Warum ein 23 Jahre alter Student noch leben könnte

Im schwäbischen Städtchen Hechingen ist ein unbeteiligter 23 Jahre alter Mann im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Drogenhändlern erschossen worden. Dabei gibt es auch einen Mafia-Bezug. Es wäre wohl nicht zu dem Tod des Jura-Studenten gekommen, hätte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl aus Sizilien anerkannt.  Der Ort Hechingen am Fuß der Schwäbischen Alb war bisher weniger als Ort schwerer Kriminalität bekannt. Zwei Schüsse und ein Treffer ins Herz und ein Gerichtsverfahren haben die Idylle nun aber jäh durchschnitten.

Der nun zu Ende gegangene Prozess zeigt, dass Italiener hier Drogenhandel im großen Stil, aber zum Teil auch auf dilettantische Art betreiben. Derart dilettantisch, dass es einem jungen Mann zum Verhängnis wurde, der nur am Rande mit dem Geschehen zu tun hatte. Der junge Mann wurde nämlich am 1.Dezember 2016 aus einem fahrenden Auto heraus erschossen: wegen einem Kilo Marihuana und dem nicht beglichenen Verkaufspreis, 5000 Euro. Der Prozess zeigt aber auch, dass sich die deutschen Strafverfolgungs- und Justizbehörden mit dem Thema Mafia schwer tun und dass die internationale Dimension des Drogenhandels leider ausgeblendet bleibt.

Gewöhnlich wird vor allem der Kokainhandel mit der italienischen Mafia assoziiert, doch auch Marihuana ist eine Ware, die von der italienischen Organisierten Kriminalität gehandelt wird. Allerdings nicht prioritär, aus zweierlei Gründen: zum einen bringt Marihuana nicht so hohe finanzielle Erträge wie Kokain mit seiner weit größeren Gewinnspanne. Zum anderen ist das Entdeckungsrisiko ungleich größer, aufgrund der weniger zuverlässigen Konsumentenschaft. Dennoch lassen sich auch von diesem Hechinger Fall Verbindungen in mafiöse Strukturen finden, man muss dazu aber bis nach Italien gehen.

Bei den polizeilichen Ermittlungen spielte es zwar sehr wohl eine Rolle, ob es einen Mafia-Hintergrund gibt. Da es für den Prozess in Deutschland aber weitgehend unbedeutend ist, ob die Angeklagten einen Mafia-Hintergrund haben, ist dies im Hechinger Gericht nicht geschehen. Die Zugehörigkeit zur Mafia war in Deutschland bis vor Kurzem nicht strafbar und auch jetzt, nach einer Gesetzesänderung, wird sie wohl nur in Einzelfällen als Anklagepunkt herangezogen werden. In Italien dagegen dient sie als Grundlage für Verurteilungen und kann sich zudem strafverschärfend auswirken.

Im nun in Hechingen verhandelten Prozess dagegen wäre diese Frage von immenser Bedeutung gewesen. Denn die Staatsanwaltschaft von Catania hat vor einigen Jahren im Rahmen der Operation Prato Verde einen Drogenhändlerring beobachtet. Dieser war vor allem in Sizilien operativ und unterhielt dort eindeutige Mafia-Kontakte. Ein Mitglied hielt sich auch in Deutschland auf. Der Mann war bereits in Italien festgenommen worden, musste aber aus formalrechtlichen Gründen wieder aus der U-Haft entlassen werden. Er siedelte dann nach Deutschland über, und auch dort war ihm das Glück lange hold: Ein Haftbefehl gegen ihn, den die Staatsanwaltschaft in Catania wegen Drogenhandels anstrengte, wurde von den deutschen Behörden vor etwas mehr als zwei Jahren nicht anerkannt. Eine Tatsache, die den italienischen Staatsanwalt noch Monate später zornig werden ließ. Er arbeite regelmäßig mit vielen Staatsanwaltschaften in Deutschland zusammen, aber so etwas habe er noch nie erlebt, schimpfte er am Telefon. Seine Ermittler hätten den Drogenhändlerring monatelang abgehört, dennoch seien die Ergebnisse bei den deutschen Behörden nicht für voll genommen worden.

Dieser Mann war der Drogenlieferant der zwei Nachwuchs-Dealer in Hechingen. Sie hatten den Mann, den Nicht-Festgenommenen also, unter dem Namen „Catania“  im Handy abgespeichert. Ein italienischer Ermittler berichtet im Gespräch, dass die deutsche Behörde sich daran störte, dass in den von ihnen belauschten Verkaufsgesprächen und -chats von „zweieinhalb Reifen“ die Rede sei. Diese Chiffre, die für sich genommen keinen Sinn ergibt, wurde von den Deutschen nicht als Code für Drogenlieferungen anerkannt, der gesamte Kontext der Kommunikation ignoriert.  Man muss hier bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft fast schon von einem gewollten Wegsehen ausgehen, so offensichtlich ist der Wille, die verwendeten Chiffre nicht zu verstehen. Dieses Ignorieren hatte zur Folge, dass der Betreffende in seiner neuen Heimat nicht nur ungestört walten konnte, sondern sogar wusste, dass die Polizei nichts gegen ihn unternehmen würde: sie hatte ihn ja auch in Deutschland nach seiner Festnahme wieder laufen gelassen.

Erst nach dem Hechinger Mord musste „Catania“ doch in Untersuchungshaft, gemeinsam mit eben diesen zwei Kunden, den jungen Männern. Denn „Catania“ war es, der den Nachwuchs-Dealern mindestens ein Kilo Marihuana verkaufte, das dann vom Käufer nicht bezahlt wurde. „Catania“ war es, bei dem die beiden jungen Männer Schulden hatte. „Catania“ war es, der – natürlich – auf der Zahlung der Schuld beharrte.

Die baden-württembergischen Behörden, die den Haftbefehl gegen den Mann damals nicht anerkannten, sollten sich nun ein paar Fragen stellen. Denn hätte der jetzt Inhaftierte den beiden jungen Drogendealer-Anfängern kein Marihuana verkaufen können, weil er bereits festgenommen gewesen wäre, hätte der Käufer keine Schulden bei Catania gehabt. Dann hätten die unprofessionellen Drogendealer auch nicht in Hechingen herumgeschossen, hätten nicht den Freund des Drogenkäufers getroffen und der 23 Jahre alte Mann würde heute noch leben. Aber die baden-württembergischen Behörden haben den Haftbefehl aus Italien eben nicht anerkannt.

Die Strafen wurden am Mittwoch, 18. Oktober, verkündet. Die beiden jungen Drogendealer wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes zu Haftstrafen verurteilt: der 22-Jährige zu lebenslänglich, sein 21 Jahre alter Kompagnon im Rahmen des Jugendrechts zu neun Jahren. „Catania“ bekommt drei Jahre und neun Monate wegen Drogenhandels. Die Verteidigung will Revision einlegen.