Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Die FIU wechselt zum Zollkriminalamt

Zollamt Art Vera Klein

Die Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) wird bald nicht mehr dem Bundeskriminalamt sondern dem Zollkriminalamt unterstehen. Der Wechsel wurde im August 2016 angekündigt und soll im Sommer 2017 erfolgen. Eine weitreichende Umstrukturierung der Einheit ist geplant.

Im Jahr 2014 bewegte sich das Geldwäschevolumen in Deutschland im Bereich von mehr als 100 Milliarden Euro – wie eine Untersuchung des Bundesfinanzministeriums ergab. Die Wäsche von illegal erworbenem Geld fand vor allem im Immobiliensektor statt, aber auch in anderen Sektoren, wie dem des Kunst- und Antiquitätenhandels, im Gastronomiebereich und in anderen Gewerbezweigen. Nun strukturiert das Finanzministerium auf Anregung der Financial Action Task Force (FATF) seinen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen die Geldwäsche neu. Die FATF ist ein zwischenstaatliches, dem OECD angehöriges Gremium, das die Entwicklung von internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorantreibt.

Im April 2016 präsentierte Finanzminister Wolfgang Schäuble einen 10-Punkte-Plan zur Reformierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Einer der Punkte ist der Wechsel der Financial Intelligence Unit (FIU) vom Bundeskriminalamt ins Zollkriminalamt – also von der Polizei zum Zoll. Der Wechsel wurde im August 2016 angekündigt und wird im Sommer 2017 erfolgen. Eine weitreichende Umstrukturierung der Einheit ist geplant. Die FIU (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen) ist die für die Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Transaktionen zuständige Untersuchungsbehörde. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Einrichtungen wie Banken müssen der FIU von Gesetz her auffällige Geldbewegungen melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen. Die FIU hat dann diese Informationen zu überprüfen und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einleitet.

Zuvorderst sieht die Reform eine Umverteilung der Kompetenzen vor: Die Aufsicht hat nicht mehr das Innenministerium (das den BKA kontrolliert) sondern das Finanzministerium (das für den Zoll verantwortlich ist). Die neue Einheit wird also unter der direkten Verantwortung Wolfgang Schäubles stehen, dem Initiator der Reform. Die Regierung hat außerdem verkündet, dass der FIU weitere neue Kompetenzbereiche zugeteilt werden sollen und die Einheit stärker präventiv tätig werden solle. Auch eine Verstärkung des Personals von 25 auf 50 Mitarbeiter ist bis zum Sommer vorgesehen; bis 2018 soll gar auf bis zu circa 165 Mitarbeiter aufgestockt werden.
Diese zweite Phase der Reform wird von einer Gruppe von Experten begleitet werden, die die Regierung bei der Festlegung der durchzuführenden Aktionen beraten soll. Der Einheit wird für ihre Arbeit ein spezielles IT-Tool zur Verfügung gestellt, das auch von den FIUs anderer Länder genutzt wird. Die FIU soll in Zukunft eine stärkere Rolle beim Filtern der gesammelten verdächtigen Meldungen einnehmen: Vor der Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft soll sie selbstständige Voruntersuchungen anstellen. In Zusammenarbeit mit anderen Stellen soll ein Datenabgleich und eine Überprüfung erfolgen, so dass nur die wirklich relevanten Meldungen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Auf diese Weise soll der Staatsanwaltschaft die Arbeit erleichtert werden. Als die FIU noch dem BKA unterstand, war dies nicht der Fall: Die 25 zuständigen Angestellten hatten neben der Sammlung verdächtiger Meldungen noch andere Aufgaben zu erledigen und waren aufgrund der Arbeitsüberlastung wenig effektiv. Als letztes Ziel will die Regierung die internationale Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden erleichtern. Die Umstrukturierung wird die FIU Deutschland mehr den FIUs anderer Länder angleichen, wo diese ebenfalls den Finanzbehörden bzw. dem Zoll unterstellt sind, und nicht der Polizei.

Die deutsche Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt den Umzug der FIU zum Zoll positiv auf – vereint dieser doch Kompetenz in Finanzangelegenheiten mit Polizeigewalt. Der Zoll, der den grenzüberschreitenden Güterverkehr kontrolliert, der eng verknüpft ist mit Straftatbeständen wie Geldwäsche, Terrorismus, Schmuggel und Finanzkriminalität, besitzt die notwendigen Kompetenzen, um diese neue Rolle bei der Kontrolle der Finanzbewegungen einzunehmen. Kritisch äußert sich die Gewerkschaft indes in zwei Punkten. Erstens: die Umstrukturierung brächte eine wenig transparente Verwaltungsstruktur mit sich. Die FIU würde Gefahr laufen, ähnlich einer russischen Matrjoschka „eine Behörde in der Behörde in der Behörde“ zu werden, und so vielleicht ihr korrektes Funktionieren und ihre Unabhängigkeit einbüßen. Zweitens: Der FIU würde ihre Ermittlungsgewalt entzogen, was sie weniger schlagkräftig machen wird. Denn, auch wenn das Zollkriminalamt ein Ermittlungsorgan ist – die ihr unterstellte FIU ist ausdrücklich von den Befugnissen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz ausgeschlossen.

Bereits die Schaffung der Generalzolldirektion hatte Kritik der GdP provoziert. Mit dieser neuen Reform scheint auch die FIU ein hybrides Organ geworden zu sein, dessen Kompetenzen nicht klar definiert sind. Ist die FIU nun ein Ermittlungsorgan oder nicht? Und wie sehr ähnelt sie in Ihrer Struktur einer „Finanzpolizei“ – wie die Polizeigewerkschaft mutmaßt? Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), eine Gewerkschaft für Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die an der Ausgestaltung der neuen FIU beteiligt war, hatte auf vier notwendige Kompetenzen der neuen Einheit gedrängt: Eine stärkere Rolle beim Filtern von Verdachtsmeldungen, die Befugnis, verdächtige Transaktionen zu stoppen und gegebenenfalls sicherzustellen, eine Erweiterung der Bestimmungen zur Überwachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs (Vorlagepflicht geeigneter Belege durch den Zahlungsverantwortlichen) und die Einführung einer Bargeldhöchstgrenze für den gewerblichen Güterhandel in konsequenter Umsetzung der EU- Richtlinie EU 2015/849.

Im Jahr 2014 hat die FIU 24.054 verdächtige Meldungen gesammelt und 38.084 darin aufgeführte Personen erfasst. 627 dieser Meldungen erwiesen sich als staatsschutzrelevant, wobei bei 323 Meldungen als Verdachtsgrund „Terrorismusfinanzierung“ angegeben wurde. Da die Zahl der erfolgten Meldungen weiterhin gering ist, ist das Instrument der Verdachtsmeldungen sicher in Zukunft zu verbessern.