Zum neuen OK-Lagebericht der Berliner Staatsanwaltschaft

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Die Bäume wachsen bei der Abschöpfung illegaler Vermögen nicht in den Himmel – auch nicht in Berlin

Anmerkungen zum Lagebericht der Berliner Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 19.4.2021

Normalerweise erstellen Staatsanwaltschaften und Justizbehörden keine Lageberichte zu Entwicklungen der Kriminalität, sondern nur das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder. Dass in Berlin der Justizsenator am 19.4. 2021 vor der Presse jetzt die Initiative ergriffen hat, ein eigenes Lagebild der Berliner Staatsanwaltschaft für den Zeitraum 2018- 2020 (leider nur mündlich) vorzustellen, kann für einen realistischen Blick auf die Organisierte Kriminalität nur von Vorteil sein. Soweit polizeiliche Lagebilder öffentlich zugänglich sind, bilden sie oftmals nicht die reale Polizeiarbeit zu bestimmten Delikts- und Täterbereichen ab, sondern verfolgen kriminalpolitische Zwecke, die nicht auf konkret stattgefunden polizeilichen Maßnahmen beruhen. Der Blickwinkel der Staatsanwaltschaft bezieht sich hingegen auf bereits eröffnete oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren und damit auf Fakten, die in diesem späteren Verfahrensstadium aussagekräftiger sind als polizeiliche Lageberichte.

Am 21.12. 2020 hatte der Berliner Innensenator seinen letzten „Lagebericht Organisierte Kriminalität 2019“ mit den für Berliner Lageberichte der letzten Jahre altbekannten Schwerpunkten „Clankriminalität“, Betäubungsmittelkriminalität und „Rockerkriminalität“ vorgestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft konzentrierte sich hingegen in ihrem Lagebericht neben diesen klassischen Deliktsfeldern auf eine neue Spezies der „Schleuserkriminalität“: Der Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt als moderne Form der Sklaverei und damit der Wirtschaftskriminalität. Menschen werden auf illegalen Wegen nach Berlin gebracht, über die Drehscheibe Berlin weiterverteilt und zu Stundenlöhnen von zwei bis drei Euro unversichert ausgebeutet. Der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) drängt nun auf eine bundesweite Vernetzung der Ermittlungsbehörden zu dieser OK-Kategorie.

Besondere Fortschritte in der Bekämpfung der OK sieht der Justizsenator bei der Einziehung von illegal erworbenem Vermögen. Die Vermögensabschöpfung wird im Kampf gegen die OK zu Recht als Kern jedes Strafverfahrens und zentral im Kampf gegen die OK angesehen. Anders als in vielen Bundesländern wurde 2018 in Berlin auch eine spezielle Abteilung bei der Staatsanwaltschaft geschaffen, die sich ausschließlich mit der Einziehung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Straftaten der OK befasst. Dabei hatte sich Berlin bereits durch die Sicherung von 77 Immobilien einer einzigen OK-Struktur in der Stadt besondere Vorschusslorbeeren in den Medien erworben. Anders als »normale« Geldwäsche-Verfahren böte die Vermögensabschöpfung höhere Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung der OK, merkte die zuständige Abteilungsleiterin an.

Die von der Staatsanwaltschaft vorgestellten Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache.  Sie belegen deutlich bescheidenere Ergebnisse: Von den 77 Immobilien sind bisher lediglich zwei Immobilien endgültig zugunsten des Staats eingezogen worden, 75 Immobilien wurden bisher nur gesichert. Im gesamten Jahr 2020 konnten von den vier OK-Abteilungen der Staatsanwaltschaft auf deren Antrag lediglich 5,5 Mio. Euro durch Gerichtsentscheidungen eingezogen werden. Ein scharfes Schwert gegen die OK ist die Vermögensabschöpfung also noch lange nicht. Nicht zu Unrecht warnte der Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft vor überhöhten Erwartungen bei der Bekämpfung der OK.

Dass die Erfolge bei der Vermögensabschöpfung sogar in Berlin trotz eines ambitionierten Konzepts und einer inzwischen besseren Personalausstattung bei der Staatsanwaltschaft noch überschaubar bleiben, dürfte verschiedene Ursachen haben. Auch die 2017 vom Gesetzgeber neu geschaffenen Regeln zur Vermögenseinziehung §§ 73 ff. StGB) müssen deshalb auf den Prüfstand. Die Innenministerkonferenz wollte sich Ende 2019 mit einem Evaluierungsbericht hierzu befassen, was dann jedoch nicht der Fall war. Teil des Reformpakets des Gesetzgebers war die selbständige Einziehung von Vermögen nach § 76a Abs. 4 StGB, die es im Prinzip ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat (selbständig) einzuziehen, wenn das Gericht der Überzeugung ist, der sichergestellte Gegenstand rühre aus (irgendeiner) rechtswidrigen Tat her. Oft wurde gerade dieses Instrument von der Politik als „Sesam öffne dich“ der wirksamen Bekämpfung der OK und Geldwäsche gepriesen. Belastbare Zahlen über die Nutzung und den Erfolg dieses Instruments gibt es jedoch nicht, weil die Justizbehörden der Länder – aus Kostengründen – keine Daten zum Volumen der (selbständig) eingezogenen Vermögen über diese Norm erheben. Vergeblich hatte mafianeindanke die Justizminister der Länder schon 2019 aufgefordert, hier für mehr Transparenz durch die Erfassung der Volumina in der Strafverfolgungsstatistik zu sorgen. Mafianeindanke geht davon aus, dass die bescheidene Nutzung dieses neuen Instruments auch verfahrensrechtliche Gründe hat und die Anwendung dieser Norm in der Praxis noch immer zu kompliziert ist. Eine Arbeitsgruppe von mafianeindanke beschäftigt sich gegenwärtig damit, wie diese Hürden in der Praxis rechtskonform beseitigt werden können. Hierzu erarbeitet der Verein aktuell ein rechtspolitisches Eckpunktepapier, das in der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.