BMWE: Aus dem Wirecard-Skandal nichts gelernt

Wirecard Aschheim Creative Commons Leo Molatore

Stellenkürzungen bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schaden der Verhinderung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität.

Der Zusammenbruch des Finanzdienstleisters Wirecard im Jahr 2020 führte bei einem wirtschaftlichen Schaden von über 20 Milliarden Euro zum größten Insolvenzverfahren in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Und damit zu einem politischen Skandal erster Güte wegen der Verwicklungen und des Wegschauens der unterschiedlichsten staatlichen Institutionen und ihrer Akteur:innen. Etwa 50.000 Aktionär:innen und Gläubiger sind davon betroffen. Mitglieder des Vorstands machten sich nicht nur wegen Untreue, sondern auch wegen anderer Wirtschaftsdelikte wie die der Bilanzfälschung (§ 331 HGB) strafbar.

Die Aufarbeitung durch einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages enthüllte nicht nur ein Versagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderer Behörden, sondern auch des Jahresabschlussprüfers der Wirecard, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY). Der vom Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags als Gutachter eingesetzte Wirtschaftsprüfer Martin Wambach bescheinigte den Abschlussprüfer:innen von EY schwerwiegende Fehler im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen. Seine Bewertung: Hätte EY konsequent nach der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) und den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geprüft, wären das kriminelle Agieren in der Wirecard viel früher aufgedeckt worden.

Infolge der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses leitete die Bundesregierung Anfang 2021 Reformen und die Reorganisation der zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere der BaFin ein. In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gestärkt.

Was ist die APAS?

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ist eine Behörde mit Sitz in Berlin, die für die Aufsicht über die Abschlussprüfer zuständig ist. Diese staatliche Wirtschaftsprüferaufsicht prüft also nicht die Jahresabschlüsse, sondern die Tätigkeit der Prüfer. Sie ist organisatorisch in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFA) eingegliedert. Letztere ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (BMWE). Derzeit sind bei der Behörde rund 70 Personen beschäftigt.

Die APAS wurde 2016 gegründet, um nach EU-rechtlich bindenden Vorgaben (Abschlussprüferrichtlinie u.a.) die Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer:innen unabhängig aufzustellen. Bis dahin hat sich diese mehr oder weniger selbst beaufsichtigt. Die Behörde soll dazu beitragen, im öffentlichen Interesse unabhängig und insbesondere präventiv die Qualität von Abschlussprüfungen in Deutschland zu erhöhen, mit dem Ziel, Vertrauen und Glaubwürdigkeit in die externe Finanzberichterstattung von Unternehmen zu stärken. Und damit durch eine höhere Kontrolldichte auch Wirtschaftskriminalität durch Bilanzbetrug aufdecken und verhindern. Sie kann Berufsaufsichtsverfahren gegen die Abschlussprüfer:innen einleiten und Sanktionen verhängen, die öffentlich bekanntgemacht werden können.

Die APAS war für die Überwachung von EY zuständig, die von 2009 bis 2019 von Wirecard mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt wurde. Sie hat 2019 ein Vorermittlungsverfahren gegen EY eingeleitet, als sich die Hinweise auf eine lückenhafte Prüfung von Wirecard verdichteten. Sie wertete zudem den Wambach-Bericht aus und führte auf dieser Grundlage ein Berufsaufsichtsverfahren gegen die EY-Prüfer:innen durch. Dabei wurden Sanktionen gegen EY verhängt, darunter Geldbußen und ein befristetes Verbot, neue Mandate für börsennotierte Unternehmen anzunehmen. Hierdurch hat die APAS an Profil gewonnen und ihr aufsichtliches Schattendasein verlassen.

Und nun Stellenkürzungen bei der APAS

Der Staat ist aktuell bei der Aufgabenwahrnehmung durch die APAS mit ca. 70 Planstellen schwach aufgestellt. Sie steht gut ausgestatteten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegenüber, wo Prüfer:innen der APAS im höheren Dienst ein Bruchteil dessen verdienen, was Wirtschaftsprüfer:innen verdienen. Das stellt ein fatales Ungleichgewicht der Kräfte dar und kein Agieren zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten auf Augenhöhe.

Die APAS finanziert sich zu einem großen Teil über Gebühren, die von den geprüften Prüfungsgesellschaften zu entrichten sind und so den Haushalt entlasten. Dennoch soll die APAS nunmehr Planstellen „im einstelligen Bereich“, vermutlich 8 Stellen, verlieren.

An den Aufgaben und der Arbeit kann dies nicht liegen. Aufgrund der Weiterungen des EU-Rechts im Bereich der Bilanzierung und dessen notwendiger Implementierung sind deren Aufgaben gewachsen. Sie werden durch weitere Regulierungsvorhaben, wie etwa die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie, weiter zunehmen. Die Zahl der heiklen und schadensträchtigen Fälle bei der Überprüfung der Prüfertätigkeit bei den Jahresabschlüssen hat ebenfalls zugenommen. Stellvertretend sei die Greensill Bank genannt, die 2021 durch die BaFin wegen drohender Überschuldung geschlossen worden ist und wo ebenfalls Bilanzfälschung im Spiel sein könnte. Weitere bekannt gewordene Fälle, in denen die APAS tätig ist, betreffen das Immobilienunternehmen Adler Real Estate und den Agrarmischkonzern Baywa, der seit 2024 ein Sanierungsfall ist. Derzeit prüft auch die Münchner Staatsanwaltschaft, ob damalige Vorstände im Jahresabschluss 2023 die Finanzlage geschönt haben.

Der Abschlussbericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses hat sich für eine personelle und qualitative Stärkung der APAS ausgesprochen. Das BMWE macht nun das Gegenteil. Wohl, weil für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 pauschale Stelleneinsparungen und Kürzungen von 0.5 und 2 Prozent vorgesehen sind – mit wenigen Ausnahmen wie etwa beim Zoll (wegen der Implementierung des Schwarzmarktbekämpfungsgesetzes) und dem Bundeszentralamt für Steuern im Bereich der Steuerkriminalitätsbekämpfung.

Die APAS ist ein wichtiges aufsichtliches Scharnier zur BaFin, der die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), anvertraut ist. In diesem Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen geprüft. Die APAS schaut sich hingegen die Tätigkeit der Abschlussprüfer an, um damit die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern und die Aussagekraft der Prüfungsergebnisse zu erhöhen. Ein Bereich, wo Vieles im Argen liegt und Verbesserungen und mehr Transparenz nötig wären. Aber was nützt die beste EU-Regulierung, wenn der Mitgliedsstaat Deutschland nicht adäquat kontrolliert und die Aufsicht nicht adäquat ausstattet, um die EU-Vorgaben angemessen umzusetzen.

Durch die Deregulierungs- und Sparpolitik des BMWE mit dem Rasenmäher wird die Substanz und die Wirkung der EU-Standards in Deutschland in diesem Aufsichtssegment entkernt. Die APAS ist dadurch auf dem Weg zur bloß symbolischen Aufsichtsvogelscheuche. Bilanzfälscher:innen und andere Wirtschaftskriminelle profitieren davon.


Foto: Wirecard in Aschheim. Creative Commons Lizenz. Urheber: Leo Molatore