Schweiz: Thurgau-Zellen-Chefs verurteilt

Antonio N. Und Raffaele A.

Zwei Italiener mit Wohnsitz im Kanton Thurgau sind von einem Gericht in Reggio Calabria in Italien zu Haftstrafen von 12 und 14 Jahren Haft verurteilt worden. Sie waren in Frauenfeld Teil einer Zelle der kalabrischen Mafia-Organisation ‚Ndrangheta‘. Damit sind in einem jahrelangen Ermittlungsverfahren, das für Ärger zwischen schweizer und italienischen Behörden sorgte, die ersten Urteile gesprochen. Ob weitere hinzukommen, ist jedoch fraglich. 

Seit 2008 beobachteten die schweizer Sicherheitsbehörden auf Anregung der Antimafia-Staatsanwaltschaft in Reggio Calabria eine ’ndrangheta-Zelle in Frauenfeld und Umgebung. Verurteilt wurden nun der Boss der Gruppe sowie seine rechte Hand wegen Bildung einer mafiösen Vereinigung. Beide lebten seit vielen Jahren unauffällig in der Schweiz. Mehrere weitere Mitglieder der Zelle sind weiterhin in Freiheit, da die Zugehörigkeit zur Mafia in der Schweiz genauso wie in Deutschland nur schwer als Begründung für eine Verurteilung herangezogen werden kann. Auch deswegen können Mafia-Mitglieder als Unternehmer agieren und Geldwäsche für ihre Clans betreiben, wie etwa im Fall eines Busunternehmers.

Im Kanton Thurgau ist die Mafia seit vielen Jahren heimisch: die ersten Mitglieder waren in den 1970er-Jahren eingewandert. Die nun verhafteten Mafiosi gehörten einem Clan aus Fabrizia an. Ein Treffen der Ortsgruppe war von der Schweizer Polizei gefilmt worden. Während des Treffens sagte eines der Mitglieder, es könne jede Menge Drogen beschaffen, Heroin, Kokain, … . Die Schweizer reichten die Aufnahmen an ihre italienischen Kollegen weiter, die sie ohne Rückfrage veröffentlichten – wohl auch, um den Schweizer Behörden Druck im Kampf gegen die Mafia zu machen.

„Wir machen keine Abenteuer mehr“, sagte der schweizer Bundesanwalt Michael Lauber und erklärte, künftig keine Verfahren wegen reiner Mafiazugehörigkeit in der Schweiz eröffnen zu wollen. Gerichtsverfahren seien nur dann erfolgversprechend, wenn man konkrete Unterstützungstaten nachweisen könne. Er wiederholte dabei seinen bekannten Standpunkt, dass der Artikel 260ter im Strafgesetzbuch, welcher die Beteiligung an einer kriminellen Organisation unter Strafe stellt, sich im Alltag der Strafverfolger als nicht effizient erwiesen habe.

Lauber schlug zudem vor, eine Art Mafia-free-Label einzuführen für Bauunternehmungen, die ihre Geschäftsführung und Buchhaltung so transparent machen, dass nachvollziehbar wird, dass keine mafianahen Betriebe in Bauaktivitäten involviert sind. Das Baugewerbe gilt als besonders gefährdet für die Unterwanderung durch die Mafia.