Enteignet die Mafiosi! Aber nicht nur die… – Italien nimmt bedeutende Änderungen an Antimafia-Gesetzen vor

Cameraparl

Seit 2011 gilt in Italien ein Bündel von Gesetzen für den Kampf gegen die Mafia. Obwohl  der Staat gute Erfahrungen mit den Regelungen gemacht hat, wurden nun umfangreiche Änderungen vorgenommen. Protest dagegen gab es genug. Doch um was geht es genau? Am 27. September hat die Abgeordnetenkammer der Reform des Antimafia-Gesetzes endgültig grünes Licht gegeben – mit 259 Zustimmungen, 107 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Das Gesetz hat zu dem Zeitpunkt bereits eine lange Entwicklungszeit hinter sich. Die Abgeordnetenkammer hatte bereits 2015 zugestimmt; nach einem mühsamen Prozess wurde es im Juli 2017 durch den Senat modifiziert. Die Ziele der Reform sind zahlreich: Es kommt so zu tiefgreifenden Veränderung am Gesetzestext: an den Maßnahmen zur Prävention (d. lgs. 159/2011) und am Strafrechtssystem.

Eine Besonderheit der italienischen Antimafia-Gesetzgebung ist ein stark ausgeprägter, präventiver Ansatz. Auch hier gab es zahlreiche Veränderungen. Auf ungewöhnliche Art und Weise wurde die Möglichkeit geschaffen, die Präventionsmaßnahmen effektiver zu gestalten. Sie beziehen nun auch Straftaten gegen das öffentliche Interesse ein. Bisher war es möglich, Vermögen von Mafiamitgliedern präventiv einzuziehen. Nun wurde die Möglichkeit geschaffen, dies auch ohne Nachweis der Mafia-Mitgliedschaft durchzuführen, dann nämlich, wenn es sich um Korruptionsfälle handelt. Damit sind zum Beispiel Vorfälle serienmäßiger Korruption gemeint, also etwa das Schaffen eines Korruptions-Netzwerkes.

Diese Neuerung ist eine der Veränderungen, die den größten Widerspruch hervorgerufen hat und deswegen für die Mehrheit ein Gesprächsthema war.  Tatsächlich diskutiert man in Italien seit einiger Zeit die Möglichkeit, die Mittel im Kampf gegen die Mafia auch gegen die sich ausbreitende Korruption zu nutzen (ein konkretes Beispiel: der Gebrauch von verdeckten Ermittlern) – dieser Ansatz hat jedoch einflussreiche Gegner.

Eine von einigen vorgeschlagene Alternative war es, in Bezug auf die Korruption einen einheitlichen Straftatbestand zu definieren. Ein Ergebnis der langen Verhandlungen um die Gesetzesänderungen war, dass im Rahmen der ersten Anwendung der Reform die Regierung nun mögliche Veränderungen zur Gleichstellung von Korrupten und Mafiosi in Bezug auf die Präventionsmaßnahmen überprüfen muss. Es geht darum sicherzustellen, dass sowohl die Rechtmäßigkeit der Gesetze als auch die Absicherung der Bürgerrechte und der Rechte der Unternehmen sicherzustellen.

Weitere wichtige Veränderungen betreffen die Behörde, die diese beschlagnahmten Güter verwaltet. Da die Beschlagnahme von „Eigentum“ Krimineller in Deutschland bisher sich fast ausschließlich auf Geld und Kapitalmengen bezieht, ist die im BKA angesiedelte Behörde zur Verwaltung dieser Güter in Deutschland  kaum nennenswert. In Italien wird dieses Amt nun reformiert. Es hat eine wichtige Funktion, da es viele beschlagnahmte Güter für soziale Zwecke bereitstellt, etwa beschlagnahmte Ländereien für Kooperativen oder beschlagnahmte Gebäude für gemeinnützige Einrichtungen. Nicht immer aber erfolgt die Verwaltung der beschlagnahmten Güter optimal, das heißt werterhaltend, und es gibt auch keine zentrale Datenbank, in der alle beschlagnahmten Güter erfasst werden (hier ist die Situation in Deutschland wiederum besser, wo in einer internen Statistik des BKA sämtliche Beschlagnahmen aufgeführt werden).

Man erhofft sich von den jetzt vorgenommenen Änderungen eine effizientere nationale Behörde für die Verwaltung von beschlagnahmten und eingezogenen Vermögensgegenständen der organisierten Kriminalität (Agenzia nazionale per l’amministrazione e la destinazione dei beni sequestrati e confiscati alla criminalità organizzata), welche durch das Gesetz Nr. 50/2010 eingeführt wurde und heute unter der Aufsicht des Innenministeriums steht. Zu den Maßnahmen zur Unterstützung der beschlagnahmten Unternehmen gehört ein neugegründeter Fond mit einem Budget von 10 Millionen Euro, der dazu genutzt werden soll, nach Möglichkeit die Fortführung der Aktivitäten der Unternehmen zu gewährleisten und somit deren Konkurs zu vermeiden.