Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Länder hat die hohen Geldwäscherisiken des Online-Glücksspiels nicht im Blick und kann den von Malta gesteuerten Glücksspielschwarzmarkt nicht austrocken – eine gutachterliche Stellungnahme von mafianeindanke
In unserem Newsletter vom November 2020 haben wir bereits darüber informiert, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder Ende Oktober 2020 auf einen neuen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens geeinigt haben. Der Inhalt des Vertrags lässt in großem Umfang das Online-Glücksspiel in ganz Deutschland zu. Vorher konnten nur in Schleswig-Holstein entsprechende Erlaubnisse vergeben werden.
Das Online-Glücksspiel gehört zu den Typologien, die nach den Feststellungen einer beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelten Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem höchsten Geldwäscherisiko verbunden sind. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüstV 2021) trifft keinerlei Vorkehrungen zur Gegenwehr; sein Regelungsinhalt höhlt die für die Veranstalter von Glücksspielen bereits bestehenden Pflichten des Geldwäschegesetzes sogar noch aus.
Ebenfalls beinhaltet er nicht die nötigen Instrumente, um den Schwarzmarkt im Online-Glücksspiel über die Kappung der Zahlungsströme nachhaltig auszutrocknen. Dieser Schwarzmarkt wird im Wesentlichen von Veranstaltern kontrolliert, die u. a. im Geldwäsche- und Glücksspielsteuerparadies Malta ihren Sitz haben und von dort diese Dienste über das Internet Spielern in Deutschland anbieten. Im Ergebnis wird deshalb die Rechnung der Länder nicht aufgehen, dass durch die Legalisierung des Online-Glücksspiels der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden kann und die Länder durch die Besteuerung von Online-Zockern davon profitieren. Nicht die Glücksspielsteuer wird damit im erwünschten Umfang zunehmen, sondern die Geldwäsche.
Eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags in 13 Bundesländern ist Voraussetzung dafür, dass dieser künftig in den Ländern als Landesrecht Geltung erlangt. In den nächsten Monaten wird der von den Ministerpräsidenten unterzeichnete Staatsvertrag den Länderparlamenten zur Beratung und Zustimmung vorgelegt. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen, ob und mit welchem regulatorischen Inhalt der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann.
Hier verlinkt finden Sie die gutachterliche Stellungnahme von mafianeindanke e.V. , die vom Landtag in Brandenburg angefordert worden ist: