Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2015

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Organisierte Kriminalität wird immer häufiger eine Bedrohung für die Bürger in Deutschland.
Egal ob Geldwäsche, Drogenhandel oder Einbrüche- hinter vielen Straftaten stehen organisierte Gruppen. Aus diesem Grund veröffentlicht das Bundeskriminalamt jedes Jahr das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität in dem sie die Erkenntnisse aus den Ermittlungen des Vorjahres zusammenfasst.

Am 14. Oktober wurde die neueste Fassung des Bundeslagebilds OK der Öffentlichkeit präsentiert. Auf den ersten Blick scheint der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erste Früchte zu tragen. Sowohl die Anzahl der festgestellten Tatverdächtigen, als auch die Anzahl der eingeleiteten Verfahren haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert und sind leicht rückläufig. Die ermittelten Tatverdächtigen liegen mit 8675 ähnlich hoch wie die Werte des Vorjahres 2014 (8700) und auch die Anzahl der eingeleiteten Verfahren liegt mit 566 kaum unverändert im Vergleich zum Jahr davor (571).

Den größten Teil der ermittelten Delikte entfällt auf Rauschgifthandel- und Schmuggel, Eigentumskriminalität, Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben, sowie Steuer- und Zolldelikte. Außerdem stieg in Folge der Fluchtbewegungen nach Deutschland die Schleuserkriminalität.
Zu den gefährlichsten Gruppen die zum Spektrum der Organisierten Kriminalität gezählt werden, gehören die italienischen Mafiagruppierungen. Im Berichtsjahr richteten sich 14 Verfahren gegen die Italienische Organisierte Kriminalität (IOK),  davon acht gegen die kalabrische ‘Ndrangheta, drei gegen die kampanische Camorra und drei gegen die sizialianische Cosa Nostra. Darüber hinaus wurde auch ein Verfahren gegen die ebenfalls auf Sizilien beheimatete Stidda geführt, sowie gegen zwei Gruppen ermittelt, deren Zuordnung nicht zweifelsfrei möglich war. Ein großer Teil der Taten wurde von Gruppen ausgeführt, deren Beteiligte ausschließlich aus italienische Staatsangehörige bestanden.

Wie schon in den vorangegangenen Jahren und übereinstimmend mit der Einschätzung von Experten umfasst der Deliktsbereich der IOK vor allem Rauschgifthandel (und hier im Speziellen Kokain), sowie zudem Geldwäsche, Fälschungskriminalität (vor allem Bargeldfälschung), sowie Steuer- und Zolldelikte.

Geldwäsche wird seit jeher eine Methode der Organisierten Kriminalität die Herkunft von Gewinnen aus ihren illegalen Geschäften zu verschleiern. Auch aufgrund der vergleichsweise nachlässigen Gesetzeslage hierzulande, hat sich Deutschland zu einem bevorzugten Rückzugsort für Mafia und co entwickelt, wo sie ihre Milliardengewinne waschen. 2015 gab es in 208 OK-Verfahren Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten. Neben den reinen Geldwäscheverfahren wurden vor allem Geldwäscheaktivitäten in Verfahren aus den Bereichen Rauschgifthandel und -schmuggel (31) festgestellt.

Die Ermittlungen zeigten zudem eine ungebrochene Tendenz der Organisierten Kriminalität sich zu internationalisieren. Von den 566 Ermittlungsverfahren hatten 448 einen internationalen Bezug. 94 Verfahren hatten einen Bezug nach Italien, was die Bedeutung von Italien und der Mafia als Kooperationspartner auch für andere Gruppen unterstreicht.

Obwohl die präsentierten Daten den Eindruck erwecken könnten, dass sich die Organisierte Kriminalität in Deutschland wegen der leicht rückläufigen Ermittlungsverfahren auf den Rückzug befindet, muss beachtet werden, dass es sich beim Bundeslagebild OK nur um Angaben handelt, die das kriminelle Hellfeld beschreiben. Es werden hier nur Verdächtige und Gruppierungen aufgeführt, die von der Polizei ermittelt wurden- diejenigen Gruppen, die unerkannt bleiben, tauchen demnach nicht auf. Insofern hängt die hier vorgestellte Gefahrenlage maßgeblich von der Schwerpunktsetzung der Politik ab, die vor allem in Zeiten von Flüchtlingsströmen vorhandene Ressourcen und Personal an anderer Stelle einsetzt. Hinzu kommt Kritik an dem veralteten, aber weiterhin verwendeten OK- Begriff.

In Anbetracht von steigender Internetkriminalität und sich wandelnden Täterstrukturen erfasst die bestehende juristische OK-Definition aus dem Jahr 1990 nur noch einen Teil der aktiven Gruppen und Taten. Dieser Entwicklung hinkten “die deutschen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden hinterher“ schlussfolgert daher auch Dr. Arndt Sinn vom Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien an der Universität Osnabrück. Insofern dürfte es verwunderlich sein, sich die verantwortliche Politik über leicht sinkende Verfahrenszahlen gegen Mafia und co. freut, denn während gegen einen Teil von ihnen ermittelt wird, können zahlreiche andere Gruppen unbehelligt ihren Geschäften nachgehen oder fallen aus der offiziellen Statistik raus.