Europa auf dem neuesten Stand: Die europäische-Staatsanwaltschaft wird Realität. Die Verordnung ist endgültig verabschiedet

Luxembourg Klein

Nach der notwendigen Freigabe seitens des Europaparlaments (am vergangenen 5. Oktober) haben die 20 Mitgliedsstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit interessiert waren, die Regelung unterschrieben, die die europäische Staatsanwaltschaft einführt; unter den Unterzeichnern befinden sich auch der deutsche und italienische Justizminister. Das Büro mit Sitz in Luxemburg besteht aus Richtern mit dem Auftrag, die Urheber von Verbrechen, die die Finanzinteressen der EU schädigen, zu ermitteln, zu verfolgen und vor Gericht zu bringen; im einzelnen handelt es sich bei den zu verfolgenden Delikten um Betrügereien mit EU-Geldern im Wert von über 10.000 €, Korruption oder grenzüberschreitenden Betrug auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer über 10 Mio. Euro (was die Zuständigkeit der europäischen Staatsanwaltschaft angeht, sei auf die Richtlinie EU über den Schutz der Finanzinteressen der Union verwiesen).

Was die Struktur betrifft, so ist die Institution in zwei Ebenen gegliedert: die zentrale und die nationale. Letztere, die dezentrale Ebene, wird aus europäischen Anwälten gebildet, die in die Teilnehmerstaaten delegiert werden. Sie können weiterhin nationale öffentliche Ämter bekleiden und daher eine doppelte Funktion ausüben unter der Bedingung, dass ihre Unabhängigkeit von der nationalen Justizbehörde gewahrt bleibt, sobald sie im Namen der europäischen Staatsanwaltschaft agieren. Die zentrale Ebene wird dagegen vom europäischen Hauptanwalt gebildet, von 20 europäischen Anwälten (je einem pro Mitgliedsland) und von speziellen Experten sowie Fahndungspersonal. Die europäische Staatsanwaltschaft sollte daher höhere Effizienz und Homogenität der öffentlichen Strafverfolgung garantieren. Außerdem wäre die wenigstens teilweise erfolgende Sicherstellung der unterschlagenen Geldsummen wünschenswert. Es sei angemerkt, dass die EU-Staatsanwaltschaft keine Verhaftungen ausführt. Die bleiben Vorrecht der nationalen Polizei. In jedem Fall müssen wir, bevor der ganze Organisationsapparat in Aktion treten kann, noch einige Jahre warten: die europäische Staatsanwaltschaft könnte zwischen 2020 und 2021 aktiv werden. In der Zwischenzeit können die nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten – zu denen eine unleugbare komplexe Beziehung besteht – sich jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt, anschließen.

Was dagegen die Bekämpfung der Mafia betrifft, so geht aus der Lektüre der Vorschriften hervor, dass für den Moment die Teilnahme an einer kriminellen Organisation [nur] beschränkt auf denjenigen Fall geahndet wird, in dem sich die Aktivität der Organisation auf die Ausübung derjenigen Straftaten konzentriert, die in der Weisung aufgeführt sind. Es besteht der Wunsch, dass die Vorschläge zur Kompetenzerweiterung der europäischen Staatsanwaltschaft, die schon von einigen Ländern in Erwartung der Übernahme seitens der EU-Kommission einer Veröffentlichung „für 2025“ vorangetrieben wurden, sich nicht nur auf Terrorismusvergehen beschränken, sondern wirklich auf den 360°-Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Wie schon der Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht in Palermo Roberto Scarpinato während der Konferenz „Bribery, fraud, cheating – how to explain and to avoid organizational wrongdoing“ erinnerte, die im Oktober in Hannover stattfand,  ist die Mafia heute ein internationales Paradigma. Sie bietet ihre Dienste immer mehr Normalbürgern  (Drogen, Glücksspiel, Prostitution, gefälschte Waren) sowie Unternehmern an (illegale Müllbeseitigung, Vermittlung unterbezahlter Arbeitskräfte, Geldverleih). Die Taten werden zwar kontinuierlich in den Herkunftsgebieten verübt, aber das Geld wird in den Ländern Mitteleuropas ausgegeben, wo sie auf eigene Rechnung investieren oder sich in bereits vor Ort bestehenden Firmen einnisten. Das Ergebnis sind hochspezialisierte, kriminelle Gruppen, die sich immer weniger auf Einzelpersonen stützen, sondern immer mehr auf das Kapital und die Organisation selbst, in einer grenzenlosen Marktlogik. Der Staatsanwalt von Palermo hat mehrmals die Dringlichkeit betont, wenigstens die Grundlagen eines europäischen Strafrechts für kriminelle Vereinigungen zu bilden. Dazu kann man nun die Figur des europäischen Staatsanwaltes mit vollem Fahndungsrecht auf diesem Gebiet zählen.

In einer Zeit, in der es in Europa kein besonderes Interesse zu geben scheint die allgemeine Unkenntnis über die Mafia anzugehen, und wenn das Thema zur Sprache kommt, man so tut, als handele es sich um die Organisation von einst, verschwindet auf diese Weise das eigentlich Neue der heutigen Mafia. Die Bildung der neuen EU-Staatsanwaltschaft scheint (möchten wir glauben) der Ausgangspunkt für eine tatsächliche europäische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und in Richtung auf ehrgeizige Ziele zu sein. Wir wünschen uns, dass die Arbeit und das wertvolle know-how der italienischen nationalen Antimafia-Leitung von diesem europäischen Entwicklungsrahmen ausgewertet werden kann, zum Wohle unserer Demokratie und der Zukunft Europas.