Die Harmonisierung der Maßnahmen gegen Geldwäsche in der Europäischen Union kommt voran. Im Januar 2024 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat über die Vorschläge der Europäischen Kommission, die 2021 einen Entwurf für aus neun Regulierungsvorhaben bestehendes, komplexes Paket zur Optimierung der Geldwäscheprävention in der EU vorgelegt hat. Dazu gehört auch die Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung, die in Frankfurt ihre Arbeit aufnimmt. Das gemeinsame Handeln der EU ist angesichts der Trump’schen „America First“-Politik besonders wichtig.
Wichtige Bausteine für ein einheitliches Regelwerk sind die „Erste Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ und die 6. EU-Geldwäscherichtlinie. Durch diese Verordnung werden fast alle für die geldwäscherechtlichen Adressat:innen in der Finanzindustrie und im Nicht-Finanzsektor bestehenden Pflichten in neue, unmittelbar geltende Regelungen überführt. Bisher waren diese Pflichten in EU-Richtlinien geregelt, die der nationalen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten bedurften. Dies hat zu Verzerrungen und unterschiedlichen Aufsichtspraktiken in den Mitgliedsstaaten geführt. Mit der 6. EU-Geldwäscherichtlinie wird die Organisation der nationalen Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert, indem klare Regeln für die Zusammenarbeit der zentralen Verdachtsmeldestellen und der Aufsichtsbehörden festgelegt werden.
Was ist die AMLA?
Bereits zuvor hatten sich die beiden Legislativorgane in der EU auf eine überarbeitete „Richtlinie über die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ und die im Folgenden näher zu beleuchtende sog. AMLA-Verordnung geeinigt („Verordnung (EU) 2024/1620 zur Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung“). Sie wurde am 19.6.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 01.07.2025. Das ist der Starttermin für die in einzelnen Schritten erfolgende operative Tätigkeit der AMLA.
Die AMLA („Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism“) wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der neuen Vorschriften spielen. Angesichts des grenzübergreifenden Charakters der Finanzkriminalität wird die neue Behörde die Effizienz des Rahmens für Bekämpfung von Geldwäsche steigern, indem ein integrierter Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden geschaffen wird, um zu gewährleisten, dass Banken und andere Adressaten der Finanzindustrie ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen.
Die AMLA wird ferner eine unterstützende Rolle in Bezug auf den Nichtbankensektor haben und die zentralen Verdachtsmeldestellen, die sog. Financial Intelligence Units – FIUs (in Deutschland ist dies die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen) koordinieren und unterstützen. Die AMLA wird selbst keine FIU sein und nicht an die Stelle der nationalen FIUs treten, die weiterhin die einzigen Empfänger von Meldungen über verdächtige Transaktionen und für die nationale Weitergabe der Analyseergebnisse solcher Meldungen verantwortlich sein werden. Die Behörde wird aber die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Ermittlung bewährter Praktiken zwischen den FIUs erleichtern, indem sie Standards für das Meldewesen und den Informationsaustausch zwischen den FIUs und sonstigen Institutionen festlegt, gemeinsame operative Analysen initiiert oder unterstützt.
Dafür soll die AMLA zunächst ca. 450 Beschäftigte erhalten, die gegenwärtig rekrutiert werden. Aufgrund einer Abstimmung der legislativen Organe der EU wurde Frankfurt als Sitz der AMLA ausgewählt. Am 21. Januar 2025 hat der Rat als Vorsitzende der AMLA die italienische Zentralbankerin Bruna Szego ernannt. Die gesamte Verwaltungs- und Leitungsstruktur umfasst einen Verwaltungsrat, ein Direktorium, einen Exekutivdirektor und einen administrativen Überprüfungsausschuss. Die Behörde ist eine Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist vor Gericht parteifähig.
Die Behörde wird ab 2028 zu etwa 30 % aus Mitteln aus dem EU-Haushalt und etwa 70 % aus Beiträgen finanziert, die von bestimmten Unternehmen des Finanzsektors gezahlt werden. Dabei sollen die bei bestimmten Verpflichteten erhobenen Gebühren verhältnismäßig sein und es soll insbesondere berücksichtigt werden, ob die Verpflichteten unter die direkte Beaufsichtigung fallen und welches Risikoprofil bzw. welchen Umsatz sie aufweisen. Für das Jahr 2028 werden die durch diese Gebühren zu deckenden Gesamtkosten derzeit auf 65 Mio. EUR geschätzt.
Kompetenzen der AMLA
Die Zuständigkeiten der AMLA sind breit gefächert. Zu diesen gehört die Beobachtung und Analysen von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU, die Koordination der nationalen geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden und zentralen Verdachtsmeldestellen (FIU) sowie die unmittelbare Aufsicht über bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit grenzüberschreitender Geschäftsaktivität. Sie verstärkt im Übrigen die EU-weite Standardsetzung für Anti-Geldwäscheregeln mit eigenen Methodologien und Strategien.
Bis Mitte 2025 soll die Behörde die meisten ihrer Aufgaben übernehmen, während die unmittelbare Überwachung ausgewählter geldwäscherechtlich Verpflichteter ab spätestens 2028 beginnen soll. Aufsichtsteams der AMLA werden dann die unmittelbare Aufsicht über diese unter Risikogesichtspunkten besonders bedeutsamen Kredit- und Finanzinstitute übernehmen und unter anderem Bewertungen und Inspektionen vor Ort vornehmen. Ein Team besteht aus Bediensteten der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland der BaFin) und Bediensteten der AMLA. Es soll von einem Bediensteten der AMLA geleitet werden, der alle Aufsichtstätigkeiten des Teams koordiniert.
Nach aktuellem Planungsstand soll die AMLA die unmittelbare geldwäscherechtliche Aufsicht von zunächst bis zu 40 ausgewählten Kredit- und Finanzinstituten übernehmen und verantworten. Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen wird die Behörde bei schweren, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen unmittelbar geltende Anforderungen – neben Zwangsgeldern – Geldbußen gegen die von ihr beaufsichtigten Verpflichteten verhängen können, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Über die unmittelbare Aufsicht hinaus soll die AMLA die geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors durch Empfehlungen unterstützen. Sie kann auch Verstöße sowie die fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts durch Aufseher:innen im Nichtfinanzsektor und Behörden, die Selbstverwaltungseinrichtungen beaufsichtigen, untersuchen. Wird ein Verstoß festgestellt, richtet die AMLA eine Empfehlung an die betreffende Aufsichtsbehörde, in der zu ergreifende Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes aufgeführt sind. Werden keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, kann sie eine Verwarnung aussprechen.
Düstere Aussichten für die Geldwäschebekämpfung im Weltmaßstab
Die Harmonisierung und Optimierung der Maßnahmen gegen Geldwäsche auf EU-Ebene mit dem Inkrafttreten des AML-Pakets und der angelaufenen Installierung der AMLA sind ein bedeutender Schritt nach vorne.
Dieser Fortschritt wird jedoch konterkariert durch die aktuell dekretierten Maßnahmen der Trump-Regierung in den USA. Die Trump-Politik der Disruption und damit der Zerschlagung bestehender Strukturen und Prozesse hat auch vor Maßnahmen gegen Geldwäsche nicht halt gemacht.
Seit 1990 ist es durch die Gründung der Financial Action Task Force (FATF) gelungen, weltweit einen ständig aktualisierten Standard gegen Geldwäsche zu schaffen und diesen durch ein Prüfungs- und Evaluierungsprogramm der FATF zu untermauern. Die USA hatten an der weltweiten Durchsetzung dieser Maßnahmen zur Sicherstellung eines transparenten und „sauberen“ internationalen Finanzsystems einen maßgeblichen Anteil.
Hatten die USA in der Vergangenheit schon bei der Umsetzung von FATF-Standards im eigenen Land, etwa bei der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten in ihren Offshore-Regionen wie Nevada oder Delaware Probleme mit der Transparenz von Finanzströmen und Investitionen, weil sie den eigenen wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor einer robusten Implementierungspraxis einräumten, bedeutet die „America First“ Politik Trumps die völlige Abkehr vom international Erreichten. Trump erteilt ohne weitere Prüfung der Herkunft ihrer Vermögen Goldene Visas für reiche ausländische Staatsangehörige einschließlich der Oligarchen, wovon er nach eigenen Worten Viele davon schätzt, wenn sie denn Millionenbeträge in den USA investieren. Er will zudem die USA zum Zentrum der Kryptowährungen machen, wobei er anders als die EU auf eine Kundenidentifizierungspolitik bei den Kryptobörsen verzichten will. Nur noch Sprachlosigkeit war angesagt, als er im Februar 2025 den zu lebenslänglicher Haft verurteilten Betreiber der von Drogen- und Waffenhändlern als virtueller Schwarzmarkt genutzten Darknet-Plattform Silkroad, Ross Ulbricht, öffentlichkeitswirksam begnadigt hat. Zukünftig werden wir es im internationalen Finanzmarkt mit Doppelstandards und einer Aufweichung der Erreichten zu tun haben.