Eine staatliche “schwarze Liste” für Unternehmen, die sich durch Wirtschaftsstraftaten schuldig gemacht haben

Corruzfinale

Der deutsche Finanzminister will im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität eine neue Waffe einführen: eine “schwarze Liste” für Unternehmen, die von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden sollen. Ein wichtiger Schachzug in einem Land, das jährlich zwischen 280 und 300 Millionen € für Aufträge aus öffentlicher Hand aufwendet.

Bisher haben solche Listen auf regionaler Ebene existiert. Nun wird eine zentrale Datenbank auf Bundesebene eingerichtet. Sie wird die Namen der Unternehmen enthalten, die gerichtlich für verschiedene Wirtschaftsvergehen, von Korruption bis zu Steuerhinterziehung, verurteilt worden sind. Eine vollständige Liste der Verbrechen, die für die Liste relevant sind, findet sich hier.

Voraussetzung um auf die schwarze Liste zu kommen ist entweder eine strafrechtliche Verurteilung oder eine Geldstrafe von wenigstens 2500 €. Die öffentlichen Auftraggeber sollen dazu angehalten werden, diese Liste für Aufträge, deren Umfang mehr als 30.000 € beträgt einzusehen. Anhand der Liste soll entschieden werden, ob die dort aufgeführten Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden sollen. Ein Unternehmen wird nämlich technisch gesehen nicht automatisch aus der Auftragvergabe ausgenommen sobald es auf der Liste steht, auch wenn die Absichten des Finanzministers in diese Richtung gehen.

Je nach Sachlage kann ein Unternehmen nach 3 oder 5 Jahren wieder aus der Liste gestrichen werden. Sollte ein Unternehmen konkrete Maßnahmen gegen die wirtschaftskriminalität in den eigenen Reihen unternehmen, kann es nach kürzerer Zeit wieder aus der Liste gestrichen werden.

Der Gesetzesvorschlag ist am 29.3. 2017 vom Bundeskabinett für gut befunden worden, und wird derzeit vom Parlament geprüft.

Kritik an dem Vorschlag kam von Transparency International. Obwohl die Einführung einer Datenbank auf Bundesebene positiv bewertet wird, wird das Strafmaß, das erforderlich ist, um darin eingetragen zu werden, als zu hoch bewertet. Laut der Organisation ist die strafrechtliche Verurteilung nämlich eine zu hohe Voraussetzung. Die Firmen müssten entweder viel früher in die Liste eingetragen werden, oder, wenn an der Schuldigkeit der Unternehmen kein Zweifel mehr vorliegt. So könnte man vermeiden, auf den Abschluss des Prozesses warten zu müssen, was mehrere Jahre dauern kann.