Forderungen von mafianeindanke e.V. anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen 2026 in Bayern, Hessen und Niedersachsen sowie der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin.
Organisierte Kriminalität betrifft uns alle. Deshalb muss schon die Kommunalpolitik die Weichen richtig stellen. Mit diesen drei konkreten Maßnahmen werden Bürger:innen in der Gemeinde für das Thema sensibilisiert, Geldwäsche in Spielhallen vor Ort erschwert und die lokale italienischstämmige Bevölkerung vor ignoranten Stereotypen geschützt. Gemeinsam gegen die Mafia.
1. Keine Werbung mit der Mafia.
„Pizzeria Cosa Nostra“, Restaurant „Il Padrino“, “Manga Mafia”: Für viele italienischstämmige Menschen in Deutschland sind diese Namen ein Schlag ins Gesicht, von den Angehörigen von Opfern der Mafia-Organisationen ganz zu schweigen. Werbung mit Mafia-Begriffen ist eine Verharmlosung und Romantisierung Organisierter Kriminalität. Firmennamen mit Mafiabezug oder Werbung mit Mafiabegriffen sind geschmacks- und pietätslos. Auch wenn solche Bezeichnungen in einer freiheitlichen Demokratie grundsätzlich nicht strafbar sind und nicht gegen sonstige Gesetze verstoßen, müssen Kommunen nicht tatenlos zusehen. Mafianeindanke fordert, dass Gewerbebehörden bei der Eintragung solcher Firmennamen die Antragsteller:innen darauf anzusprechen und sich um eine Änderung bemühen. Kriminelle Organisationen, die über eintausend unschuldige Menschenleben gefordert haben, dürfen nicht als Werbegag dienen. Eine “Pizza Mafia” kann nur einen schlechten Nachgeschmack hinterlassen.
2. Gesetzliche Ermessensspielräume gegen Glücksspiel nutzen.
Spielsucht ruiniert einzelne Menschen und deren Familien. Dazu kommt: Spielhallen ziehen Kriminalität an und werden wie das Online-Glücksspiel für das Waschen illegaler Gelder genutzt. Wir fordern, dass die Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten bei der Erlaubniserteilung von Spielhallen voll ausnutzen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Bürger:innen zu schützen. Dazu gehören Auflagen, Befristungen, baurechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften, die Reduktion der Zahl der Spielgeräte im Rahmen ihres Ermessensspielraums zum Zwecke des Jugendschutzes, des Spielerschutzes und der Anforderungen des erforderlichen Betriebsmanagements. So kann beispielsweise ein Mindestabstand zwischen Spielautomaten und der nächsten Schule festgelegt, eine Schankerlaubnis oder die Aufstellung von Wechselautomaten verweigert werden. Wir fordern, dass sich die Kommunen dieser in diversen Gesetzen vorhandenen Ermessenspielräume bewusst sind und zum Wohle der Allgemeinheit von diesen Möglichkeiten beherzt Gebrauch machen.
3. Jährliche Antimafia- oder Antikorruptions-Woche mit öffentlichen Veranstaltungen einführen.
Antimafia geht uns alle an und beginnt schon in den Schulen! Der Antimafia-Staatsanwalt Paolo Borsellino sagte: “Sprecht über die Mafia! Redet über sie, im Radio, im Fernsehen, in den Zeitungen. Aber sprecht darüber.” Mit einer jährlich stattfindenden Antimafia-Woche können Verwaltung, Schulen und Zivilgesellschaft kreativ für die Themen Organisierte Kriminalität und Korruption sensibilisieren, die Bürger:innen vor Ort miteinbeziehen und so Transparenz und Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie schaffen. Auch hier gilt: Prävention ist die beste Medizin.
Foto: Rathaus Bamberg. Wolfgang Weiser über Pexels.