Umsatzsteuerbetrug: ein Problem, dass die EU nicht in den Griff bekommt

Im Jahr 1993 trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Eines der Hauptziele war es, einen gemeinsamen Markt für Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie weitgehende Personenfreizügigkeit zu schaffen. Die Öffnung der Grenzen brachte unbestreitbar viele Vorteile mit sich (etwa die Möglichkeit, in einem anderen Land innerhalb der EU zu studieren, zu arbeiten oder sich zur Ruhe zu setzen; ungehinderter Waren- und Kapitalfluss usw). Trotzdem ist gerade der schrankenlose gemeinsame Markt in der EU ein gefundenes Fressen für die Organisierte Kriminalität. Eine der am weitestverbreiteteten und profitabelsten Maschen ist der Umsatzsteuerbetrug, die so genannten Umsatzsteuerkarusselle. Bei diesen nutzen Kriminelle Gesetze in der EU aus und umgehen die Besteuerung von Waren, die innerhalb der EU gehandelt werden, zu ihrem millionenschweren Vorteil – auch, weil einige Mitgliedsstaaten ein effizientes Vorgehen gegen diese Form von Betrug nicht unterstützen.

Dank EU-Gesetzen ist ein Unternehmen A von der Umsatzsteuer befreit, wenn es seine Waren an ein Unternehmen B verkauft, das auch in einem Mitgliedsland der EU ansässig ist. Die Verpflichtung, diese Steuer zu begleichen, liegt nun bei Unternehmen B, das die Waren bei den Behörden angeben und die Steuer in dem Zielland zahlen muss. Es kann auch passieren, dass Unternehmen B diese Waren, ohne sie vorher zu melden und Umsatzsteuer zu zahlen, gleich an Unternehmen C im selben Land weiterverkauft. Normalerweise geschieht dieser Schritt in sehr kurzer Zeit, sodass Unternehmen B seine Waren ohne Mehrwertsteuerbelastung auf dem Markt anbieten und so seine legal agierenden Wettbewerber unterbieten kann. Unternehmen C, egal ob eingeweiht in den Betrug oder nicht, wird anschließend beim Staat eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen. Unternehmen B wird in der Zwischenzeit vom Markt verschwinden, ohne vorher die Umsatzsteuer aus dem vorherigen Import zu bezahlen und wird die Umsatzsteuer, die sie aus dem Verkauf der Waren an Unternehmen C eingenommen hat, nicht weiterleiten. Dieses Vorgehen kann auch mehr als drei beteiligte Firmen umfassen. Es kann sogar sein, dass das besagte Produkt am Ende wieder bei Unternehmen A landet. Das bedeutet, es bewegt sich quasi in einem Kreis – eben dem Umsatzsteuerkarussel. Es kann auch sein, dass das Produkt gar nicht das Land verlässt und die Transaktionen nur auf dem Papier existieren.

Am häufigsten von diesen Machenschaften betroffen sind hochpreisige Waren wie Handys, Schmuck, Elektronik, MP3-Player oder Computer-Chips. Aber nicht nur eher übliche Produkte wie diese sind Gegenstand dieser Masche. Zwischen 2009 und 2010 war die Deutsche Bank in einen Umsatzsteuerbetrug mit CO2-Emssionszertifikaten verwickelt. Dabei wurden 145 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Im Juni 2016 wurden die Urteile in dem Prozess gegen die beteiligten Mitarbeiter der DB gesprochen. Ein Angeklagter wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt. Die sechs anderen Beteiligten wurden zu Bewährungs- und Geldstrafen von bis zu 200 000 € verurteilt. Ein anderes Beispiel : Im Jahr 2015 wurde im Rahmen großer polizeilichen Ermittlungen, einer Operation namens Vertigo, ein organisierter Umsatzsteuerbetrug in verschiedenen Mitgliedsstaaten (Tschechien, Deutschland, Niederlande und Polen) aufgedeckt, wobei Schäden in Höhe von 150 Millionen Euro festgestellt wurden.

Eine Diskussion über Umsatzsteuerbetrug wurde schon 2006 angestoßen. 10 Jahre später sind die Hauptanliegen die gleichen geblieben. Um diese Form der Kriminalität zu bekämpfen, versucht die EU gegenseitige Kontrollen zwischen Zoll und Steuererfassung zu verbessern, die administrative, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zu stärken, sowie mehr Bedacht auf die Genauigkeit, Vollständigkeit und Unmittelbarkeit bei der Datenerfassung zu geben.  Ein Ansatz, die jährlichen Steuerverluste zu senken, ist die Einführung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das bedeutet, dass nicht mehr der Lieferant, sondern der Empfänger die Verantwortung trägt, die Umsatzsteuer abzuführen, allerdings nur, wenn es sich um steuerpflichtige Personen handelt. Dies würde das Problem lösen, wie oben dargestellt wurde, wenn ein Unternehmen einfach untertaucht, ohne vorher Umsatzsteuer abgeführt zu haben. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ist jedoch lediglich eine temporäre Lösung, die nur bis Dezember 2018 angewandt werden kann. Außerdem kann sie nur in bestimmten Wirtschaftssektoren genutzt werden, die besonders anfällig für diese Art von Betrug sind (z.B. Emissionsrechtehandel, in der Bauwirtschaft, Telekommunikation) Trotzdem führt auch diese Lösung zu erhitzen Debatten. Einige Ökonomen stellen die Legitimität dieser Steuer in Frage. Sollte die komplette Streichung dieser Steuer und Verlagerung auf andere Bereiche die Lösung für den Umsatzsteuerbetrug sein?