Das BKA zu Organisierter Kriminalität: Ermittlungsverfahren vor allem wegen Geldwäsche und Drogenhandel  

Prozess

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) hat sein neues Bundeslagebild Organisierte Kriminalität vorgestellt, die Zusammenfassung aller im Jahr 2017 erfolgten Ermittlungsverfahren im OK-Bereich. Es handelt sich hier also um eine Hellfeld-Beschreibung. Dementsprechend überrascht es uns nicht, dass der Anteil der Italiener an den Verfahren gering ist – lediglich 14 richteten sich gegen Mafia-Clans (‘ndrangheta: sieben Verfahren, Cosa Nostra: drei Verfahren, Camorra: zwei Verfahren und Stidda, eine Abspaltung der Cosa Nostra: ein Verfahren). Die Clans agieren also gewohnt unauffällig. Interessant ist da schon eher, dass jedes dritte Verfahren gegen Gruppen der Organisierten Kriminalität auch Geldwäsche-Aktivitäten untersucht. In diesem Zusammenhang weist das BKA darauf hin, dass es für die Polizei immer schwieriger werde, die Verschleierungsmaßnahmen der OK-Gruppierungen hinsichtlich ihrer inkriminierten Vermögenswerte aufzudecken. Dies zeigt, dass man hier noch stärker ansetzen muss, um die Clans zu schwächen. Ebenfalls mehr als ein Drittel der Verfahren untersuchten Drogenhandel. Und fast die Hälfte der Personen, gegen die ermittelt wurde, sind deutscher Nationalität – auch dass in Zeiten, in denen die AfD gesellschaftliche Diskussionen prägen kann, eine wichtige Information..