland ans Licht gebracht. Aus diesem Grund unternimmt S. häufig Reisen von Kalabrien nach Deutschland, wo er über ein Netz an Kontaktpersonen verfügt, welche dort verwurzelt und dazu bereit sind, sich für ihn zu verwenden, wenn sich die logistisch-operative Notwendigkeit dafür ergibt. […] Das Abfangen der soeben angeführten Telefongespräche, die G. S. über verschiedene deutsche Telefonanschlüsse und somit mit mehreren Personen geführt hat, legt die Vermutung nahe, dass er sich in Deutschland eines umfangreichen Personenkreises erfreut, auf den er zurückgreifen kann, wenn er sich außerhalb Italiens aufhält.“

Aufgrund dieser zentralen Rolle wollten die italienischen Ermittler abklären, mit wem diese gefährliche Person Kontakte unterhält. Sie verwanzten Autos, hörten Telefone ab. So kam es, dass sie am 28.2.2016 auch bei einem Anruf mithörten, während G.S. und ein weiterer mutmaßlicher Mafioso auf dem Weg nach Deutschland waren.

„Während der Fahrtstrecke, die sie von Italien ins Ausland führt, wird im Rahmen der akustischen Überwachung von Personen ein Gespräch abgefangen, dem teilweise die unternehmerischen Interessen des locale Ciro außerhalb der eigenen Staatsgrenzen zu entnehmen sind. Eingangs telefoniert G. S. über einen nicht überwachten Mobiltelefonanschluss mit einem gewissen „Carlo“, einer nicht näher identifizierten, in Deutschland wohnhaften Person. Diesem teilt S. mit, sich auf der Fahrt nach Stuttgart zu befinden. Im Laufe des Telefongesprächs bittet G. S. seinen Gesprächspartner am Telefon, ein Treffen zu organisieren mit einem gewissen Mann, der nachfolgend als M. L. identifiziert wird.“

Zusammenfassend lässt sich also sagen:

G.S., eine hoch gefährliche Person, unterhält engen Kontakt zu einem „Carlo“, der in engem Austausch mit M.L. steht.
Man tat sich seitens der Staatsanwaltschaft aber offensichtlich schwer, gegen dieses Dreieck aus dem Mörder G.S., dem M.L. und „Carlo“ u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung § 129 StGB zu ermitteln. Es wäre mehr als naheliegend gewesen, nach Empfang der Informationen aus Italien ein eigenes Ermittlungsverfahren dazu zu führen. Im Zuge eines solchen Verfahrens wären auch Beschlagnahmen mafiöser Güter möglich. Doch in Stuttgart fuhr man eine andere Linie. Das Ermittlungsverfahren zur Operation Stige wurde nicht in Stuttgart geführt, sondern in Hessen. Quellen beschrieben zudem, dass die Behörde M.L. aus dem Kreis der Verdächtigen außenvorhalten wollte. Was „Carlo“ anbelangt, blieb er tatsächlich außen vor, er wurde gar nicht identifiziert. Zugleich gibt es einen „Carlo“ in Stuttgart, der immer wieder eine Rolle in mehreren Mafia-Verfahren spielte und über den Akten vorliegen. Dieser „Carlo“ gehört zweifelsohne zum Umfeld von M.L..
Wir wissen nicht, ob der „Carlo“ aus dem Rechtshilfeersuchen dieser „Carlo“ ist. Wir wissen nur, dass dies nicht abgeklärt wurde, obwohl es wahrscheinlich ist. Es wäre daher dringendst abzuklären, doch die Antwort der Landesregierung lässt diese Bereitschaft nicht erkennen.

Beschlagnahme von Mafia-Vermögen

Die Landesregierung wird gefragt, in welcher Höhe in Folge der Operation „Stige“ Vermögen von Mafia-Mitgliedern bzw. aus dem Mafia Umfeld in Baden-Württemberg, insbesondere im Raum Stuttgart, be­schlagnahmt wurden. Diese Frage ist insofern begründet, wie der Mafiaermittler W.R. Folgeermittlungen und Beschlagnahmen von Mafia-Vermögen in Aussicht stellte – bevor er von seinem Dienstherrn mit anderen Aufgaben betraut wurde und keine Zuständigkeit mehr für Mafia- und entsprechende Finanzermittlungen hatte.

Die Landesregierung schreibt hierzu:

„Mangels gesetzli­cher Grundlage wurde durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Folge der Operation Stige kein Vermögen von Mafia-Mitgliedern in Baden-Württemberg beschlagnahmt.“

In dem Rechtshilfeersuchen baten die italienischen Staatsanwälte um weitere Ermittlungen. Sie schreiben: Es wird gebeten um: „3) Die Aufnahme weiterer Ermittlungen, die notwendig sind zur Sicherung der rechtlich relevanten Sachverhalte und zur Feststellung der einzelnen strafrechtlichen Verantwortlichkeiten.“
Ein Verfahren wegen Paragraph 129 StGB wäre also auch im Sinne der italienischen Ermittler gewesen. Ihre Bitte war allumfassend, auch Finanzermittlungen ermöglicht sie so. Die Aussage der Landesregierung ist insofern nicht zutreffend.

Eigenartigerweise antwortete das Justizministerium, das für Beschlagnahmen zuständig ist, noch im Januar 2022 auf eine Anfrage zu erfolgten Beschlagnahmen in Baden-Württemberg:


„eine zentrale statistische Erfassung zu den Inhalten Ihrer Fragen findet im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg nicht statt.“


Das Ministerium verwies stattdessen auf das baden-württembergische Innenministerium. Dort hieß es:


„Parallel haben wir die von Ihnen an das Justizministerium gestellten Fragen geprüft. Leider können wir Ihnen da nicht weiterhelfen. Die angefragten Informationen werden ebenfalls bei der Polizei nicht gespeichert, sodass diesbezüglich keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.

Es bleibt insofern nur ein Schluss aus diesen Aussagen: Es wurden nach der Operation Stige keine Ermittlungsverfahren geführt, die zu Beschlagnahmen geführt hätten. Warum nach einer der wichtigsten Antimafia-Operationen in Europa die baden-württembergische Landesregierung darauf verzichtet, Vermögen der Kriminellen zu ermitteln und ihnen wegzunehmen und warum stattdessen der Polizist, der sich dafür einsetzte, seiner Funktion enthoben wird? Dies zu erfahren, haben die Bürger*innen in Baden-Württemberg jedes Recht.

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