Geldwäsche in Ticino – die ´ndrangheta hinter dem Fall von Bellinzona

Svizz

1995 – Eine Italienerin eröffnet ein Konto in der Schweiz bei der Bank UBS und hinterlegt dort eineinhalb Millionen Franken. Eine beträchtliche Summe, die jedoch keinen Verdacht bei den Bankangestellten zu erwecken scheint. Keine Fragen, keine besonderen Kontrollen. Einige Jahre später wird das Geld nach Dubai überwiesen, dann auf die Bahamas. Auch in diesem Fall gehen die Vorgänge im Stillen vor sich.

Die Geschichte ist schon in der Vorrede in Bezug darauf interessant, dass sie ein weiteres Mal die Leichtigkeit von verdächtigen Geldbewegungen in den Steueroasen aufzeigt. Es müssen jedoch noch einige Details ergänzt werden. Antonella D., die Inhaberin des Bankkontos, war niemand anderes als die Frau eines Mitgliedes das ´ndrangheta. Das Geld, die 1995 auf dem Konto hinterlegten eineinhalb Millionen Franken, war der Ertrag des Drogenhandels der ´ndranghetistischen Zelle Libri-De Stefano-Tegano aus Reggio Calabria. Alles diente dazu, beträchtliche Summen an Geld zu waschen.

Verwickelt in dieses verdächtige Geschäft sind nun Antonella D., die Kontoinhaberin, Franco L., genannt der ‚Bankier‘ der ´ndrangheta, und Oliver C., der Schweizer Verwalter des Bankkontos und ehemaliges Mitglied des Stadtrates der FDP von Chiasso. Den Ermittlungen zufolge soll Letzterer von den beiden in die Verwaltung der Geschäfte als ein Vermittler involviert worden sein. Er soll derjenige gewesen sein, der das Geld nach Dubai überwiesen hat, sowie er auch bei der Wäsche der Summe geholfen haben soll, indem er zum Beispiel zwei kostspielige Lebensversicherungen bei der Basler Versicherung abgeschlossen und die Bank in die Transaktion involviert hat. Die Mitglieder der ´ndrangheta sollen das Geld auch in den Kauf eines Hotels in San Remo, in ein Casino und in das moderne Gebäude in der Via G. Motta in der Nähe der Bahnstation von Chiasso investiert haben. Die Anschuldigungen gegen Oliver C. lauten auf Unterstützung einer kriminellen Organisation, Geldwäsche und Dokumentenfälschung. Ganze 27 Mal, zwischen Juli 2012 und April 2014, soll das ehemalige Mitglied des Stadtrates Geschäfte für die ´ndrangheta Mitglieder durchgeführt haben: er soll unter anderem Namen der Bankkonten gefälscht haben, sowie beträchtliche Summen an Geld nach Dubai oder auf die Bahamas überwiesen und die Lebensversicherungen für den Clan unterschrieben haben.

Zur Entdeckung der Unregelmäßigkeiten in der Schweizer Bank, und die damit verbundene Verwicklung der ´ndrangheta, kam es durch 2014 in Mailand begonnene Untersuchungen, infolge derer 59 Personen verhaftet und der Mitgliedschaft einer kriminellen mafiösen Vereinigung beschuldigt wurden. Nach der Zerschlagung des in der lombardischen Hauptstadt sesshaften Clans verfolgten die italienischen Ermittler den Finanzfluss ihrer Geschäfte. Dieser führte sie geradewegs zu der Schweizer Bank UBS, wodurch die rechtswidrigen Geschäfte der letzten Jahre zum Zweck der Geldwäsche aufgedeckt wurden.

Der am 4. Dezember in Bellinzona eingeleitete Prozess liefert interessante Wendungen. Einerseits handelt es sich dabei um die mittlerweile nachgewiesene Präsenz der Mafia im Kanton Ticino. Gleichzeitig landet dadurch aber auch die Effizienz der Kontrollen der verdächtigen Geldflüsse im Scheinwerferlicht der Justiz, und als Folge daraus die Tauglichkeit der anzuwendenden Gesetze. In der Schweiz ist die Anwesenheit der ´ndrangheta keine Neuheit. In der existiert eine Nachricht der Verhaftung von 13 Personen in Frauenfeld wegen der Zugehörigkeit zur italienischen Mafia von März 2016. Die 13 wurden im Folgenden nach Italien ausgeliefert. Die Zelle der kalabrischen ´ndrangheta war seit ganzen 40 Jahren im Kanton Turgovia aktiv. Im Falle der Gemeinschaft von Frauenfeld fand der Prozess in Italien und damit nach italienischem Gesetz statt, im Gegensatz zum aktuellen Prozess. Deswegen fragt man sich, inwieweit das Verbrechen einer Schweizer kriminellen Vereinigung sich zum Vergleich mit dem Fall aus Ticino eignet. In Erwartung von Neuigkeiten von Seiten der Anwaltschaft kann man nicht anders, als über die Rückständigkeit der europäischen Gesetzgebung, die organisierte Kriminalität betreffend, nachzudenken. Letztere hat, im Gegensatz zu den Gesetzgebern, keine Probleme damit, die Möglichkeiten der Globalisierung für ihre Geschäfte auszunutzen.