Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität stellt einen komplexen Prozess dar, der nicht nur die polizeiliche Verfolgung und Zerschlagung krimineller Vereinigungen beinhaltet, sondern auch sicherstellen muss, dass Gewinne aus kriminellen Handlungen dieser Organisationen beschlagnahmt werden. Der Genetzgeber muss dafür sorgen, dass es Kriminellen nicht möglich ist, über ihre illegalen Gewinne frei zu verfügen. Nichtsdestotrotz ist “Unschuldig bis zum Beweis der Schuld” eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, was nur in einigen europäischen Staaten und dort nur in einigen Fällen aufgehoben wurde (in Strafverfahren in denen die Beweislastumkehr gilt) und die Europäische Union hat ihre Mitglieder darüber hinaus auf eine gemeinsame Linie verpflichtet. Arbeiten an einer Direktive begannen 2012 und die Schlussfassung wurde 2014 vorgestellt (“Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union”). Dieses Dokument ergänzt das Vorgehen der Europäischen Union gegen die Organisierte Kriminalität in den nächsten Jahren.
In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Instrumente entwickelt, die es der Strafverfolgung ermöglichen soll, die finanziellen Aspekte von organisierter Kriminalität zu bekämpfen. Dazu gehört das Einfrieren von Vermögen, was bedeutet, dass Verdächtige keine Verfügung mehr über die Gewinne aus kriminellen Handlungen haben. Die Konfiszierung geht noch einen Schritt weiter, denn es handelt sich hier um den endgültigen Einzug des aus Straftaten stammenden Eigentums.“Erträge aus Straftaten” beinhaltet alle ökonomischen Gewinne, die direkt oder indirekt aus kriminellen Handlungen stammen. Die Direktive schlägt sogar eine Möglichkeit vor, Erträge aus Straftaten zu konfiszieren, selbst wenn die Verurteilung eines Angeklagten wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht möglich ist. Darüber hinaus implementiert die Direktive einen “extended confication” oder “erweiterte Konfiszierung” genannten Mechanismus, der nur bei Personen greift, die bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Wenn es plausible und ausreichende Beweise gibt, dass deren Besitz durch anderweitige kriminelle Aktivitäten erlangt wurde, selbst wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit dem Fall in dem sie verurteilt wurden stehen, kann das Gericht die Konfiszierung des Vermögens anordnen.
Wichtig zu erwähnen ist auch die Regelung zur “Drittparteien-Konfiszierung und/oder Einfrierung” als Ergänzung oder Alternative zu einem direkten Einfrieren oder Konfiszierung von Vermögenswerten. Dies rief einige kritische Stimmen hervor. Trotzdem muss festgehalten werden, dass der Staat, wenn es um die Sicherstellung von Erträge aus Straftaten geht, besonders schnell handeln muss, damit Kriminelle keine Möglichkeit mehr haben ,“schmutziges Geld” in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen und so zu waschen. Die Verschleierung der Herkunft illegaler Erträge findet immer noch häufig statt. Was erstaunt, ist, dass laut Andras Frank, einem ausgewiesenen Geldwäsche-Experten, weltweit nur 1% des illegal erwirtschafteten Geldes konfisziert wird.
Dank der Einführung der genannten Direktive werden alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Richtlinie zum Einfrieren und Konfiszieren von Vermögen haben. Trotzdem bedeutet das nicht, dass es bisher auf Staatenebene keine effektiven Regelungen diesbezüglich gab. Als Beispiel kann hier Italien gelten, das die Konfiszierung von Mafiavermögen mit dem Rogeni La Torre Gesetz von 1982 ermöglichte. 14 Jahre später wurde das Gesetz 109/69 verabschiedet, das es verschiedenen Organisationen ermöglichte konfiszierte Vermögenswerte einer neuen Verwendung zuzuführen. In 2011 wurde der sogenannte ”Antimafia-Code” (Dekret 159/11) verabschiedet. Er betrifft alle wichtigen Maßnahmen des Staates bezüglich der konfiszierten Vermögen und ihrer Wiederverwertung. Der wichtigste Aspekt scheint die Möglichkeit zu sein, konfisziertes Land wiederzuverwenden und damit legale Aktivitäten zu fördern und auch Arbeitsplätze zu schaffen. Organisationen wie Visiterre, Addiopizzo und Libera Terra verwalten sichergestellte Vermögen. In der Regel arbeiten sie als Kooperativen und organisieren Ausflüge, um die Teilnehmer mit der Geschichte der Region vertraut zu machen oder bewirtschaften das Land selbst und verkaufen dabei die erzeugten Produkte. Diese Initiativen sind Vorbilder in ökonomisch benachteiligten Regionen des Landes, in denen die organisierte Kriminalität sonst häufig als einzige Chance gilt, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der 4. Oktober 2016 ist die Frist für die Umsetzung der Direktive 2014/42/EU in nationales Recht. Bis dahin müssen alle Mitgliedsstaaten den Generalsekretär der Europäischen Kommission über den Fortschritt bei der Implementation der Vorgaben informieren. Anschließend hat die Kommission zwei Jahre Zeit, die Auswirkung der Direktive auf die nationalen Rechtssystem zu untersuchen und einen Bericht zu verfassen, der dem Europäische Parlament und Europäischen Rat vorgelegt werden muss. Bei der angestrebten Umsetzung handelt es sich um einen langfristigen Prozess, der teilweise nicht nur eine einfache Aufnahme bestimmter Rechtsvorschriften in Gesetzestexte vorsieht, sondern auch die Streichung oder Änderung bestehender Gesetze voraussetzt. Die Übernahme eines neuen Gesetzes geschieht nicht automatisch und verlangt nach einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas. Das ist auch der Grund, weshalb bisher kaum ein Mitgliedsstaat Maßnahmen ergriffen hat um die Direktive umzusetzen: Von 26 Mitgliedern haben dies nur drei Staaten (Malta, Niederlande und Spanien) getan.