Verstärkte Anerkennung der Aufträge für das Einfrieren und Einziehen krimineller Vermögen in Europa wünschenswert

Euklein

Das Europäische Parlament beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie die Kooperation für die Beschlagnahmung von Vermögen krimineller Herkunft verbessert werden kann. Hintergrund ist, dass sich Verbrechen finanziell viel zu oft lohnen. Die aktuellen Instrumente für Einzug und Verfall haben sich als nicht ausreichend erwiesen, nur wenige Anordnungen von Beschlagnahmen werden ausgeführt. Zugleich ist aber auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten Europas oft nicht bekannt, dass sich Beschlagnahme-Anordnungen im Rahmen eines europäischen Haftbefehls auch über Staatsgrenzen hinweg anordnen lassen. Die Gründe für diese Defizite in der Umsetzung sind unterschiedlich und zum Teil der Komplexität der bürokratischen Prozeduren geschuldet.  Auch ein neu aufgelegter Bericht der EU-Kommission spricht dieses Thema an, allerdings eher mit dem Fokus auf Terrorfinanzierung.

Schätzungen zufolge verdient die Organisierte Kriminalität in den Mitgliedsstaaten rund 110 Milliarden Euro, das ist ein Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Nur 0,2 Prozent dieses kriminellen Kapitals wird eingezogen, der Rest verbleibt also den Gangsterbanden zur Verfügung. Außerdem wird zudem leider auch ein Gutteil der beschllagnahmten Gelder nicht eingezogen, sondern doch wieder freigegeben.

Um Abhilfe zu schaffen, sollen sowohl neue rechtliche Instrumente geschaffen wie auch die bestehenden abgeändert werden. Die Wirkung dieser Initiative wäre nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht förderlich, sie würde auch den freien Wettbewerb in der Wirtschaft sicherstellen bzw. unterstützen.

Die Entscheidung darüber soll das Europaparlament noch in diesem Jahr treffen.