Reformiertes Gesetz zur Vermögensabschöpfung im Bundestag

45 Minuten waren für die Debatte des Gesetzentwurfes vorgesehen, den die Bundesregierung am 29. September dieses Jahres in den Bundestag eingebracht hat. Meist werden Gesetzesentwürfe in mehreren Sitzungen diskutiert, bevor sie endgültig verabschiedet werden, und so wird wohl auch dieses wichtige Thema, das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, erneut verhandelt werden. Um was geht es bei diesem sperrigen Begriff „strafrechtliche Vermögensabschöpfung“?

Viele Straftaten werden begangen, um einen materiellen Vorteil zu bekommen. Meistens geht es um Geld, etwa bei dem Verkauf von Drogen, es kommen aber auch andere Vorteile in Frage. Die bisherige Rechtslage in Deutschland macht es der Polizei und den Staatsanwaltschaften allzu schwer, diese kriminell erzielten Gewinne den Tätern wegzunehmen.

Bisher gibt es dafür mehrere Möglichkeiten:

Das Strafgesetzbuch (StGB) ermöglicht den „Verfall“ kriminellen Vermögens, die Strafprozessordnung (StPO) die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten („Beschlagnahme“ und „dinglicher Arrest“ genannt). Das Regelungswerk, so ist im Entwurf des neuen Gesetzes zu lesen, sei aber „äußerst komplex und unübersichtlich“ und zudem „mit zahlreichen rechtlichen Zweifelsfragen belastet“, so dass „strafgerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung in hohem Maße fehleranfällig sind“. Auch deswegen würden die bestehenden Regelungen von den Gerichten oft nicht angewandt.

Eine Projektgruppe „Recht der Vermögensabschöpfung“ im Bundesjustizministerium hat daher festgestellt, dass Änderungen nötig sind. Ausgangspunkt dafür waren auch die Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD zur Vermögensabschöpfung und die Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union.

Das neue Gesetz bringt zunächst einen neuen Begriff. In Zukunft soll ausschließlich von „Einziehung“ die Rede sein, der Terminus „Verfall“ verfällt. Die Bundesregierung schreibt zudem, dass ihr Entwurf für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ein rechtliches Instrument schaffe, mit dem aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden kann. Er schafft bessere Möglichkeiten, kriminelles Kapital einzuziehen und mehr Rechtssicherheit. Was der neue Gesetzentwurf bisher aber nicht schafft, ist, dass die eingezogenen Güter für soziale Zwecke verwendet werden. Dies ist die Intention der europäischen Vorlage, sie wird aber von Deutschland bisher nicht berücksichtigt. gemeinsam mit anderen Initiativen wird sich Mafia? Nein, Danke! e.V. dafür stark machen, dass auch dieses Vorgehen im deutschen Gesetz verankert wird. Denn die Umwidmung von beschlagnahmten Immobilien etwa, die für Altentagesstätten, Behindertenheime oder inklusive Einrichtungen genutzt werden, entwickelt ein starke symbolische Wirkung. In anderen europäischen Ländern ist diese Praxis gang und gäbe. In Spanien zum Beispiel gibt es das berühmte Beispiel einer beschlagnahmten Yacht, die umgebaut wurde, so dass auf ihr nun Behinderte den Segelsport erlernen können.