Im Juli vergangenen Jahres trat Peter Hazlewood seinen Job als Global Head of Anti Financial Crime und Geldwäsche-Beauftragter bei der Deutschen Bank an – sicher keine einfache Aufgabe, in einem Unternehmen für korrektes Wirtschaften zu kämpfen, das Milliarden an Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet hat. Mögliche Strafen sollen so beglichen werden können. Hazlewood hatte zuvor schon in selber Funktion für andere Großbanken gearbeitet. Medienberichten zufolge hatte Hazlewood auf ein forscheres Vorgehen seiner Abteilung gedrängt. Die Deutsche Bank wollte Hazlewoods Abgang nicht kommentieren.
Eklatante Defizite bei der geldwäscherechtlichen Aufsicht über Notarinnen und Notare erleichtern Geldwäsche im Immobiliensektor
Mafianeindanke fordert von den Bundesländern und den zuständigen Landgerichten die Schließung der Umsetzungslücken bei Aufsichtsdichte und Aufsichtsqualität sowie eine vollständige Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie in diesem Aufsichtssektor.
Pilotprojekt “Mapping the Mafia”
Ein innovatives Datenprojekt von mafianeindanke zeigt, wie man valide Daten zu Mafia-Aktivitäten gewinnt: Mit "Mapping the Mafia" nutzt mafianeindanke Open Source Intelligence (OSINT), um wertvolle Einblicke in kriminelle Strukturen in Deutschland zu gewinnen. Das Potenzial des Projekts ist groß.
Wie ein Videospiel die Cosa Nostra romantisiert
Sizilien und Mandoline, Pistole und Ehre: Das Videospiel „Mafia: The Old Country“ lässt kein Klischee aus. Manche loben die korrekte historische Darstellung der frühen Cosa ...
mafianeindanke gewinnt startsocial Stipendium
Als frisch ausgezeichnete Stipendiaten freuen wir uns sehr, Teil des startsocial-Jahrgangs 2025/26 zu sein. Startsocial ist ein gemeinnütziger Wettbewerb, der jährlich 100 Beratungsstipendien an ehrenamtliche Initiativen in ganz Deutschland vergibt. Ziel ist es, soziales Engagement zu stärken, Organisationen weiterzuentwickeln und ihnen durch professionelle Beratung, Wissenstransfer und Vernetzung neue Perspektiven zu eröffnen.
Immobilientransaktionsregister JETZT
Der Gesetzgeber darf sich keinen weiteren Aufschub bei der Schaffung eines Immobilientransaktionsregisters nach Art. 18 des Gesetzesentwurfs eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 20/9648) leisten.


