Der Reiz der virtuellen Zahlmethoden

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Wenn wir über Geldwäsche reden, müssen wir auch die gegenwärtige und außergewöhnliche Verbreitung der virtuellen Kryptowährungen[1] und ihre Implikationen berücksichtigen. Die Frage, die dabei aufkommt ist: Verhindert dieses Zahlmittel den Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität? Bitcoins[2] werden, anders als bei normalem Geld, weder von einer zentralen Bank herausgegeben noch gewährleistet: Eben jene dezentrale Struktur und die pseudonymen Transaktionen machen das Kryptogeld, nicht nur für legale Nutzer attraktiv, sondern eben auch für kriminelle Gruppen.

Der Wert des virtuellen Geldes wird von Angebot und Nachfrage bestimmt und der Austausch findet direkt unter den Nutzern statt. Dadurch, dass es weniger Vermittler bedarf, darunter als erstes die traditionellen Banken, ist unklar, wer die Aufgabe hat, den zuständigen Behörden verdächtige Aktivitäten und Transaktionen zu melden. Diverse internationale Institute, die sich mit verschiedenen Arten von Geldwäsche beschäftigen, ebenso wie die europäischen Autoritäten, die von einer Präventionsstrategie zur Aufdeckung von Missbrauch sprechen. In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Veränderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie vorgeschlagen worden, veröffentlicht im Mai 2015, Bezugspunkt ist hierbei vor allem die Stärkung des Kampfes gegen Terrorismusfinanzierung. Unter den vorgeschlagenen Veränderungen der europäischen Kommission finden sich im Bereich der Anwendung der Geldwäscherichtlinie zumindest die Wiedereinführung von Austauschplattformen der virtuellen Währungen (exchange Organismen) und von Ausleihen über Wallet Provider (custodian wallet Provider).

Das Ziel ist es, finanzielle Beziehungen, die die Verwendung von virtueller Kryptowährung implizieren, zu identifizieren, zu verfolgen und vor allem vorzubeugen. Die Herausforderung besteht dabei in der Implementierung einer normativen Praxis, die Neuerungen fördert und die fundamentalen Rechte eines jeden Menschen respektiert – Datenschutz und ökonomische Freiheit inbegriffen – und sich nicht in einer restriktiven Regulation äußert. Nach jenen Vorschlägen, gemäß den Empfehlungen, die Anfang 2017 – zum Ende des Rechercheprojektes BITCRIME – entwickelt wurden, finanziert vom deutschen Ministerium für Erziehung und Forschung (BMBF), wird die Integration von virtuellen Kryptowährungen als klassische Methode der Prävention von Geldwäsche als unangebracht angesehen und reicht über den negativen Einfluss auf seine legalen Benutzer hinaus. Eine obligatorische Regulation ad hoc wäre wünschenswert, zum Beispiel basierend auf der schwarzen Liste der Transaktionen, erstellt um den Austausch von Kryptogeld der schwarzen Liste in reale Währungen oder Güter und reale Dienste zu verhindern. Eine solche Regulation müsste auf europäischem Niveau uniform und gleichzeitig von Anfang an auf eine breitere und geteilte internationale Zusammenarbeit ausgerichtet sein; dies hat zwei Gründe: zuerst einmal um Umgehungsstrategien entgegenzuwirken, zweitens um Effekte der Verschiebung des europäischen Markts zu vermeiden. Auf kurze Sicht bleibt unter den Zielsetzungen immer jener Aspekt der Angleichung der Bestrafung von Straffällen die in Verbindung mit Computerkriminalität stehen.

Auch wenn die gesamten Finanzströme in Kryptowährung noch ein geringeres Ausmaß haben als jene globalen Finanzströme, ist die Entwicklung dieser Technik (die sogenannte Blockchain) dabei, unbekannte Szenarien aufzubrechen, die sowohl neue Möglichkeiten als auch Risiken birgen. Die Kryptowährungen ermöglichen es, von jedem Punkt der Erde aus zu zahlen und sind dabei schnell, sicher und kommen ohne den Austausch von sensiblen Informationen aus, neben dem Fakt, dass für die Eröffnung eines Kryptokontos, das sogenannte wallet, nur wenige Minuten benötigt werden. Die Notwendigkeit diese technische Natur zu verstehen und sie zu beschränken, also die kriminellen Implementierungen, sollte nicht als Ablehnung der Nutzung von virtueller Kryptowährung per se verstanden werden (das gleiche gilt für die Benutzung des Internets, oder in diesem Fall des dark webs, welches sehr stark die kriminelle Welt beeinflusst hat, jedoch ist dies noch lange kein Grund die revolutionäre Natur des Internets zu negieren), auch wenn das Risiko besteht, dass im Namen des Kampfes gegen den kriminellen Gebrauch der Kryptowährung die Entwicklung dieses Mittels beschränkt wird. Die Entstehung und die Verbreitung von Bitcoin ist tatsächlich eine Herausforderung für das traditionelle Bankensystem, insbesondere steht sie der Währungspolitik, implementiert von den zentralen Banken, kritisch gegenüber und stellt die gesamte Community der Benutzer ins Zentrum.

Wie von immer mehr Stimmen betont wird, wird die Zukunft der virtuellen Kryptowährung (nicht seine Existenz) mit dem Strom des legislativen Fortschritts von Seiten der Staaten und internationalen Organe variieren. Aktuell geht jedes Land auf seine eigene Weise mit der Kryptowährung um (wie man an dem Beispiel von China oder Südkorea sehen kann, die bereits angekündigt haben, den Gebrauch stark einschränken zu wollen) und die Richtlinien befinden sich in stetiger Entwicklung. Insbesondere werden sich die getroffenen Maßnahmen und jene die vorgeschlagen werden, um das Risiko des unerlaubten Gebrauchs (der Kauf von unerlaubtem Material, cybercrime und Steuerhinterziehung) zu minimieren, money dirtying und Geldwäsche mittels der Kryptowährung auf seine Zukunft auswirken. Eines ist schon jetzt sicher: während über dieses Thema noch eine große juristische Unsicherheit besteht und viele Hürden im Austausch von Informationen zwischen den Behörden und Prüfern der verschiedenen Länder existieren, bedient sich die organisierte Kriminalität der modernsten Computertechnologien.

 

[1] Derzeit sind mehr als 500 Kryptowährungen im Umlauf; unter den führenden Kryptowährungen sind hier neben Bitcoin, Litecoin, Ethereum, Ripple, Dash Digital Cash und Monero zu nennen.

[2] Ein Beispiel für eine der bekanntesten Währungen; sie tauchte zum ersten Mal im Jahr 2008 auf; im Jahr 2017 hat sie bereits ein Wachstum von 1000% erzielt.