Antikorruptionsgipfel in London: Es braucht Taten, nicht Worte!

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Für einen Tag wurde London zur Hauptstadt der Anti-Korruptions-Aktivitäten. Am 12. Mai 2016 trafen sich TeilnehmerInnen aus mehr als 40 Ländern zu einem Anti-Bestechungs-Gipfel in der Stadt. Die Spanne reichte von Regierungsbeauftragten über Referenten von NGOs und Vertretern der Privatwirtschaft. Vor allem vor dem Hintergrund der Enthüllungen durch die Panama Papers war die diesjährige Konferenz besonders relevant. Denn die Veröffentlichungen über die Aktivitäten des Steuerberatungsunternehmens Mossack Fonseca weisen auf eine Vielzahl von Steuerflucht und Steuerbetrug durch bedeutende Unternehmen hin und ließen die Bereitschaft in der Welt wachsen, etwas gegen das Organisierte Verbrechen und Korruption zu tun.

Deutschland wurde von Heiko Maas vertreten, dem Minister für Justiz in Angela Merkels Kabinett. Das eintägige Treffen brachte aber keine durchschlagenden Versprechen von der deutschen Seite. Immerhin brachte die Konferenz aber den Dialog zwischen den Staaten in Gang und einige Bekenntnisse wurden gemacht, die als Antrieb für andere Staaten dienen könnten, etwas für den Kampf gegen Korruption zu tun.

Das bedeutendste Ergebnis des Gipfels ist sicher eine Erklärung zur Transparenz von Unternehmen. Sechs Länder – Großbritannien, Afghanistan, Kenia, Frankreich, die Niederlande und Nigeria – haben sich dazu bekannt, künftig Register über die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen zu führen und die Daten öffentlich zugänglich zu machen. Dies kommt einem Meilenstein im von einer Politik der Geheimhaltung geprägten 21. Jahrhundert gleich. Sechs weitere Staaten erwägen, ebenfalls entsprechende Regelungen in ihrer nationalen Gesetzgebung zu implementieren. Nicht übersehen werden sollte auch, dass elf Staaten (darunter bekannte Steueroasen wie die Cayman Islands, Jersey, Bermuda und die Isle of Man) es sich zur Aufgabe gemacht haben, Informationen über die wahren Inhaber von Unternehmen mit anderen Regierungen zu teilen, jedoch nicht öffentlich.

Deutschland hat keine speziellen Maßnahmen angekündigt, obwohl Heiko Maas versprach, dass das Land sein Bestes tue, um Korruption bestmöglich zu bekämpfen. Er versprach auch, härtere Strafen für kriminelle Aktivitäten einzuführen: „Es muss höhere und wirksame Sanktionen geben. Unternehmen und Banken müssen stärker in die Haftung genommen werden.“ Bisher liege die starre Obergrenze für Bußgelder bei zehn Millionen Euro: „Wir brauchen flexible Obergrenzen, das heißt: Die Höhe des Bußgeldes orientiert sich an Umsatz oder Gewinn des Unternehmens. Damit können wir gezielter vorgehen.“

Deutschland bekannte sich zusätzlich dazu, seine Gesetzgebung zu Beschlagnahme und Konfiszierung von kriminellen Gewinnen, inklusive der Gewinne durch Korruption, zu verbessern. Dies erfolgt in Einklang mit dem von der Europäischen Union priorisierten Kampf gegen das schwere Verbrechen und die Organisierte Kriminalität in der Periode von 2014 bis 2017. Weitere Versprechen sind, verstärkt gegen die Korruption im Gesundheitssektor vorzugehen, die Transparenz und Zugänglichkeit öffentlicher Ausschreibungen zu vergrößern, die Kriminalisierung von Doping im Sport auszuweiten und vor allem die FATF Standards zu implementieren. Dies sind international gebräuchliche Maßnahmen, die dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. FATF steht hierbei für Financial Action Task Force on Money Laundering.

Angaben des Internationalen Währungsfonds zufolge (der ebenfalls ein Gipfelteilnehmer war) werden jährlich 1,3 bis 1,75 Milliarden Euro durch Korruption absorbiert, was die globale Wirtschaft um zwei Prozent schwächt. Außerdem wurde festgestellt, dass Korruption sich ähnlich schlecht wie Terrorismus auswirkt – ein Argument, was schwer abzuweisen ist, zumal Terrorismus meist mit Schwarzgeld finanziert wird (wozu also auch Gelder aus Bestechungen gehören können). Mehr Transparenz im Finanzsektor wäre also einer großen Sache dienlich, dem Kampf gegen den Terrorismus.

Was die Angaben über die wahren Eigentümer von Unternehmen anbelangt, vertritt Deutschland eine Position irgendwo in der Mitte. Das gültige Gesetz bestimmt, dass die Endeigentümer von Unternehmen in einem Register aufgeführt werden müssen, das aber nur von offiziellen Stellen eingesehen werden kann.